TED·407873-2026·Schließt in 24 Tagen

Rahmenvertrag zur Lieferung und Aufstellung von Schulmobiliar

Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, SchulamtWiesbaden, GermanyVeröffentlicht 15. Juni 2026
Auftragswert
~€2.8M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
13. Juli 2026
24 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Wiesbaden schreibt einen zweijährigen Rahmenvertrag für die Lieferung und Montage von Schulmobiliar aus. Der Bedarf umfasst insgesamt über 15.000 Einheiten, darunter Sitzmöbel, Tische und Schränke für verschiedene Schulstandorte. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis und Qualitätskriterien wie Bemusterung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV über die Lieferung und betriebsbereite Aufstellung von Schulmobiliar

VergabeHero-Einschätzung

Die Landeshauptstadt Wiesbaden sucht einen Lieferanten für die Ausstattung ihrer Schulen mit neuem Mobiliar. Der Auftrag umfasst die Lieferung und den Aufbau von Tischen, Stühlen und Schränken über einen Zeitraum von zwei Jahren. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, werden die Möbel bei Bedarf abgerufen. Insgesamt ist ein Volumen von über 15.000 Möbelstücken geplant, um den Bedarf der städtischen Schulen zu decken. Die Auswahl des Anbieters erfolgt zu 60 Prozent über den Preis und zu 40 Prozent über Qualitätskriterien, die unter anderem durch eine Bemusterung der Produkte geprüft werden.

LieferaufträgeBildungswesenÖffentliche VerwaltungBildungswesenSchulmobiliarRahmenvertragOeffentliche VerwaltungMoebelbeschaffungBildungswesen
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Vollständige Einreichung geforderter Nachweise innerhalb der Frist gem. § 56 VgV

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Nachforderungsbedingungen gem. § 56 VgV. Der Auftraggeber ist entsprechend § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV verpflichtet, Bieter, die die nachgeforderten Erklärungen und/oder Nachweise nicht vollständig innerhalb der festgelegten Frist vorgelegt haben, vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Landeshauptstadt Wiesbaden - Rahmenvertrag Schulmobiliar

Das Schulamt der Landeshauptstadt Wiesbaden beabsichtigt ein Rahmenvertrag über zwei Jahre über die Lieferung und betriebsbereite Aufstellung von Schulmobiliar zu beschaffen. Die aufgeführte Stückzahl basiert auf Schätzungen für vier Jahre: - verschiedene Sitzmöbel formell ca. 7.000 Stk. - verschiedene Sitzmöbel informell ca. 440 Stk. - verschiedene Tische ca. 5.700 Stk. - verschiedene Schränke ca. 2.700 Stk. Das bereitgestellte Leistungsverzeichnis bildet die meistbestellten Produkte der letzten Jahre des derzeit laufenden Rahmenvertrages ab. Auf Grundlage des ausgefüllt eingereichten Leistungsverzeichnisses wird der wertungsrelevante Preis ermittelt anhand dessen die Wirtschaftlichkeit der eingereichten Angebote ermittelt wird. Es ist explizit zu erwähnen, dass der Abruf einzelner Positionen nicht auf die Angaben im Leistungsverzeichnis beschränkt ist, sondern auf alle Produkte des mit dem Angebot einzureichenden Produktkatalogs erweitert werden kann.

CPV 39160000Frist 13. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • quality

    siehe Formblatt Zuschlagskriterien_Bemusterung

    10%
  • quality

    siehe Formblatt Zuschlagskriterien_Bemusterung

    30%
  • price

    Preis - siehe Formblatt Zuschlagskriterien - gemäß Leistungsverzeichnis

    60%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero