Fachplanung Technische Ausrüstung Gebäudeautomation für Polizeigebäude
Was wird ausgeschrieben
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 8 – Gebäudeautomation) nach HOAI für die komplexe Sanierung des Stabsgebäudes der Landespolizeiinspektion Saalfeld in Rudolstadt aus. Das Gebäude aus dem Jahr 1938 hat eine Bruttogeschossfläche von ca. 3.486 m² und ein Volumen von 14.855 m³. Die Maßnahme wird in vier Jahresscheiben über einen Zeitraum von 1.230 Tagen (ca. 3,4 Jahre) geplant und ausgeführt.
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Fachplanung Technische Ausrüstung Gebäudeautomation, Anlagengruppe 8 Beschreibung: Es werden die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 8 - Gebäudeautomation nach HOAI für die Landespolizeiinspektion Saalfeld ausgeschrieben. Die Baumaßnahme der landeseigenen Liegenschaft Cottastraße 41 in 07407 Rudolstadt wird im Rahmen eines Bauunterhalt-Instandsetzungsplanes die komplexe Sanierung des Stabsgebäudes (Baujahr 1938) mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 3.486 m² bzw. 14.855 m³ BRI und den angrenzenden Außenanlagen in vier Jahresscheiben geplant und ausgeführt. -- Alles Weitere unter der Losbeschreibung Pkt. 5.1
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vergibt die Fachplanung für die technische Ausrüstung (Gebäudeautomation) im Rahmen einer komplexen Gebäudesanierung der Landespolizeiinspektion Saalfeld in Rudolstadt. Das Stabsgebäude aus dem Jahr 1938 wird über vier Jahre in mehreren Bauabschnitten saniert; die Planungsleistungen umfassen die Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) nach HOAI. Bewerber müssen bereit sein, mit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NfD zu arbeiten und eine Überprüfung ihrer Mitarbeiter im polizeilichen Datenbestand akzeptieren – typische Anforderungen bei sicherheitsrelevanten Liegenschaften. Der geschätzte Auftragswert für die Planungsleistungen liegt bei 43.000 EUR.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI, Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation)
- Bereitschaft zur Arbeit mit VS-NfD-Verschlusssachen (Geheimschutz)
- Einwilligung zur Überprüfung von Mitarbeitern im polizeilichen Datenbestand
- Erfahrung mit öffentlichen Hochbauprojekten
- Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen
- Eignung nach GWB und VOB/A
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). - Eigenerklärung Betrugsbekämpfung: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. - Eigenerklärung Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). - Eigenerklärung Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). - Eigenerklärung Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - Eigenerklärung Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). - Eigenerklärung Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - Eigenerklärung Fehlende Bereitschaft zur Unterzeichnung der Anlage VS-NfD-Merkblatt – GHB Anl 4, Belehrung über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) sowie bei fehlenden geforderten Anlagen dazu. Fehlende Bereitschaft des Bewerbers die Einwilligung seiner Mitarbeiter zur Überprüfung von Informationen im polizeilichen Datenbestand einzuholen (Anlage "0481-26 Informationsblatt zur Überprüfung im polizeilichen Datenbestand"). Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fehlende oder nicht unterzeichnete Anlage Fbl RUS - Eigenerklärung EU vs. RUS, bzgl. Artikel 5k) der EU-VO Nr. 833/2014 i.d.F. des Artikels 1, Ziff. 23 der EU-VO 2022/576 - 5. Sanktionspaket - Anwendung der Russlandsanktionen. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wenn das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. - Eigenerklärung Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. - Eigenerklärung Fehlende oder unvollständige Angaben und Nachweise zu unternehmensbezogenen geforderten Erklärungen können mit einer Frist von sechs Kalendertagen nachgefordert werden. Bei fruchtlosem Ablauf der Nachforderungsfrist wird nach den vorliegenden Angaben und Nachweisen gewertet und die Bewerbung ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotEs werden die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 8 - Gebäudeautomation nach HOAI für die Landespolizeiinspektion Saalfeld ausgeschrieben. Die Baumaßnahme der landeseigenen Liegenschaft Cottastraße 41 in 07407 Rudolstadt wird im Rahmen eines Bauunterhalt-Instandsetzungsplanes die komplexe Sanierung des Stabsgebäudes (Baujahr 1938) mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 3.486 m² bzw. 14.855 m³ BRI und den angrenzenden Außenanlagen in vier Jahresscheiben geplant und ausgeführt. -- Es handelt sich um ein zweigeschossiges L-förmiges Gebäude mit Erd- und Obergeschoss in monolitischer Bauweise. Das angrenzende Obergeschoss des Nebengebäudes ist eine Fachwerkkonstruktion. Die Dachkonstruktion besteht aus einer Sattel-Walmdachkombination, wobei das Dachgeschoss des Nebengebäudes im Bestand ausgebaut ist. Für das Stabsgebäude und die Freiananlagen in der Umgebung des Stabsgebäudes besteht Denkmalschutz, sodass alle baulichen Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen sind. Im Leistungsumfang der Baumaßnahme ist die Dachsanierung nicht enthalten und wird als separate Maßnahme geplant. Die Ergebnisse, der noch separat zu beauftragenden restauratorischen Untersuchungen, sind bei der Planung zu berücksichtigen. Über den Objektplaner wird der Wärmeschutznachweis einschließlich dem sommerlichen Wärmeschutznachweis nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) erstellt. Denkmalpflegerische Gesichtspunkte werden bei der Erstellung dieses Nachweises zu berücksichtigen sein. -- Für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 8 - Gebäudeautomation (KGr 480) erfolgte die Einstufung in die Honorarzone 3 HOAI, Kostenschätzung brutto: rund 151.000 EUR. -- Es ist vorgesehen, zunächst die Leistungsstufe 1 mit der Vorplanung und der Entwurfsplanung zu vergeben (LPH 2 und 3 HOAI 2021). Die weiteren Leistungsstufen 2 bis 5 mit der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe, der Mitwirkung bei der Vergabe und der Objektüberwachung sowie die Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI - Stand 2021) sollen optional stufenweise vergeben werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. -- Die Baumaßnahme wird als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft. Der gesamte Schriftverkehr sowie der Datenaustausch in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens und in der Vertragsphase sind über ein Verschlüsselungsprogramm zu führen, das die Zulassung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) besitzt. Entsprechende Lizenzen für das vom TLBV empfohlene Programm GnuPG VS-Desktop sind vom Planer und den späteren Ausführungsfirmen zu erwerben. Die Kosten für das Programm, deren Installation und Mehraufwand bei der Bearbeitung des Projektes sind mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. -- Die Baumaßnahme unterliegt grundsätzlich dem Zustimmungsverfahren nach § 84 ThürBO 2024. Der allgemeine Planungs- und Leistungsumfang orientiert sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Grundlage und die Regelungen für die Honorierung bildet die HOAI 2021 und das final gewertete Honorarangebot des Auftragnehmers.
Zuschlagskriterien
9 Kriterien- quality10%
Projektorganisation und Projektstruktur: Qualitätskriterium 1.1.1 der Matrix Zuschlagkriterien
- quality15%
Projektteam: Vorstellung des Projektleiters und seines Stellvertreters (siehe Matrix Zuschlagkriterien 1.2.1 in den Vergabeunterlagen, Stufe 2)
- quality15%
Zeitlicher Umfang der Verfügbarkeit von Projektleiter und stellv. Projektleiter (siehe Matrix Zuschlagkriterien 1.2.1 in den Vergabeunterlagen, Stufe 2)
- quality6%
Maßnahmen und Methoden zur Steuerung und Kontrolle von Terminen, Kosten, Qualität (siehe Matrix Zuschlagkriterien 1.3.1 in den Vergabeunterlagen, Stufe 2)
- quality6%
Benennung von Risiken und Darstellung von Methoden zur Risikoanalyse (siehe Matrix Zuschlagkriterien 1.3.2 in den Vergabeunterlagen, Stufe 2)
- quality6%
Arbeitsweise bei Projektänderungen (siehe Matrix Zuschlagkriterien 1.3.3 in den Vergabeunterlagen, Stufe 2)
- quality6%
Strategien zum Umgang mit Terminverzügen, Nachträgen, Ablaufstörungen oder Insolvenzen (siehe Matrix Zuschlagkriterien 1.3.4 in den Vergabeunterlagen, Stufe 2)
- quality6%
Aussagen zu den vorgegebenen anrechenbaren Kosten (siehe Matrix Zuschlagkriterien 1.3.5 in den Vergabeunterlagen, Stufe 2)
- price30%
Honorarangebot
Zeitplan
- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung