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Neubau Feuerwehr-Service-Zentrum in Neustadt-Glewe: Verblendmauerwerk und Wärmedämmverbundsystem

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der LandratParchim, GermanyVeröffentlicht 19. Mai 2026
Auftragswert
~€750k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
9. Juni 2026
11 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim schreibt die Fassadenarbeiten für den Neubau eines Feuerwehr-Service-Zentrums in Neustadt-Glewe aus. Der Auftrag umfasst insgesamt rund 4.130 m² Verblendmauerwerk sowie 200 m² Wärmedämmverbundsystem (WDVS). Die Ausführung der Arbeiten ist ab August 2026 geplant und erfolgt zeitversetzt entsprechend dem Baufortschritt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Neubau Feuerwehr-Service-Zentrum in Neustadt-Glewe - Los 311 - Verblendmauerwerk & WDVS

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim plant den Neubau eines Feuerwehr-Service-Zentrums in Neustadt-Glewe und sucht hierfür einen Auftragnehmer für die Fassadengestaltung. Das Los 311 umfasst im Wesentlichen das Anbringen von Verblendmauerwerk an verschiedenen Bauteilen sowie die Installation eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS), das zur energetischen Isolierung der Außenwände dient. Die Arbeiten sollen ab August 2026 beginnen und werden je nach Baufortschritt der einzelnen Gebäudeteile ausgeführt. Es handelt sich um ein klassisches Gewerk im Bereich Hochbau, das spezifische Anforderungen an die Tariftreue und Eignung gemäß den Vorgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellt.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenFassadenbauOeffentliche AusschreibungFeuerwehrHochbauWdvsMauerwerksarbeiten
Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 13 TVgG M-V
  • Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen und Branchentarifverträgen gemäß § 6 TVgG M-V
  • Erklärung zum vergaberechtlichen Mindestlohn gemäß § 8 TVgG M-V
  • Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen gemäß § 9 TVgG M-V
  • Verpflichtungserklärung zu Kontrollen und Sanktionen gemäß §§ 15, 16 TVgG M-V
  • Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (VO 2022/576)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

- Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V - fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11 Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9 Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Landkreis Ludwigslust-Parchim - Neubau Feuerwehr-Service-Zentrum in Neustadt-Glewe - Los 311 - Verblendmauerwerk & WDVS

Durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim werden ab August 2026 die Verblendmauerwerksarbeiten für die Fassaden ausgeführt. Leistungsinhalt des Loses sind die Arbeiten für alle Bauteile. Die Ausführung erfolgt zeitversetzt nach Baufortschritt der einzelnen Bauteile. BT01: - ca. 750m2 Fassade Verblendmauerwerk BT02: - ca. 1.580m2 Fassade Verblendmauerwerk BT03: - ca. 1.570m2 Fassade Verblendmauerwerk BT04: - ca. 230m2 Fassade Verblendmauerwerk - ca. 200m2 Wärmedämmverbundsystem Der Bauzeitenplan wird dem Baufortschritt regelmäßig angepasst. Sollte der Start Ihres Gewerkes von dem geplanten Termin abweichen, teilen wir Ihnen dieses rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor Beginn ihres Gewerkes mit.

CPV 45262521, 45000000, 45262522Frist 9. Juni 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 9. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link