Planungsleistungen für die Erweiterung des Ernst-Barlach-Gymnasiums in Schönberg

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Nordwestmecklenburg schreibt Planungsleistungen für die Erweiterung des Ernst-Barlach-Gymnasiums in Schönberg aus. Das Projekt umfasst sechs Fachlose, darunter Objektplanung, Tragwerksplanung sowie technische Gebäudeausrüstung. Ziel ist die Schaffung barrierefreier Klassenräume an dem denkmalgeschützten Standort.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Landkreis Nordwestmecklenburg: Planungsleistungen für das Ernst-Barlach-Gymnasium in 23923 Schönberg
Der Landkreis Nordwestmecklenburg plant die Erweiterung des Ernst-Barlach-Gymnasiums in Schönberg, um zusätzliche Klassenräume zu schaffen. Da es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt, sind spezialisierte Planungsleistungen erforderlich. Die Ausschreibung ist in sechs Fachlose unterteilt, die einzeln vergeben werden: Objektplanung für Gebäude und Freianlagen, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung für Heizung, Lüftung und Sanitär, Elektroplanung sowie Brandschutzplanung. Bewerber müssen ihre Eignung nachweisen und werden unter anderem anhand von Referenzen und einem Qualitätsmanagement-Konzept bewertet.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123-125 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 56 VgV
- Vorlage von Referenzen für Projektleiter und stellvertretende Projektleiter
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Ausschlussgründe der §§ 123-125 GWB es gilt § 56 VgV
Aufteilung in Lose
6 LoteDer Landkreis Nordwestmecklenburg plant für das Ernst-Barlach-Gymnasium in Schönberg die Erweiterung der Raumkapazitäten, da dringender Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen besteht. Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex befinden sich auf dem 9.482 m² großen Flurstück 78/2 der Flur 1 von Schönberg und hat eine Gebäudegrundfläche von 1.160 m². Der avisierte Erweiterungsbau des Gymnasiums soll barrierefrei und auch für SuS mit Einschränkungen geeignet sein. Im Erdgeschoss wird eine flexible Nutzung mit verschiedenen Funktionsbereichen mit hoher Aufenthaltsqualität gewünscht. Es ist die Idee ein Forum mit Mensa zu schaffen, die einen zentralen Lern- und Begegnungsort darstellt. Durch intelligente Raumaufteilung und Möblierung soll die Anlage auch für Veranstaltungen, Vorträge und externe Gruppen nutzbar sein. Lern- und Ruhebereiche, individuelle Arbeitsplätze, Gruppen- und Teamarbeit sind erstrebenswert. Räume die dem Konzept folgen, Schule als einen sozialen Ort zu erleben - eine Raumgestaltung, die Kommunikation, Kooperation und soziales Miteinander fördert. Die Raumgrößen wurden nach dem Entwurf der Schulbauempfehlung M-V bestimmt (Raumprogramm siehe Anlage). Durch den Erweiterungsbau soll sich auch die Raumsituation im bestehenden Schulgebäude verbessern sowie ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden. Dazu sind folgende Maßnahmen im vorhandenen Schulgebäude erforderlich: - Schaffung einer Verbindung Erweiterungsbau und Bestandsgebäude - Umnutzung eines Klassenraumes im KG (45,20 m²) ggf. in ein Lehrerzimmer - Umnutzung des Speiseraumes im KG (45,10 m²) - Umnutzung des Chemieraumes im KG (59,30 m²) zum Klassenraum - Umnutzung eines Koordinatoren Raumes im EG für den Schulsozialarbeiter (13,95 m²) - Umnutzung des Biologieraumes im 2. Obergeschoss zum Klassenraum (41,88 m²) - Umnutzung des Kunstraumes im 2. Obergeschoss zum Physikraum (50,07 m²) - Umnutzung des Archives im Dachgeschoss für Koordinatoren (15,40 m²) - Umnutzung der Informatik-/Serverraum zum Lagerraum im Dachgeschoss (23,40 m²) - Umnutzung der Cafeteria im Erdgeschoss des Gebäudeanbaues zur Lehrküche auch für Veranstaltungen (23,47 m²) Im Rahmen der Bauvoranfrage liegen bereits die bauplanungsrechtliche, denkmalrechtliche und naturschutzrechtliche Stellungnahme für einen Erweiterungsbau vor. Ebenfalls wurde im Rahmen der Voranfrage die Stellungnahme der unteren Forstbehörde eingeholt. Die vorgenannten Stellungnahmen und die vorliegende Machbarkeitsstudie sind zu berücksichtigen. Zu diesem Los werden folgende Leistungen nachgefragt: Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume — Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 HOAI 2021 — Besondere Leistungen: - voraussichtlich: Zuarbeit für Nachhaltigkeitszertifizierung; Zusammen-stellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen; Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems; Durchführen des Zertifizierungssystems - ggf weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang bisher nicht bekannt sind Maßgaben für alle Leistungsbilder Die Planungen haben an die Kubatur (Länge, Breite, Firsthöhe, Fassade, Raumprogramm) gemäß Vorbescheid incl Machbarkeitsstudie (ist dem Vorbescheid beigefügt) anzuknüp-fen Am bestehenden Altbau werden nur geringe bauliche Veränderungen erfolgen müssen. Alle Fachräume — mit Ausnahme des Physik-Fachraums — sollen im neu anzubauenden Gebäudeteil geplant werden. Baustart soll voraussichtlich Ende 2028, spätestens Anfang 2029 sein. Es ist von einer Bauzeit von ca 2 Jahren auszugehen. Für alle Lose gilt: Hinzukommen können gegebenenfalls weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Diese werden nach Stundensatz abgerechnet. Die Teilnahme an den regelmäßigen Planungs- und Baubesprechungen ist erforderlich.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg plant für das Ernst-Barlach-Gymnasium in Schönberg die Erweiterung der Raumkapazitäten, da dringender Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen besteht. Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex befinden sich auf dem 9.482 m² großen Flurstück 78/2 der Flur 1 von Schönberg und hat eine Gebäudegrundfläche von 1.160 m². Der avisierte Erweiterungsbau des Gymnasiums soll barrierefrei und auch für SuS mit Einschränkungen geeignet sein. Im Erdgeschoss wird eine flexible Nutzung mit verschiedenen Funktionsbereichen mit hoher Aufenthaltsqualität gewünscht. Es ist die Idee ein Forum mit Mensa zu schaffen, die einen zentralen Lern- und Begegnungsort darstellt. Durch intelligente Raumaufteilung und Möblierung soll die Anlage auch für Veranstaltungen, Vorträge und externe Gruppen nutzbar sein. Lern- und Ruhebereiche, individuelle Arbeitsplätze, Gruppen- und Teamarbeit sind erstrebenswert. Räume die dem Konzept folgen, Schule als einen sozialen Ort zu erleben - eine Raumgestaltung, die Kommunikation, Kooperation und soziales Miteinander fördert. Die Raumgrößen wurden nach dem Entwurf der Schulbauempfehlung M-V bestimmt (Raumprogramm siehe Anlage). Durch den Erweiterungsbau soll sich auch die Raumsituation im bestehenden Schulgebäude verbessern sowie ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden. Dazu sind folgende Maßnahmen im vorhandenen Schulgebäude erforderlich: - Schaffung einer Verbindung Erweiterungsbau und Bestandsgebäude - Umnutzung eines Klassenraumes im KG (45,20 m²) ggf. in ein Lehrerzimmer - Umnutzung des Speiseraumes im KG (45,10 m²) - Umnutzung des Chemieraumes im KG (59,30 m²) zum Klassenraum - Umnutzung eines Koordinatoren Raumes im EG für den Schulsozialarbeiter (13,95 m²) - Umnutzung des Biologieraumes im 2. Obergeschoss zum Klassenraum (41,88 m²) - Umnutzung des Kunstraumes im 2. Obergeschoss zum Physikraum (50,07 m²) - Umnutzung des Archives im Dachgeschoss für Koordinatoren (15,40 m²) - Umnutzung der Informatik-/Serverraum zum Lagerraum im Dachgeschoss (23,40 m²) - Umnutzung der Cafeteria im Erdgeschoss des Gebäudeanbaues zur Lehrküche auch für Veranstaltungen (23,47 m²) Im Rahmen der Bauvoranfrage liegen bereits die bauplanungsrechtliche, denkmalrechtliche und naturschutzrechtliche Stellungnahme für einen Erweiterungsbau vor. Ebenfalls wurde im Rahmen der Voranfrage die Stellungnahme der unteren Forstbehörde eingeholt. Die vorgenannten Stellungnahmen und die vorliegende Machbarkeitsstudie sind zu berücksichtigen. Zu diesem Los werden folgende Leistungen nachgefragt: Los 2: Tragwerksplanung — Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 gemäß § 51 HOAI 2021 — Besondere Leistungen: - voraussichtlich: Zuarbeit für Nachhaltigkeitszertifizierung - Es werden voraussichtlich die Besonderen Leistungen des konstruktiven Brandschutzes ab LPh 4 beauftragt werden (diese sind in den LPhen 1-3 Teil der Grundleistungen). - ggf weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang bisher nicht bekannt sind Maßgaben für alle Leistungsbilder Die Planungen haben an die Kubatur (Länge, Breite, Firsthöhe, Fassade, Raumprogramm) gemäß Vorbescheid incl Machbarkeitsstudie (ist dem Vorbescheid beigefügt) anzuknüp-fen Am bestehenden Altbau werden nur geringe bauliche Veränderungen erfolgen müssen. Alle Fachräume — mit Ausnahme des Physik-Fachraums — sollen im neu anzubauenden Gebäudeteil geplant werden. Baustart soll voraussichtlich Ende 2028, spätestens Anfang 2029 sein. Es ist von einer Bauzeit von ca 2 Jahren auszugehen. Für alle Lose gilt: Hinzukommen können gegebenenfalls weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Diese werden nach Stundensatz abgerechnet. Die Teilnahme an den regelmäßigen Planungs- und Baubesprechungen ist erforderlich.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg plant für das Ernst-Barlach-Gymnasium in Schönberg die Erweiterung der Raumkapazitäten, da dringender Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen besteht. Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex befinden sich auf dem 9.482 m² großen Flurstück 78/2 der Flur 1 von Schönberg und hat eine Gebäudegrundfläche von 1.160 m². Der avisierte Erweiterungsbau des Gymnasiums soll barrierefrei und auch für SuS mit Einschränkungen geeignet sein. Im Erdgeschoss wird eine flexible Nutzung mit verschiedenen Funktionsbereichen mit hoher Aufenthaltsqualität gewünscht. Es ist die Idee ein Forum mit Mensa zu schaffen, die einen zentralen Lern- und Begegnungsort darstellt. Durch intelligente Raumaufteilung und Möblierung soll die Anlage auch für Veranstaltungen, Vorträge und externe Gruppen nutzbar sein. Lern- und Ruhebereiche, individuelle Arbeitsplätze, Gruppen- und Teamarbeit sind erstrebenswert. Räume die dem Konzept folgen, Schule als einen sozialen Ort zu erleben - eine Raumgestaltung, die Kommunikation, Kooperation und soziales Miteinander fördert. Die Raumgrößen wurden nach dem Entwurf der Schulbauempfehlung M-V bestimmt (Raumprogramm siehe Anlage). Durch den Erweiterungsbau soll sich auch die Raumsituation im bestehenden Schulgebäude verbessern sowie ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden. Dazu sind folgende Maßnahmen im vorhandenen Schulgebäude erforderlich: - Schaffung einer Verbindung Erweiterungsbau und Bestandsgebäude - Umnutzung eines Klassenraumes im KG (45,20 m²) ggf. in ein Lehrerzimmer - Umnutzung des Speiseraumes im KG (45,10 m²) - Umnutzung des Chemieraumes im KG (59,30 m²) zum Klassenraum - Umnutzung eines Koordinatoren Raumes im EG für den Schulsozialarbeiter (13,95 m²) - Umnutzung des Biologieraumes im 2. Obergeschoss zum Klassenraum (41,88 m²) - Umnutzung des Kunstraumes im 2. Obergeschoss zum Physikraum (50,07 m²) - Umnutzung des Archives im Dachgeschoss für Koordinatoren (15,40 m²) - Umnutzung der Informatik-/Serverraum zum Lagerraum im Dachgeschoss (23,40 m²) - Umnutzung der Cafeteria im Erdgeschoss des Gebäudeanbaues zur Lehrküche auch für Veranstaltungen (23,47 m²) Im Rahmen der Bauvoranfrage liegen bereits die bauplanungsrechtliche, denkmalrechtliche und naturschutzrechtliche Stellungnahme für einen Erweiterungsbau vor. Ebenfalls wurde im Rahmen der Voranfrage die Stellungnahme der unteren Forstbehörde eingeholt. Die vorgenannten Stellungnahmen und die vorliegende Machbarkeitsstudie sind zu berücksichtigen. Zu diesem Los werden folgende Leistungen nachgefragt: Los 3: Technische Ausrüstung Heizung/ Lüftung/ Sanitär (HLS) für folgende Anlagengruppen: • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen • Wärmeversorgungsanlagen • Lufttechnische Anlagen • Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (KG 470): - Fachraumplanung - Ausgabeküche — Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 — Besondere Leistungen: - voraussichtlich: Zuarbeit für Nachhaltigkeitszertifizierung - ggf weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang bisher nicht bekannt sind Maßgaben für alle Leistungsbilder Die Planungen haben an die Kubatur (Länge, Breite, Firsthöhe, Fassade, Raumprogramm) gemäß Vorbescheid incl Machbarkeitsstudie (ist dem Vorbescheid beigefügt) anzuknüpfen Am bestehenden Altbau werden nur geringe bauliche Veränderungen erfolgen müssen. Alle Fachräume — mit Ausnahme des Physik-Fachraums — sollen im neu anzubauenden Gebäudeteil geplant werden. Baustart soll voraussichtlich Ende 2028, spätestens Anfang 2029 sein. Es ist von einer Bauzeit von ca 2 Jahren auszugehen. Für alle Lose gilt: Hinzukommen können gegebenenfalls weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Diese werden nach Stundensatz abgerechnet. Die Teilnahme an den regelmäßigen Planungs- und Baubesprechungen ist erforderlich.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg plant für das Ernst-Barlach-Gymnasium in Schönberg die Erweiterung der Raumkapazitäten, da dringender Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen besteht. Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex befinden sich auf dem 9.482 m² großen Flurstück 78/2 der Flur 1 von Schönberg und hat eine Gebäudegrundfläche von 1.160 m². Der avisierte Erweiterungsbau des Gymnasiums soll barrierefrei und auch für SuS mit Einschränkungen geeignet sein. Im Erdgeschoss wird eine flexible Nutzung mit verschiedenen Funktionsbereichen mit hoher Aufenthaltsqualität gewünscht. Es ist die Idee ein Forum mit Mensa zu schaffen, die einen zentralen Lern- und Begegnungsort darstellt. Durch intelligente Raumaufteilung und Möblierung soll die Anlage auch für Veranstaltungen, Vorträge und externe Gruppen nutzbar sein. Lern- und Ruhebereiche, individuelle Arbeitsplätze, Gruppen- und Teamarbeit sind erstrebenswert. Räume die dem Konzept folgen, Schule als einen sozialen Ort zu erleben - eine Raumgestaltung, die Kommunikation, Kooperation und soziales Miteinander fördert. Die Raumgrößen wurden nach dem Entwurf der Schulbauempfehlung M-V bestimmt (Raumprogramm siehe Anlage). Durch den Erweiterungsbau soll sich auch die Raumsituation im bestehenden Schulgebäude verbessern sowie ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden. Dazu sind folgende Maßnahmen im vorhandenen Schulgebäude erforderlich: - Schaffung einer Verbindung Erweiterungsbau und Bestandsgebäude - Umnutzung eines Klassenraumes im KG (45,20 m²) ggf. in ein Lehrerzimmer - Umnutzung des Speiseraumes im KG (45,10 m²) - Umnutzung des Chemieraumes im KG (59,30 m²) zum Klassenraum - Umnutzung eines Koordinatoren Raumes im EG für den Schulsozialarbeiter (13,95 m²) - Umnutzung des Biologieraumes im 2. Obergeschoss zum Klassenraum (41,88 m²) - Umnutzung des Kunstraumes im 2. Obergeschoss zum Physikraum (50,07 m²) - Umnutzung des Archives im Dachgeschoss für Koordinatoren (15,40 m²) - Umnutzung der Informatik-/Serverraum zum Lagerraum im Dachgeschoss (23,40 m²) - Umnutzung der Cafeteria im Erdgeschoss des Gebäudeanbaues zur Lehrküche auch für Veranstaltungen (23,47 m²) Im Rahmen der Bauvoranfrage liegen bereits die bauplanungsrechtliche, denkmalrechtliche und naturschutzrechtliche Stellungnahme für einen Erweiterungsbau vor. Ebenfalls wurde im Rahmen der Voranfrage die Stellungnahme der unteren Forstbehörde eingeholt. Die vorgenannten Stellungnahmen und die vorliegende Machbarkeitsstudie sind zu berücksichtigen. Zu diesem Los werden folgende Leistungen nachgefragt: Los 4: Technische Ausrüstung Elektro für folgende Anlagengruppen: • Starkstromanlagen (KG 440) • Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen (KG 450) • Förderanlagen (KG 460) • Gebäude- und Anlagenautomation (KG 480) — Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 gemäß § 55 HOAI 2021 — Besondere Leistungen: - Lichtkonzept - Photovoltaikanlage - voraussichtlich: Zuarbeit für Nachhaltigkeitszertifizierung - ggf weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang bisher nicht bekannt sind Maßgaben für alle Leistungsbilder Die Planungen haben an die Kubatur (Länge, Breite, Firsthöhe, Fassade, Raumprogramm) gemäß Vorbescheid incl Machbarkeitsstudie (ist dem Vorbescheid beigefügt) anzuknüp-fen Am bestehenden Altbau werden nur geringe bauliche Veränderungen erfolgen müssen. Alle Fachräume — mit Ausnahme des Physik-Fachraums — sollen im neu anzubauenden Gebäudeteil geplant werden. Baustart soll voraussichtlich Ende 2028, spätestens Anfang 2029 sein. Es ist von einer Bauzeit von ca 2 Jahren auszugehen. Für alle Lose gilt: Hinzukommen können gegebenenfalls weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Diese werden nach Stundensatz abgerechnet. Die Teilnahme an den regelmäßigen Planungs- und Baubesprechungen ist erforderlich.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg plant für das Ernst-Barlach-Gymnasium in Schönberg die Erweiterung der Raumkapazitäten, da dringender Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen besteht. Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex befinden sich auf dem 9.482 m² großen Flurstück 78/2 der Flur 1 von Schönberg und hat eine Gebäudegrundfläche von 1.160 m². Der avisierte Erweiterungsbau des Gymnasiums soll barrierefrei und auch für SuS mit Einschränkungen geeignet sein. Im Erdgeschoss wird eine flexible Nutzung mit verschiedenen Funktionsbereichen mit hoher Aufenthaltsqualität gewünscht. Es ist die Idee ein Forum mit Mensa zu schaffen, die einen zentralen Lern- und Begegnungsort darstellt. Durch intelligente Raumaufteilung und Möblierung soll die Anlage auch für Veranstaltungen, Vorträge und externe Gruppen nutzbar sein. Lern- und Ruhebereiche, individuelle Arbeitsplätze, Gruppen- und Teamarbeit sind erstrebenswert. Räume die dem Konzept folgen, Schule als einen sozialen Ort zu erleben - eine Raumgestaltung, die Kommunikation, Kooperation und soziales Miteinander fördert. Die Raumgrößen wurden nach dem Entwurf der Schulbauempfehlung M-V bestimmt (Raumprogramm siehe Anlage). Durch den Erweiterungsbau soll sich auch die Raumsituation im bestehenden Schulgebäude verbessern sowie ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden. Dazu sind folgende Maßnahmen im vorhandenen Schulgebäude erforderlich: - Schaffung einer Verbindung Erweiterungsbau und Bestandsgebäude - Umnutzung eines Klassenraumes im KG (45,20 m²) ggf. in ein Lehrerzimmer - Umnutzung des Speiseraumes im KG (45,10 m²) - Umnutzung des Chemieraumes im KG (59,30 m²) zum Klassenraum - Umnutzung eines Koordinatoren Raumes im EG für den Schulsozialarbeiter (13,95 m²) - Umnutzung des Biologieraumes im 2. Obergeschoss zum Klassenraum (41,88 m²) - Umnutzung des Kunstraumes im 2. Obergeschoss zum Physikraum (50,07 m²) - Umnutzung des Archives im Dachgeschoss für Koordinatoren (15,40 m²) - Umnutzung der Informatik-/Serverraum zum Lagerraum im Dachgeschoss (23,40 m²) - Umnutzung der Cafeteria im Erdgeschoss des Gebäudeanbaues zur Lehrküche auch für Veranstaltungen (23,47 m²) Im Rahmen der Bauvoranfrage liegen bereits die bauplanungsrechtliche, denkmalrechtliche und naturschutzrechtliche Stellungnahme für einen Erweiterungsbau vor. Ebenfalls wurde im Rahmen der Voranfrage die Stellungnahme der unteren Forstbehörde eingeholt. Die vorgenannten Stellungnahmen und die vorliegende Machbarkeitsstudie sind zu berücksichtigen. Zu diesem Los werden folgende Leistungen nachgefragt: Los 5: Brandschutzplanung — Grundleistungen der Leistungsphasen 2-5 und 8 gemäß AHO-Heft 17 („Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“), 4. Auflage (Stand: Dezember 2022) — Besondere Leistungen: - Flucht- und Rettungswegepläne mit Feuerwehr-Aufstellplan - ggf weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang bisher nicht bekannt sind Maßgaben für alle Leistungsbilder Die Planungen haben an die Kubatur (Länge, Breite, Firsthöhe, Fassade, Raumprogramm) gemäß Vorbescheid incl Machbarkeitsstudie (ist dem Vorbescheid beigefügt) anzuknüpfen Am bestehenden Altbau werden nur geringe bauliche Veränderungen erfolgen müssen. Alle Fachräume — mit Ausnahme des Physik-Fachraums — sollen im neu anzubauenden Gebäudeteil geplant werden. Baustart soll voraussichtlich Ende 2028, spätestens Anfang 2029 sein. Es ist von einer Bauzeit von ca 2 Jahren auszugehen. Für alle Lose gilt: Hinzukommen können gegebenenfalls weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Diese werden nach Stundensatz abgerechnet. Die Teilnahme an den regelmäßigen Planungs- und Baubesprechungen ist erforderlich.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg plant für das Ernst-Barlach-Gymnasium in Schönberg die Erweiterung der Raumkapazitäten, da dringender Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen besteht. Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex befinden sich auf dem 9.482 m² großen Flurstück 78/2 der Flur 1 von Schönberg und hat eine Gebäudegrundfläche von 1.160 m². Der avisierte Erweiterungsbau des Gymnasiums soll barrierefrei und auch für SuS mit Einschränkungen geeignet sein. Im Erdgeschoss wird eine flexible Nutzung mit verschiedenen Funktionsbereichen mit hoher Aufenthaltsqualität gewünscht. Es ist die Idee ein Forum mit Mensa zu schaffen, die einen zentralen Lern- und Begegnungsort darstellt. Durch intelligente Raumaufteilung und Möblierung soll die Anlage auch für Veranstaltungen, Vorträge und externe Gruppen nutzbar sein. Lern- und Ruhebereiche, individuelle Arbeitsplätze, Gruppen- und Teamarbeit sind erstrebenswert. Räume die dem Konzept folgen, Schule als einen sozialen Ort zu erleben - eine Raumgestaltung, die Kommunikation, Kooperation und soziales Miteinander fördert. Die Raumgrößen wurden nach dem Entwurf der Schulbauempfehlung M-V bestimmt (Raumprogramm siehe Anlage). Durch den Erweiterungsbau soll sich auch die Raumsituation im bestehenden Schulgebäude verbessern sowie ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden. Dazu sind folgende Maßnahmen im vorhandenen Schulgebäude erforderlich: - Schaffung einer Verbindung Erweiterungsbau und Bestandsgebäude - Umnutzung eines Klassenraumes im KG (45,20 m²) ggf. in ein Lehrerzimmer - Umnutzung des Speiseraumes im KG (45,10 m²) - Umnutzung des Chemieraumes im KG (59,30 m²) zum Klassenraum - Umnutzung eines Koordinatoren Raumes im EG für den Schulsozialarbeiter (13,95 m²) - Umnutzung des Biologieraumes im 2. Obergeschoss zum Klassenraum (41,88 m²) - Umnutzung des Kunstraumes im 2. Obergeschoss zum Physikraum (50,07 m²) - Umnutzung des Archives im Dachgeschoss für Koordinatoren (15,40 m²) - Umnutzung der Informatik-/Serverraum zum Lagerraum im Dachgeschoss (23,40 m²) - Umnutzung der Cafeteria im Erdgeschoss des Gebäudeanbaues zur Lehrküche auch für Veranstaltungen (23,47 m²) Im Rahmen der Bauvoranfrage liegen bereits die bauplanungsrechtliche, denkmalrechtliche und naturschutzrechtliche Stellungnahme für einen Erweiterungsbau vor. Ebenfalls wurde im Rahmen der Voranfrage die Stellungnahme der unteren Forstbehörde eingeholt. Die vorgenannten Stellungnahmen und die vorliegende Machbarkeitsstudie sind zu berücksichtigen. Zu diesem Los werden folgende Leistungen nachgefragt: Los 6: Objektplanung Freianlagen — Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 39 HOAI 2021 einschließlich planerischer Erfassung der Verbindungsleitungen der zu den Hausanschlüssen auf dem Grundstück (Trassierung in Freiflächen, Koordination mit Außenanlagen) (KG 540), — Besondere Leistungen: - voraussichtlich: Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung in LPH 1 - Waldumwandlungsverfahren nach LWaldG M-V: Es ist ein Waldumwandlungsverfahren umzusetzen. Die Zustimmung der Forstbehörde liegt vor. Der Planer hat die angeordneten Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen (nach dem LWaldG M-V: Ersatzaufforstung und/oder andere Pflege-, Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen) zu planen. Soweit dies nicht durch Grundleistungen abgedeckt ist, werden sie als Besondere Leistungen vergütet. - ggf weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang bisher nicht bekannt sind Maßgaben für alle Leistungsbilder Die Planungen haben an die Kubatur (Länge, Breite, Firsthöhe, Fassade, Raumprogramm) gemäß Vorbescheid incl Machbarkeitsstudie (ist dem Vorbescheid beigefügt) anzuknüpfen Am bestehenden Altbau werden nur geringe bauliche Veränderungen erfolgen müssen. Alle Fachräume — mit Ausnahme des Physik-Fachraums — sollen im neu anzubauenden Gebäudeteil geplant werden. Baustart soll voraussichtlich Ende 2028, spätestens Anfang 2029 sein. Es ist von einer Bauzeit von ca 2 Jahren auszugehen. Für alle Lose gilt: Hinzukommen können gegebenenfalls weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Diese werden nach Stundensatz abgerechnet. Die Teilnahme an den regelmäßigen Planungs- und Baubesprechungen ist erforderlich.
Zuschlagskriterien
15 Kriterien- quality40%
Bewertung der Präsentation wie folgt: 1. Qualität des auftragsbezogenen QM-Konzepts bezogen auf das konkrete Projekt Wie stellt der Bieter die Qualität der konkreten Leistungserbringung sicher? 10% 2. Kostenmanagement 10% 3. Terminmanagement 10% 4. Projektteam 10%
- quality10%
Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters
- quality10%
Persönliche Referenzen des benannten stellvertretenden Projektleiters >4 Referenzen = 10 Pkt; 4 Referenzen = 7,5 Pkt; 3 Referenzen = 5 Pkt; 2 Referenzen = 2,5 Pkt; 1 Referenz = 0 Pkt.
- price40%
Honorar: Der Angebotspreis wird aus der Summe der Preise für die Grundleistungen samt Neben-kosten und für die Besonderen Leistungen gebildet; bei den Besonderen Leistungen wer-den wird das Produkt aus dem Durchschnitt der beiden angegebenen Stundensätze und der fiktiven — also allein für die Angebotswertung maßgeblichen — Anzahl der in Anlage A 1. Leitfaden unter Hinweis 2 c. ff. angegebenen Stunden zugrunde addiert.
- price100%
Honorar: Der Angebotspreis wird aus der Summe der Preise für die Grundleistungen samt Nebenkosten und für die Besonderen Leistungen gebildet; bei den Besonderen Leistungen wer-den wird das Produkt aus dem Durchschnitt der beiden angegebenen Stundensätze und der fiktiven — also allein für die Angebotswertung maßgeblichen — Anzahl der in Anlage A 1. Leitfaden unter Hinweis 2 c. ff. angegebenen Stunden zugrunde addiert.
- quality40%
Bewertung der Präsentation wie folgt: 1. Qualität des auftragsbezogenen QM-Konzepts bezogen auf das konkrete Projekt Wie stellt der Bieter die Qualität der konkreten Leistungserbringung sicher? 10% 2. Kostenmanagement 10% 3. Terminmanagement 10% 4. Projektteam 10%
- quality10%
Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters
- quality10%
Persönliche Referenzen des benannten stellvertretenden Projektleiters >4 Referenzen = 10 Pkt; 4 Referenzen = 7,5 Pkt; 3 Referenzen = 5 Pkt; 2 Referenzen = 2,5 Pkt; 1 Referenz = 0 Pkt.
- price40%
Honorar: Der Angebotspreis wird aus der Summe der Preise für die Grundleistungen samt Neben-kosten und für die Besonderen Leistungen gebildet; bei den Besonderen Leistungen wer-den wird das Produkt aus dem Durchschnitt der beiden angegebenen Stundensätze und der fiktiven — also allein für die Angebotswertung maßgeblichen — Anzahl der in Anlage A 1. Leitfaden unter Hinweis 2 c. ff. angegebenen Stunden zugrunde addiert.
- quality40%
Bewertung der Präsentation wie folgt: 1. Qualität des auftragsbezogenen QM-Konzepts bezogen auf das konkrete Projekt Wie stellt der Bieter die Qualität der konkreten Leistungserbringung sicher? 10% 2. Kostenmanagement 10% 3. Terminmanagement 10% 4. Projektteam 10%
- quality10%
Persönliche Referenzen des benannten Projektleiters
- quality10%
Persönliche Referenzen des benannten stellvertretenden Projektleiters >4 Referenzen = 10 Pkt; 4 Referenzen = 7,5 Pkt; 3 Referenzen = 5 Pkt; 2 Referenzen = 2,5 Pkt; 1 Referenz = 0 Pkt.
- price40%
Honorar: Der Angebotspreis wird aus der Summe der Preise für die Grundleistungen samt Neben-kosten und für die Besonderen Leistungen gebildet; bei den Besonderen Leistungen wer-den wird das Produkt aus dem Durchschnitt der beiden angegebenen Stundensätze und der fiktiven — also allein für die Angebotswertung maßgeblichen — Anzahl der in Anlage A 1. Leitfaden unter Hinweis 2 c. ff. angegebenen Stunden zugrunde addiert.
- price100%
Honorar Der Angebotspreis wird aus der Summe der Preise für die Grundleistungen samt Neben-kosten und für die Besonderen Leistungen gebildet; bei den Besonderen Leistungen wer-den wird das Produkt aus dem Durchschnitt der beiden angegebenen Stundensätze und der fiktiven — also allein für die Angebotswertung maßgeblichen — Anzahl der in Anlage A 1. Leitfaden unter Hinweis 2 c. ff. angegebenen Stunden zugrunde addiert.
- price100%
Einziges Zuschlagskriterium ist die Höhe des Honorars wie folgt. Der Angebotspreis wird aus der Summe der Preise für die Grundleistungen samt Neben-kosten und für die Besonderen Leistungen gebildet; bei den Besonderen Leistungen wer-den wird das Produkt aus dem Durchschnitt der beiden angegebenen Stundensätze und der fiktiven — also allein für die Angebotswertung maßgeblichen — Anzahl der in Anlage A 1. Leitfaden unter Hinweis 2 c. ff. angegebenen Stunden zugrunde addiert.
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung