Verblendmauerwerk & WDVS für Neubau Feuerwehr-Service-Zentrum
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim vergibt die Fassadenarbeiten für den Neubau eines Feuerwehr-Service-Zentrums in Neustadt-Glewe. Das Los umfasst die Ausführung von Verblendmauerwerk auf ca. 4.130 m² sowie Wärmedämmverbundsysteme auf ca. 200 m². Die Bauarbeiten sollen ab August 2026 zeitversetzt zum allgemeinen Baufortschritt durchgeführt werden.
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Neubau Feuerwehr-Service-Zentrum in Neustadt-Glewe - Los 311 - Verblendmauerwerk & WDVS
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim baut ein neues Feuerwehr-Service-Zentrum in Neustadt-Glewe und sucht dafür ein Fachunternehmen für die Außenfassade. Konkret werden Verblendziegel auf einer Fläche von rund 4.130 Quadratmetern verlegt sowie eine Wärmedämmung auf etwa 200 Quadratmetern angebracht. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich im August 2026 und laufen parallel zum restlichen Gebäudebau. Bieter müssen die üblichen Vergabe- und Sozialstandards der Bundesrepublik sowie des Landes Mecklenburg-Vorpommern einhalten. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der Landrat)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Einhaltung der §§ 123, 124 GWB (Ausschlussgründe)
- Nachweis der TVgG M-V Konformität (Mindestlohn, Tariftreue)
- Erklärung zu ILO-Kernarbeitsnormen
- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen
- Vorlage aller geforderten Eignungsunterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
- Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V - fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11 Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9 Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
Aufteilung in Lose
1 LotDurch den Landkreis Ludwigslust-Parchim werden ab August 2026 die Verblendmauerwerksarbeiten für die Fassaden ausgeführt. Leistungsinhalt des Loses sind die Arbeiten für alle Bauteile. Die Ausführung erfolgt zeitversetzt nach Baufortschritt der einzelnen Bauteile. BT01: - ca. 750m2 Fassade Verblendmauerwerk BT02: - ca. 1.580m2 Fassade Verblendmauerwerk BT03: - ca. 1.570m2 Fassade Verblendmauerwerk BT04: - ca. 230m2 Fassade Verblendmauerwerk - ca. 200m2 Wärmedämmverbundsystem Der Bauzeitenplan wird dem Baufortschritt regelmäßig angepasst. Sollte der Start Ihres Gewerkes von dem geplanten Termin abweichen, teilen wir Ihnen dieses rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor Beginn ihres Gewerkes mit.
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung