Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Pillmeier GmbH

Auftragswert

€259k

Zuschlag am

2. Juni 2026

TED·382550-2026

Landschaftsbauarbeiten für die Freianlagen der Kindertagesstätte Marienstraße

Bayern
Regensburg, Germany·Veröffentlicht 4. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungLandschaftsbauOeffentliche AusschreibungBauleistungenKindertagesstaetteRegensburg
Auftragswert
~€225k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Regensburg schreibt Landschaftsbauarbeiten gemäß DIN 18320 für die Außenanlagen einer Kindertagesstätte in der Marienstraße aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los, bei dem der Zuschlag ausschließlich über den Preis erfolgt. Ein konkreter Zeitrahmen wurde nicht genannt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Landschaftsbauarbeiten nach DIN 18320 ff. Freianlagen Kindertagesstätte Marienstraße

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Regensburg sucht einen Fachbetrieb für die Gestaltung der Außenanlagen einer Kindertagesstätte in der Marienstraße. Die Arbeiten umfassen den Landschaftsbau nach DIN 18320, was unter anderem Erdarbeiten, Pflanzungen und die Anlage von Spiel- oder Aufenthaltsflächen beinhalten kann. Der Auftrag wird als ein einzelnes Los vergeben, wobei das wirtschaftlichste Angebot allein über den Preis bestimmt wird. Da keine weiteren Zuschlagskriterien genannt sind, liegt der Fokus der Vergabe rein auf der Kosteneffizienz.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-000062-2026-148-EA Landschaftsbauarbeiten DIN 18320 ff.

62-2026-148-EA Landschaftsbauarbeiten nach DIN 18320 ff. Freianlagen Kindertagesstätte Marienstraße

CPV 45112700
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100 % Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Pillmeier GmbH · €259k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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