Digitale Tafeln mit 98-Zoll-Touchdisplay und integrierter Lehrsoftware
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Hochschule MerseburgProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 524388-2026
- Verfahrensnummer
- bf111f56-d80e-4479-8364-0404eed73f9b
- CPV-Codes
- 30000000 · Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen; 30230000 · Computerbezogene Geräte
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Kurzbeschreibung
Die Hochschule Merseburg beschafft digitale Tafeln mit 98-Zoll-4K-Touchdisplay, integriertem Android-System, kabelloser Bildübertragung, Whiteboard-Software und Digital-Signage-Funktionen. Die Geräte sollen in Merseburg geliefert und aufgestellt werden; die Einhaltung der Mindestanforderungen wird anschließend durch einen Funktionstest geprüft. Angebote können bis zum 17. August 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden; optional ist eine Garantieverlängerung auf drei oder fünf Jahre anzubieten, wobei ausschließlich der Preis gewertet wird.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Hochschule Merseburg benötigt digitale Tafeln mit folgenden Spezifikationen: Hardware & Display - Panel: 98" sichtbare Diagonale, 4K UHD (3840x2160), 16:9, IPS mit direkter LED-Hintergrundbeleuchtung, 50.000 Std. Lebensdauer. - Optik & Oberfläche: Helligkeit 450 cd/m², Kontrast 1.200:1 (statisch) / 6.000:1 (dynamisch), Blickwinkel 178°. Gehärtetes Sicherheitsglas (Mohs 7) mit antibakterieller Oberfläche (inkl. Power-Taste). - Leistung & Audio: Stromverbrauch <= 137 W, Gewicht <= 85 kg. 60 Hz Wiederholrate, 6,5 ms Reaktionszeit. Integrierter Helligkeitssensor und Einbrennschutz. Sound: Frontlautsprecher + Subwoofer. - Zubehör: Mindestens 2 passive, magnetische Stifte (ohne Batterien/Induktion) im Lieferumfang. Anschlüsse & Konnektivität (direkt am Display, ohne Adapter) - Video/Audio: mindestens 2 x HDMI 2.1 In (1 x frontal), 1 x HDMI 2.0 Out, 1 x DisplayPort 1.2, 1 x VGA. Audio: 3,5 mm In/Out, SPDIF/Toslink Out. - Daten & Touch: 2 x USB-B 3.2 (Touch), 1 x USB-A 2.0, 4 x USB-A 3.2 (2 x frontal). 1 x OPS-Slot (80-Pin). NFC Reader/Writer. - USB-C: mindestens 1 x frontal (>= 65 W PD, DP Alt Mode, Video, Audio, Touch, LAN) + 1 x seitlich (>= 15 W, gleiche Funktionen). - Netzwerk: 2 x RJ45 (In/Out mit Wake-on-LAN), RS232. Integriertes Wi-Fi 6E (IEEE 802.11a/b/g/n/ac/ax, 2×2 MIMO) bis 1 GB/s mit Hotspot-Funktion, ohne sichtbare Antennen. - Audio-In: 8 integrierte, abschalt- und entfernbare Mikrofone im oberen Rahmen. Integriertes Android-System & Bedienung - System: Mind. Android 14 (Upgrade-fähig), Google EDLA-Zertifizierung mit vollem Play Store-Zugriff. Android muss vollständig deaktivierbar sein. - Leistung: Leistungsfähige CPU mit 64 Bit Systemarchitektur. Mindestens 16 GB RAM / 128 GB ROM (erweiterbar). Kein externes Android-Modul oder Slot-In zulässig. - Sicherheit & Administration: APK-Installation via USB und On-Screen-Bedienleisten separat deaktivierbar. Eingänge umbenennbar/ ausblendbar. - On Screen Toolbar & Tools: Frei positionier- und anpassbare Toolbar unter jedem Eingang. Betriebssystemübergreifendes Bild-in-Bild und Annotationstool (direktes Schreiben mit Stift ohne Vorabwahl, Export als Screenshot). Integrierte Werkzeuge: Voting, Timer, Stoppuhr, Zoom. Konfigurierbares 1-Klick-Reinigungstool zum Löschen aller Nutzerdaten/Cloud-Logins. Touchtechnologie - Spezifikation: Infrarot-Technologie mit mindestens 50 Berührungspunkten oder Kapazitativer Touchscreen. Auflösung 32768 x 32768, Reaktionszeit <= 2,5 ms, Genauigkeit +/-1 mm, Trackingrate >= 1 m/s, Scanrate >= 400 Hz. Minimale Objektgröße 2 mm. - Features: Treiberfreie Kompatibilität (Windows, Linux, Mac, Android, Chrome). Stift- & Touch-Differenzierung, Windows Ink, Palm Erase (Handballen-Löscher) und Palm Rejection (Handballen-Abweisung). Kabellose Bildübertragung (ohne Zusatzhardware/Lizenzkosten) - Protokolle: Native Unterstützung von Airplay, Miracast, Chromecast und Webcast (via Standard-Browser) ohne App-Zustand auf Endgeräten. Inklusive unbegrenzter Anzahl an Endgeräten. - Funktionen: Übertragung autark über integrierten Hotspot (ohne Internet/externen Server) auch netzwerkübergreifend möglich. Inkl. NFC-Cast und optionaler Dongle-Unterstützung mit Kamera-/Mikrofon-Einbindung. Whiteboard-Software (Herstelleridentisch) - Plattform & Lizenz: Dauerhaft kostenfreie, offline-nutzbare Cross-Over-Plattform (identische Ansicht/Funktionen auf Android, Windows, MacOS, iOS, Linux, Chrome) ohne User-Limitierung. Vom selben Hersteller wie das Display. - Werkzeuge: Endloses Whiteboard, diverse Seitenformate und Stifte. Gleichzeitiges Schreiben/Radieren, 4 simultane Funktionsidentitäten ohne Umschalten. Mind. 20 Arbeitsebenen, Formsplitt, Replikator (unendliches Kopieren), Tabellentool und Freistell-Funktion. Mind. 30 Schritte Undo. - Integrationen: Vollständige Einbindung/Konvertierung von Office-Formaten (Word, Excel, PowerPoint) und PDFs (blättern und annotieren im Original). - Mathematische Tools: Reale digitale Werkzeuge (Lineal, Zirkel, Geodreieck - keine reinen Bilder) mit maßstabsgerechter Skalierung beim Zoom und automatischer Winkel- /Längenanzeige. - KI-Funktionen: Handschriftenerkennung (> 40 Sprachen), Text-/Formen-/Matheerkennung (mit automatischer Berechnung). Digitale Informationsplattform (Digital Signage) - Vollwertige, lizenzkostenfreie Software vom selben Display-Hersteller ohne Zusatzhardware. Standorteunabhängige Übertragung (Medien, RSS-Feeds, Webseiten) via Browser auf Displays/Displaygruppen per Drag-and-Drop. - Personalisierbare Startbildschirme für unbegrenzte Nutzer, entsperrbar in einem Schritt via NFC, Passwort oder QR-Code. Die Anmeldung loggt den Nutzer automatisch mit seiner Cloudanbindung in der Whiteboard-Software ein. Inkl. kalendarischem Buchungssystem. z.B.: "CleverTouch ProSeries3" oder gleichwertig. Sämtliche genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen. Ihre Einhaltung wird im Rahmen eines Funktionstests unmittelbar nach Lieferung und Aufstellung der digitalen Tafeln nachgewiesen. Optional ist eine Garantiverlängerung auf 3 bzw. 5 Jahre anzubieten.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Hochschule Merseburg, Los 4: digitale Tafeln
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Es entfallen 100 % der Angebotswertung auf den angebotenen Preis.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 14.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 631181-2026
- 29.07.2026Berichtigung 1Aufgrund eingegangener Bieterfragen wurde die Leistungsbeschreibung für Los 4 in einzelnen technischen Mindestanforderungen überarbeitet. Betroffen sind insbesondere Anforderungen an die Display- und Paneltechnik, die Konnektivität und Schnittstellen, die integrierten Mikrofone sowie die Leistungsanforderungen des integrierten Android-Systems. Die geänderten Anforderungen sind in der konsolidierten Leistungsbeschreibung für Los 4 mit Stand vom 27.07.2026 vollständig dargestellt. Diese ersetzt die bisherige Fassung der Leistungsbeschreibung und ist ausschließlich für die Angebotsabgabe maßgeblich. Aufgrund der Änderungen wurde die Angebotsfrist verlängert. Die maßgeblichen Fristen ergeben sich aus dieser Änderungsbekanntmachung.
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| PGProwise GmbH | Köln | 2 | 0 | 24.08.2026 | 116 Tsd. € | steigend |
| TSTIGERSOFT Systemhaus GmbH | Wolfenbüttel | 2 | 0 | 24.07.2026 | 78 Tsd. € | steigend |
| TAthink about it GmbH | Münster | 2 | 0 | 22.07.2026 | - | steigend |
| CTConverge Technology Solutions Germany GmbH | Mainz | 2 | 0 | 07.07.2026 | 1,6 Mio. € | steigend |
| B&Bürofachhandel & Datentechnik GmbH | Erfurt | 2 | 0 | 29.05.2026 | 194,9 Mio. € | steigend |
| DDDataVision Deutschland GmbH | Düsseldorf | 2 | 0 | 26.01.2026 | 675 Tsd. € | steigend |
| CICES IT-Systemhaus GmbH | Dresden | 2 | 0 | 15.12.2025 | - | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (48) · Bayern (37) · Sachsen-Anhalt (23) · Baden-Württemberg (20) · Sachsen (19) · Niedersachsen (17)| KEKoPart eG | Düsseldorf | 8 | 23.04.2026 |
| SAStadt Aschaffenburg | Aschaffenburg | 6 | 09.07.2026 |
| SIStadt Ingolstadt | Ingolstadt | 5 | 08.07.2026 |
| SHStadt Halle (Saale), FB Recht, Team Submission | Stadt Halle (Saale) | 4 | 31.08.2026 |
| ZFZentrum für Schulqualität und Lehrerbildung | Stuttgart | 4 | 21.07.2026 |
| OMOtto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) | 39106 Magdeburg | 3 | 09.09.2026 |
| LSLandkreis SG Z2 | - | 3 | 04.09.2026 |
| LALandkreis Augsburg - Vergabestelle | Augsburg | 3 | 19.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Sachsen-Anhalt- Lieferung und teilweise Montage digitaler Hardware für kommunale Schulen in MagdeburgLur SL GmbH +8 weitereLandeshauptstadt Magdeburg, Die OberbürgermeisterinMagdeburg, Deutschland7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.12.2024läuft aus30.09.2026
- Rahmenvertrag für Apple-Hardware, Zubehör, Dienstleistungen und SupportBechtle GmbH +1 weitereKommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)Magdeburg, Deutschland4,5 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.11.2023noch 14 Monate13.11.2027
- Rahmenvereinbarung für IT-Standardhardware mit webbasiertem OnlineshopBechtle GmbHOtto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)Magdeburg, Deutschland1,7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet15.04.2024noch 19 Monate14.04.2028
Hochschule Merseburg
Aktiv seit 2026 · 6 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| ASAVI.DAT Software&Technology GmbH | 1 | 07.09.2026 | - |
| AIArktis IT solutions GmbH | 1 | 07.09.2026 | - |
| CCCLS Computer | 1 | 07.09.2026 | - |
| SGStudio-Elektroakustik GmbH | 1 | 07.09.2026 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 01.09.2026 | Hochauflösendes LC/MS/MS-System mit zwei HPLC-Systemen | Offen | - | - |
| 10.07.2026 | Lieferung von 110 leistungsstarken Pool-PCs mit Zubehör und optionalen Garantieverlängerungen | Vergeben | CCCLS Computer | - |
| 10.07.2026 | Laserprojektoren mit WUXGA-Auflösung und mindestens 6.500 ISO-Lumen | Vergeben | SGStudio-Elektroakustik GmbH | - |
| 10.07.2026 | Digitale Tafeln mit 98-Zoll-Touchdisplay und integrierter Lehrsoftware | Vergeben | ASAVI.DAT Software&Technology GmbH | - |
| 10.07.2026 | 110 WQHD-Bildschirme mit USB-C-Docking und 90-Watt-Stromversorgung | Vergeben | AIArktis IT solutions GmbH | - |
| 21.04.2026 | Peripherie-Switche für Hochschule Merseburg | Vergeben | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenBeschaffung eines 65-Zoll-Displays
Offen · Frist 29.09.2026
Die Universität Potsdam beschafft ein Display mit einer Bildschirmgröße von 65 Zoll. Der Leistungsort liegt in der Region DE4. Angebote können bis zum 29. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden; weitere Angaben zu Menge, Wert oder Lieferzeitraum sind nicht enthalten.
68 % ähnlichKindermann Touchdisplay TD-1255 mit passendem Standfuß
03046 Cottbus · Offen · Frist 19.10.2026
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg beschafft ein Kindermann-Touchdisplay des Typs TD-1255 einschließlich eines passenden Standfußes. Die Leistung wird in der Region DE4 ausgeschrieben; ein genauer Erfüllungszeitraum und Auftragswert sind nicht angegeben. Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
66 % ähnlichLieferung interaktiver Whiteboards und Tablets
Eschborn · Offen · Frist 13.10.2026
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH mit Sitz in Eschborn beschafft interaktive Whiteboards und Tablets einschließlich der erforderlichen Versandabwicklung. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt: eines für Whiteboards und eines für Tablets; für beide Lose ist eine Dauer von 90 Tagen vorgesehen. Angebote können bis zum 13. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
62 % ähnlichLieferung von 13 Tablets mit Garantieerweiterung, Tastatur und Dockingstation
Offen · Frist 08.10.2026
Die Duale Hochschule Sachsen beschafft 13 Tablets einschließlich einer Garantieerweiterung, einer Tastatur mit integriertem Stift und jeweils einer Dockingstation. Ein geschätzter Auftragswert und eine Region sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
62 % ähnlichLieferung von Tafelsystemen mit Beamern und einzelnen Beamern für Schulen
Hannover · Offen · Frist 12.10.2026
Die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Schule, beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Tafelsysteme mit Beamern in verschiedenen Ausstattungsvarianten sowie einzelne Beamer. Die Lieferung ist für Schulen im Stadtgebiet Hannover vorgesehen und umfasst zwei Lose. Die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 09:30 Uhr.
57 % ähnlichLieferung von Audio-, Video- und Displaytechnik, Akustikelementen und Zubehör
sh. Hauptauftraggeber · Offen · Frist 23.09.2026
Die Hochschule Magdeburg-Stendal beschafft Audio-, Video- und Displaytechnik sowie Akustikelemente und entsprechendes Zubehör. Weitere Angaben zum Umfang, zur Region oder zum geplanten Leistungszeitraum liegen nicht vor; die Frist endet am 23. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
57 % ähnlichLieferung, Montage und Wartung professioneller Digital-Signage-Displays mit Halterungssystemen
Lübeck · Offen · Frist 25.09.2026
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR mit Sitz in Lübeck sucht im Rahmen einer Rahmenvereinbarung einen Auftragnehmer für die Lieferung, Montage und Wartung professioneller Digital-Signage-Displays einschließlich der zugehörigen Halterungssysteme. Vorgesehen sind etwa 200 Systeme für die NUTS-Regionen DEF02 und DEF03. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 21:59 Uhr UTC.
55 % ähnlichLieferung von Audio-, Video- und Displaytechnik, Akustikelementen und Zubehör
sh. Hauptauftraggeber · Offen · Frist 23.09.2026
Die Hochschule Magdeburg-Stendal beschafft Audio-, Video- und Displaytechnik sowie Akustikelemente und ergänzendes Zubehör. Der Leistungsort liegt in der Region Halle (NUTS-Code DEA22); Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
55 % ähnlichAusstattung eines Chemiekabinetts mit Schüler- und Lehrertischen
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Markranstädt beschafft für das Hannah-Arendt-Gymnasium in Markranstädt die Ausstattung eines Chemiekabinetts. Der Umfang umfasst acht Schülertische mit Energiesäule, einen weiteren Schülertisch und einen Lehrertisch. Die Lieferung und Ausführung ist vom 9. bis 20. August 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 13:30 Uhr eingereicht werden.
55 % ähnlichBeschaffung von 37 Medienlehrtischen mit Zubehör und Anschlüssen
30952 Ronnenberg · Offen · Frist 29.09.2026
Die Region Hannover beschafft für die Berufsbildenden Schulen Hannah Arendt in Hannover etwa 37 Medienlehrtische einschließlich Zubehör und Anschlussmöglichkeiten, insgesamt rund 185 Teile. Die Leistung wird als Gesamtauftrag vergeben und soll vom 31. Oktober 2026 bis zum 30. November 2028 ausgeführt werden. Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 08:45 Uhr ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal eVergabe eingereicht werden.
54 % ähnlichBeschaffung von Tablets, PCs und Notebooks für Schulen
Pirna · Offen · Frist 20.10.2026
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beschafft PC-Technik für seine Schulen. Die Ausschreibung umfasst sieben Produktgruppen: Windows-Tablets, All-in-One-PCs, 15-Zoll-Notebooks, Office-PCs, CAD-Notebooks, Convertible-Notebooks und 17-Zoll-Notebooks. Der Leistungsort liegt im Landkreis mit Sitz in Pirna; Angebote können bis zum 20. Oktober 2026, 06:00 Uhr, eingereicht werden.
51 % ähnlichLieferung und Installation neuer Medienausstattung
Offen · Frist 14.10.2026
Die Hochschule Flensburg beschafft neue Medienausstattung einschließlich zugehöriger Installationsleistungen. Weitere Angaben zum Umfang oder Auftragswert sind nicht enthalten; die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 7:00 Uhr.
50 % ähnlichLieferung, Installation und Inbetriebnahme interaktiver Hands-on-Exponate
Stadt Halle (Saale) · Offen · Frist 02.10.2026
Die Stadt Halle (Saale) beschafft interaktive Hands-on-Exponate einschließlich Lieferung, Installation und Inbetriebnahme. Der Auftrag betrifft den Standort Halle (Saale); eine Mengen- oder Wertangabe sowie ein Ausführungszeitraum sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
50 % ähnlichIT-Ausstattung für das Bildungszentrum Elbe-Elster
Herzberg/Elster · Offen · Frist 16.10.2026
Der Landkreis Elbe-Elster beschafft im Rahmen der Umgestaltung des Bildungszentrums in Elsterwerda IT- und Medientechnik. Vorgesehen sind unter anderem digitale Tafeln und Monitore, ein Großformat-Beamer, Brandschutzgehäuse, sechs interaktive 86-Zoll-Displays, 40 Mini-PCs, 39 Desktop-Monitore, ein weiterer Monitor, ein Multifunktionssystem sowie Anschlusskabel. Die Beschaffung ist in vier Lose gegliedert und betrifft die Region Elbe-Elster; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 21:59 Uhr UTC.
50 % ähnlichLieferung und Montage von Medientechnik mit Projektor, Leinwand und Audiosystem
Herzogenrath · Offen · Frist 28.10.2026
Die Stadt Herzogenrath beschafft Medientechnik für ihren Standort in Herzogenrath. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines Projektors, einer Leinwand, eines Ultrahochfrequenz-Funksystems (UHF), von Sprachmikrofonen und Lautsprechern sowie die Einweisung der Nutzer. Angebote sind bis zum 28. Oktober 2026 um 09:00 Uhr einzureichen.
50 % ähnlichLieferung von 30 Monitoren und 50 Laptops
Offen · Frist 05.10.2026
Das Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH beschafft 30 Monitore und 50 Laptops für seinen Standort in Merseburg. Die Lieferung und Rechnungserstellung müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen. Angebote sind bis zum 5. Oktober 2026 ausschließlich elektronisch einzureichen; der Zuschlag wird nach dem niedrigsten Preis erteilt.
50 % ähnlichReparaturleistungen für Tafelsysteme, Hörsaalgestühl und Verdunklungsanlagen
39106 Magdeburg · Offen · Frist 30.09.2026
Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg vergibt einen Rahmenvertrag für Reparaturleistungen an Tafelsystemen, Hörsaalgestühl und Verdunklungsanlagen. Der Vertrag läuft über ein Jahr, ist in drei Lose aufgeteilt und umfasst Leistungen am Standort Magdeburg mit einem geschätzten Auftragswert von etwa 22.000 Euro brutto. Angebote müssen bis zum 30. September 2026 elektronisch eingereicht werden.
49 % ähnlichAufrüstung von ca. 930 digitalen Tafeln mit Android-Modulen
Lübeck · Offen
Die Stadtwerke Lübeck Innovation GmbH beschafft die Aufrüstung von etwa 930 bereits vorhandenen digitalen Tafeln an Lübecker Schulen mit upgradefähigen Android-Modulen. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung der Module, eine externe Befestigungsmöglichkeit für vorhandene OPS-Module, die fachgerechte Installation und Erstinbetriebnahme sowie die Aufnahme in das Mobile-Device-Management-System (MDM). Die Auftragserteilung soll frühestens am 22. September 2026 erfolgen.
49 % ähnlichLieferung von 30 Monitoren und 50 Laptops
Offen · Frist 05.10.2026
Das Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH in Merseburg beschafft 30 Monitore und 50 Laptops. Die Lieferung und Rechnungserstellung müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen. Angebote sind bis zum 5. Oktober 2026 ausschließlich elektronisch einzureichen; die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis.
48 % ähnlichLieferung und Einbau von Klapp- und Einfachtafeln sowie Pinnwänden für eine Grundschule
Kaufering · Offen · Frist 02.10.2026
Der Markt Kaufering beschafft im Rahmen der Sanierung und Erweiterung einer Grundschule die Lieferung und den Einbau von 16 Klapptafeln, 28 Einfachtafeln und 144 Pinnwänden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 50.000 Euro; ausgeführt wird die Leistung in Kaufering. Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 09:30 Uhr eingereicht werden.
48 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: AVI.DAT Software&Technology GmbH
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 07.09.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
238 vergleichbare Verfahren, davon 96 mit erfasstem Zuschlag · 80 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 245.118,87 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 10 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
EduXpert GmbH · Regensburg
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ASS-Einrichtungssysteme GmbH · Stockheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ITMediaConsult AG · Züsch
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Prowise GmbH · Köln
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
TIGERSOFT Systemhaus GmbH · Wolfenbüttel
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
think about it GmbH · Münster
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Converge Technology Solutions Germany GmbH · Mainz
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bürofachhandel & Datentechnik GmbH · Erfurt
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
DataVision Deutschland GmbH · Düsseldorf
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CES IT-Systemhaus GmbH · Dresden
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Sachsen-Anhalt, nach Vertragsende sortiert.
- Lieferung und teilweise Montage digitaler Hardware für kommunale Schulen in Magdeburg
Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin · Magdeburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: Lur SL GmbH +8 weitere
Vertragsschluss: 17.12.2024
Zuschlagswert: 7.006.761,96 EUR
- Rahmenvertrag für Apple-Hardware, Zubehör, Dienstleistungen und Support
Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID) · Magdeburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 13.11.2027
Auftragnehmer: Bechtle GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 13.11.2023
Zuschlagswert: 4.476.653,87 EUR
- Rahmenvereinbarung für IT-Standardhardware mit webbasiertem Onlineshop
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) · Magdeburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 14.04.2028
Auftragnehmer: Bechtle GmbH
Vertragsschluss: 15.04.2024
Zuschlagswert: 1.718.040 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Hochschule Merseburg
06217 · Merseburg
beschaffung@hs-merseburg.de0006 erfasste Verfahren, davon 5 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de+49 3455141529
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de+49 34123820-300
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 04:33 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 10.07.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 14.09.2026, 06:03 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
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Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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