Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Horn + Horn - Ingebieurbüro für Bauwesen GbR

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

3. Aug. 2026

TED·541534-2026

Beratungsleistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung für Neubau einer Förderschule in Boizenburg

Mecklenburg-Vorpommern
Parchim, Germany·Veröffentlicht 5. Aug. 2026
IngenieurdienstleistungenBauplanungÖffentliche VerwaltungBildungswesenIngenieurleistungenWaermeschutzEnergiebilanzierungOeffentliche VerwaltungSchulbauHoai
Auftragswert
~€65k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim schreibt Ingenieurleistungen für den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung für den Neubau einer Förderschule in Boizenburg aus. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI 2021, mit optionalen Phasen 5 bis 7 als Stufenvertrag. Das Projekt dient der Errichtung einer Schule für ca. 30 Schüler und 20 Lehrkräfte.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Ingenieurleistungen gemäß HOAI 2021 Anlage 1 Beratungsleistungen, Abschnitt 1.2 Leistungen für thermische Bauphysik, Untertitel 1.2.3 Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsphasen 1 - 4, Leistungsphase 5-7 optional (Stufenvertrag)

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim plant den Neubau einer Förderschule in Boizenburg und sucht hierfür einen Fachplaner für thermische Bauphysik. Die Aufgabe umfasst die Beratung zum Wärmeschutz und zur Energiebilanzierung gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der Vertrag ist als Stufenvertrag gestaltet, was bedeutet, dass zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt werden und weitere Phasen optional hinzukommen können. Das Projekt ist für eine kleine Schule mit etwa 30 Schülern und 20 Lehrkräften ausgelegt, wobei besondere Anforderungen an Raumklima und Akustik bestehen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Landkreis Ludwigslust-Parchim - Beratungsleistung Wärmeschutz gem. HOAI 2021 für den Neubau der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt der geistigen Entwicklung in Boizenburg (Stufenvertrag)

Auf dem freien Gelände in unmittelbarer Nähe zum Elbe-Gymnasium Boizenburg soll eine neue Förderschule mit dem Förderschwerpunkt der geistigen Entwicklung entstehen. Beim Raumbedarf wird derzeit von ca. 30 Schülern und 20 Lehrkräften ausgegangen. Das vorgeschriebene Raumkonzept mit Lernrevieren ist dabei in der Planung zu berücksichtigen. Auch die allgemeinen Anforderungen an die Akustik, Beleuchtung und das Raumklima müssen in die Planung und Umsetzung eingebunden werden. Im Zuge der Leistungsphase 1 soll zudem ein Variantenvergleich erstellt werden, um die beste Bauweise auch unter den Gesichtspunkten der Resilienz, Wirtschaftlichkeit, Langlebigkeit und Energieeffizienz zu ermitteln.

CPV 71000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • price

    Honorar netto gesamt

    50%
  • quality

    Darstellung der Vorangehensweise der aufgabenbezogenen Herangehensweise / Grundsatzüberlegungen zur Lösung bzw. Alternativansätze

    5%
  • quality

    Darstellung des geplantes Personaleinsatzes für die Leistungsabschnitte, Sicherstellung der Aufgabenerfüllung im Falle der Vertretungsregelung ohne Know-How-Verlust

    15%
  • quality

    Darlegung zur Absicherung der Baustellenpräsenz (Erreichbarkeit / Reaktionszeit / Anzahl Baustellenpräsenz pro Woche)

    20%
  • quality

    Maßnahmen zur Terminkontrolle und Terminsicherheit (Methoden zur Verfolgung der Termine), Qualität der Kostenplanung, Kostenverfolgungs- und Kostensicherungsmaßnahmen (Darstellung der Maßnahmen zur Kostenverfolgung und zur Sicherstellung der Budgeteinhaltung), Qualität der Kommunikation (Protokollwesen, Datenmanagement)

    10%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Horn + Horn - Ingebieurbüro für Bauwesen GbR

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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