Laserprojektoren mit WUXGA-Auflösung und mindestens 6.500 ISO-Lumen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Hochschule MerseburgProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 524833-2026
- Verfahrensnummer
- ead5615b-018b-4583-a948-aae3198a6c1e
- CPV-Codes
- 30000000 · Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen; 38652120 · Videoprojektoren
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Kurzbeschreibung
Die Hochschule Merseburg beschafft Beamer mit Phosphor-Laserlichtquelle, nativer WUXGA-Auflösung von 1.920 × 1.200 Pixeln, mindestens 6.500 ISO-Lumen Helligkeit und einem Kontrast von mindestens 2.500.000:1. Die Geräte sollen im Standardbetrieb höchstens 32 Dezibel Betriebsgeräusch erzeugen und über eine manuelle Lens-Shift-Funktion zur Bildverschiebung verfügen; optional ist eine Garantieverlängerung auf drei oder fünf Jahre vorgesehen. Leistungsort ist Merseburg in Sachsen-Anhalt, die Angebotsfrist endet am 17. August 2026 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Hochschule Merseburg benötigt Beamer mit folgenden Spezifikationen: Lichtquelle Phosphor-Laser Auflösung Nativ 1.920 x 1.200 Pixel, WUXGA Helligkeit mindestens 6.500 ISO-Lumen Kontrast mindestens 2.500.000:1 Betriebsgeräusch maximal 32dB im Standard-Mode Lens-Shift Vorhanden, mindestens manuell Garantieverlängerung Optional: Garantieverlängerung auf 3 bzw. 5 Jahre
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Hochschule Merseburg, Los 3: Beamer
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
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- 100 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 14.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 631815-2026
- 29.07.2026Berichtigung 1Die Vergabeunterlagen sowie die Leistungs- und Vertragsanforderungen für die Lose 1 bis 3 bleiben unverändert. Geändert werden ausschließlich die Frist für die Einreichung von Bieterfragen, die Angebotsfrist und die Bindefrist. Diese Fristen werden an die für Los 4 angepassten Verfahrensfristen angeglichen. Die jeweils maßgeblichen neuen Fristen ergeben sich aus der Änderungsbekanntmachung.
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| CZCarl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH | Oberkochen | 2 | 0 | 02.07.2026 | 1,1 Mio. € | steigend |
| DDDataVision Deutschland GmbH | Düsseldorf | 2 | 0 | 26.01.2026 | 675 Tsd. € | steigend |
| ASAVI.DAT Software&Technology GmbH | Leipzig | 1 | 1 | 07.09.2026 | - | steigend |
| WTWerning Theatertechnik | Recklinghausen | 1 | 0 | 15.09.2026 | 679 Tsd. € | steigend |
| DGdigitech GmbH & Co. KG | Patersdorf | 1 | 0 | 03.09.2026 | 363 Tsd. € | steigend |
| AGAvdata GmbH | Karlsruhe | 1 | 0 | 01.09.2026 | 167 Tsd. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (43) · Baden-Württemberg (27) · Bayern (17) · Thüringen (16) · Sachsen (15) · Sachsen-Anhalt (8)| FJFriedrich-Schiller-Universität Jena | Jena | 12 | 25.06.2026 |
| HDHeinrich-Heine-Universität Düsseldorf | Düsseldorf | 6 | 21.08.2026 |
| VUVermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Karlsruhe | Karlsruhe | 5 | 09.07.2026 |
| HDHeinrich-Heine-Universität Düsseldorf | 40225 Düsseldorf | 4 | 10.09.2026 |
| FEFraunhofer-Gesellschaft, Einkauf B12 | München | 4 | 29.07.2026 |
| USUniversität Siegen | Siegen | 4 | 27.07.2026 |
| HWHochschule Wismar | - | 3 | 18.09.2026 |
| UPUniversität Paderborn | 33098 Paderborn | 3 | 05.09.2026 |
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Sachsen-Anhalt- Lieferung und teilweise Montage digitaler Hardware für kommunale Schulen in MagdeburgLur SL GmbH +8 weitereLandeshauptstadt Magdeburg, Die OberbürgermeisterinMagdeburg, Deutschland7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.12.2024läuft aus30.09.2026
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- Rahmenvertrag zur Lieferung von Epson-Projektoren und ZubehörBechtle GmbHSalzlandkreisBernburg (Saale), DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet18.10.2024noch 27 Monate31.12.2028
Hochschule Merseburg
Aktiv seit 2026 · 6 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| ASAVI.DAT Software&Technology GmbH | 1 | 07.09.2026 | - |
| AIArktis IT solutions GmbH | 1 | 07.09.2026 | - |
| CCCLS Computer | 1 | 07.09.2026 | - |
| SGStudio-Elektroakustik GmbH | 1 | 07.09.2026 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 01.09.2026 | Hochauflösendes LC/MS/MS-System mit zwei HPLC-Systemen | Offen | - | - |
| 10.07.2026 | Lieferung von 110 leistungsstarken Pool-PCs mit Zubehör und optionalen Garantieverlängerungen | Vergeben | CCCLS Computer | - |
| 10.07.2026 | Laserprojektoren mit WUXGA-Auflösung und mindestens 6.500 ISO-Lumen | Vergeben | SGStudio-Elektroakustik GmbH | - |
| 10.07.2026 | Digitale Tafeln mit 98-Zoll-Touchdisplay und integrierter Lehrsoftware | Vergeben | ASAVI.DAT Software&Technology GmbH | - |
| 10.07.2026 | 110 WQHD-Bildschirme mit USB-C-Docking und 90-Watt-Stromversorgung | Vergeben | AIArktis IT solutions GmbH | - |
| 21.04.2026 | Peripherie-Switche für Hochschule Merseburg | Vergeben | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenLieferung von vier weißen Laserprojektoren mit unterschiedlichen Helligkeiten und Objektiven
Offen · Frist 14.10.2026
Die Leipziger Messe GmbH beschafft vier weiße Laserprojektoren für den Einsatz in Messe-, Konferenz- und Veranstaltungstechnik in Leipzig. Vorgesehen sind zwei Projektoren mit etwa 8.500 Lumen (lm) und zwei mit etwa 16.000 Lumen, jeweils mit unterschiedlichen Objektiven. Die Lieferung und Ausführung soll vom 4. November bis zum 15. Dezember 2026 erfolgen; Angebote müssen bis zum 14. Oktober 2026 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
75 % ähnlichProjektionskuppel-System
Offen · Frist 05.10.2026
Die Technische Hochschule Lübeck, Zentrale Beschaffung, beschafft ein Projektionskuppel-System. Der Auftrag ist der Region Schleswig-Holstein zugeordnet. Angebote können bis zum 5. Oktober 2026 eingereicht werden.
38 % ähnlichKundenspezifischer Hochleistungs-Erbium-Faser-Laser
München · Offen · Frist 01.10.2026
Die Fraunhofer-Gesellschaft, Einkauf B12 in München, beschafft ein kundenspezifisches Hochleistungs-Erbium-Faser-Lasersystem. Benötigt wird ein Stück zur Erweiterung der Forschungsinfrastruktur und zur Entwicklung faserbasierter Kurzpulslaser mit hoher Pulsenergie und mittlerer Leistung. Der Leistungsort liegt in der Region Jena (NUTS-Code DEG03); die vorgesehene Dauer beträgt 210 Tage, und die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr UTC.
35 % ähnlichLieferung einer 3-Seiten-Cave mit Software und Mediensteuerung
Offenburg · Offen · Frist 13.10.2026
Die Hochschule Offenburg beschafft eine 3-Seiten-Cave als Ersatz für eine veraltete Virtual Reality Power Wall aus dem Jahr 2012 für das Labor Virtual Engineering der Fakultät Wirtschaft. Die Cave soll mit entsprechender Software und Mediensteuerung ausgestattet sein und moderne Planungs- und Visualisierungswerkzeuge für Lehre und Forschung ermöglichen. Das Projekt hat einen geschätzten Wert von 200.000 Euro und wird in Offenburg (Baden-Württemberg) umgesetzt. Die Bewerbungsfrist endet am 13. Oktober 2026.
35 % ähnlichLieferung, Installation und Inbetriebnahme medientechnischer Anlagen
Flensburg · Offen · Frist 14.10.2026
Die Hochschule Flensburg beschafft medientechnische Anlagen einschließlich Lieferung, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme sowie den Austausch und Umbau weiterer Komponenten. Die Ausschreibung ist in zwei Lose mit einem geschätzten Gesamtwert von 400.000 Euro aufgeteilt; vorgesehen sind unter anderem eine Anlage für den Raum H14 und der Austausch von Komponenten im Audimax. Die Leistung wird in Flensburg erbracht, die Frist endet am 14. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
34 % ähnlichAuf- und Durchlichtmikroskop mit Zubehör, Kamera und Software
Offen · Frist 23.09.2026
Die Technische Universität Chemnitz beschafft ein Mikroskop zur lichtmikroskopischen Untersuchung metallografisch präparierter Proben und zur Dokumentation der Probenherstellung für die Transmissionselektronenmikroskopie (TEM). Zum Lieferumfang gehören außerdem Zubehör, eine Kamera und Software. Die Leistung ist in Chemnitz zu erbringen und soll bis zum 15. Januar 2027 ausgeführt werden; Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 14:00 Uhr eingereicht werden.
33 % ähnlichLieferung von Business- und Präsentationsprojektoren mit Zubehör und Dienstleistungen
Berlin · Offen · Frist 20.10.2026
Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. aus Berlin beschafft fabrikneue Business- und Präsentationsprojektoren, darunter Beamer, Großprojektoren, Whiteboards und Leinwände, einschließlich Zubehör und zugehöriger Dienstleistungen. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung für die Regionen Nord, Mitte und Süd mit einer Laufzeit von jeweils 360 Tagen abgeschlossen werden; der geschätzte Gesamtwert beträgt 27.597.386 Euro. Angebote können bis zum 20. Oktober 2026 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
33 % ähnlichKompakte durchstimmbare MWIR-Laserquelle für einen Inspektionsmessplatz
Offen · Frist 06.10.2026
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beschafft eine kompakte, durchstimmbare Infrarot-Lichtquelle für einen Inspektionsmessplatz. Sie soll zur spektralen Charakterisierung optischer Komponenten und Bauelemente wie photonisch integrierter Schaltungen und Beugungsgittern im mittleren Infrarot (MWIR) bei einer Wellenlänge von etwa 10 Mikrometern eingesetzt werden. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
33 % ähnlichLieferung und Installation eines Laserverstärkersystems für die Strahlenphysik
01187 Dresden · Offen · Frist 07.10.2026
Die Technische Universität Dresden beschafft ein Laserverstärkersystem für die Professur für Strahlenphysik am Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf und das Institut für Kern- und Teilchenphysik. Der Leistungsumfang umfasst Lieferung, Zubehör, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Abnahme; das System soll schmalbandige, durchstimmbare Laserimpulse verstärken, deren spektrale Bandbreite erhalten und nichtlineare Verstärkungsprozesse vermeiden. Der Leistungsort ist das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf in Dresden; Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026 um 14:00 Uhr eingereicht werden, die Bindefrist endet am 15. Dezember 2026.
32 % ähnlichLieferung und Montage von Medientechnik mit Projektor, Leinwand und Audiosystem
Herzogenrath · Offen · Frist 28.10.2026
Die Stadt Herzogenrath beschafft Medientechnik für ihren Standort in Herzogenrath. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Projektors, einer Leinwand, eines Ultrahochfrequenz-Funksystems (UHF), von Sprachmikrofonen und Lautsprechern sowie die Einweisung der Nutzer. Angebote sind bis zum 28. Oktober 2026 um 09:00 Uhr einzureichen.
32 % ähnlichNeun multifunktionale Fluoreszenzmikroskopsysteme für Lehre und Forschung
Bielefeld · Offen · Frist 02.10.2026
Die Universität Bielefeld beschafft neun vollständige multifunktionale Mikroskopsysteme für aufrechte und inverse Anwendungen. Die Systeme müssen Fluoreszenz-, Hellfeld- und Phasenkontrastmikroskopie ermöglichen und Kameras, Objektive, Filter, Touchscreen-Steuerung sowie Software umfassen. Zum Auftrag gehören außerdem Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Anwenderschulung für den Einsatz in der Lehre in Bielefeld. Die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
31 % ähnlichLieferung und Inbetriebnahme eines LED-Beleuchtungssystems für ein Zebrabärbling-Aquarium
01187 Dresden · Offen · Frist 30.10.2026
Die Technische Universität Dresden beschafft ein LED-Beleuchtungssystem für ein Zebrabärbling-Aquarium am Zentrum für regenerative Therapien (CRTD) und BIOTEC in Dresden. Der Auftrag umfasst LED-Lichtleisten mit einstellbarer Montagevorrichtung und programmierbarer Steuerung, die betriebsbereite Übergabe, Inbetriebnahme und Einweisung sowie die Deinstallation der bestehenden Leuchtstofflampen-Beleuchtung. Angebote müssen bis zum 30. Oktober 2026 um 14:00 Uhr eingereicht werden; eine Liefer- oder Ausführungsfrist ist nicht angegeben.
31 % ähnlichLieferung eines GPU-Servers für Forschungszwecke
Weimar · Offen · Frist 28.09.2026
Die Bauhaus-Universität Weimar schreibt die Beschaffung eines GPU-Serversystems für die Forschung im Bereich Intelligent Information Systems aus. Das System muss Linux-kompatibel sein, in ein 19-Zoll-Rack passen und über eine Luftkühlung betrieben werden. Die Lieferung erfolgt an die Medienfakultät in Weimar.
31 % ähnlichNicht-universeller photonischer Quantencomputer mit mindestens 8 Moden
München · Offen · Frist 06.10.2026
Die Fraunhofer-Gesellschaft, Einkauf B12 in München, beschafft ein Gesamtsystem für einen nicht-universellen photonischen Quantencomputer auf Basis quantenoptischer Prozessortechnologie. Das System soll mindestens 8 Moden, eine Amplituden-Fidelität von mindestens 90 Prozent, eine vollständig rekonfigurierbare photonenbasierte Quantenprozessoreinheit und eine Multiport-Interferometerarchitektur bieten. Es ist für experimentelle Untersuchungen analoger Signalverarbeitungsverfahren vorgesehen; als Region ist der NUTS-Code DE300 (Berlin) angegeben. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 360 Tage, die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
30 % ähnlichLieferung von Audio-, Video- und Displaytechnik, Akustikelementen und Zubehör
sh. Hauptauftraggeber · Offen · Frist 23.09.2026
Die Hochschule Magdeburg-Stendal beschafft Audio-, Video- und Displaytechnik sowie Akustikelemente und entsprechendes Zubehör. Weitere Angaben zum Umfang, zur Region oder zum geplanten Leistungszeitraum liegen nicht vor; die Frist endet am 23. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
29 % ähnlichIT-Ausstattung für das Bildungszentrum Elbe-Elster
Herzberg/Elster · Offen · Frist 16.10.2026
Der Landkreis Elbe-Elster beschafft im Rahmen der Umgestaltung des Bildungszentrums in Elsterwerda IT- und Medientechnik. Vorgesehen sind unter anderem digitale Tafeln und Monitore, ein Großformat-Beamer, Brandschutzgehäuse, sechs interaktive 86-Zoll-Displays, 40 Mini-PCs, 39 Desktop-Monitore, ein weiterer Monitor, ein Multifunktionssystem sowie Anschlusskabel. Die Beschaffung ist in vier Lose gegliedert und betrifft die Region Elbe-Elster; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 21:59 Uhr UTC.
29 % ähnlichBeschaffung eines 65-Zoll-Displays
Offen · Frist 29.09.2026
Die Universität Potsdam beschafft ein Display mit einer Bildschirmgröße von 65 Zoll. Der Leistungsort liegt in der Region DE4. Angebote können bis zum 29. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden; weitere Angaben zu Menge, Wert oder Lieferzeitraum sind nicht enthalten.
29 % ähnlichBeschaffung eines Ultrakurzpuls-Lasersystems
Offen · Frist 21.09.2026
Die Universität Rostock beschafft ein Ultrakurzpuls-Lasersystem. Weitere Angaben zum Leistungsumfang oder zur Größenordnung sind nicht enthalten. Der Leistungsort liegt in der Region DE8; die Frist endet am 21. September 2026 um 10:00 Uhr.
28 % ähnlichPhotolumineszenz-Mapper für Wafer im Spektralbereich 800–2150 nm
München · Offen · Frist 05.10.2026
Die Fraunhofer-Gesellschaft, Einkauf B12 in München, beschafft ein Messsystem zur kartierenden Untersuchung der Photolumineszenz von Halbleiterwafern. Das Gerät soll vollständige Wafer mit Durchmessern von 2 bis 6 Zoll (50 bis 150 Millimeter) erfassen und im Spektralbereich von 800 bis 2150 Nanometern messen können. Die vorgesehene Vertragsdauer beträgt 360 Tage; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
28 % ähnlichMehrskaliges Messsystem für 3D-Deformations- und Temperaturfeldanalysen
Weimar · Offen · Frist 01.10.2026
Die Bauhaus-Universität Weimar beschafft ein mehrskaliges Messsystem zur synchronisierten dreidimensionalen Analyse von Deformationen und Temperaturen. Das System soll unter anderem Kameras beziehungsweise 3D-Messsensoren mit mindestens 24 Megapixeln Bildauflösung und mindestens 100 Bildern pro Sekunde bei voller Auflösung unterstützen. Der Auftrag wird in Weimar (NUTS-Region DEG05) vergeben; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
28 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Studio-Elektroakustik GmbH
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 07.09.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
195 vergleichbare Verfahren, davon 130 mit erfasstem Zuschlag · 88 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 418.995 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 25 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Arktis IT solutions GmbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Xenocs SAS · Grenoble
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Prowise GmbH · Köln
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Hamann Media Tec GmbH · Mülheim an der Ruhr
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH · Oberkochen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
DataVision Deutschland GmbH · Düsseldorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AVI.DAT Software&Technology GmbH · Leipzig
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Werning Theatertechnik · Recklinghausen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
digitech GmbH & Co. KG · Patersdorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Avdata GmbH · Karlsruhe
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Sachsen-Anhalt, nach Vertragsende sortiert.
- Lieferung und teilweise Montage digitaler Hardware für kommunale Schulen in Magdeburg
Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin · Magdeburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: Lur SL GmbH +8 weitere
Vertragsschluss: 17.12.2024
Zuschlagswert: 7.006.761,96 EUR
- Rahmenvereinbarung für Lieferung, Montage und Support von Konferenz- und Medientechnik
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: DataVision Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 16.09.2024
Zuschlagswert: 1.980.000 EUR
- Rahmenvertrag für Apple-Hardware, Zubehör, Dienstleistungen und Support
Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID) · Magdeburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 13.11.2027
Auftragnehmer: Bechtle GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 13.11.2023
Zuschlagswert: 4.476.653,87 EUR
- Rahmenvereinbarung für IT-Standardhardware mit webbasiertem Onlineshop
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) · Magdeburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.04.2028
Auftragnehmer: Bechtle GmbH
Vertragsschluss: 15.04.2024
Zuschlagswert: 1.718.040 EUR
- Rahmenvertrag zur Lieferung von Epson-Projektoren und Zubehör
Salzlandkreis · Bernburg (Saale)
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
Auftragnehmer: Bechtle GmbH
Vertragsschluss: 18.10.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Hochschule Merseburg
06217 · Merseburg
beschaffung@hs-merseburg.de0006 erfasste Verfahren, davon 5 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de+49 3455141529
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de+49 34123820-300
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 13:16 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 10.07.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 14.09.2026, 06:04 (Europe/Berlin)
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Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
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- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
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