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Rahmenvereinbarung zur Briefbeförderung für die Leitregion 19

Landeshauptstadt Schwerin - Der OberbürgermeisterSchwerin, GermanyVeröffentlicht 2. Juni 2026
Auftragswert
~€900k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
11. Juni 2026
10 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Schwerin schreibt Postdienstleistungen für die Leitregion 19 aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr ab August 2026 mit einer optionalen Verlängerungsoption von bis zu drei Jahren. Das jährliche Volumen umfasst insgesamt rund 277.000 Briefsendungen verschiedener Formate.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvereinbarung über die Briefbeförderung Leitregion 19

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Schwerin sucht einen Dienstleister für die tägliche Briefbeförderung in der Leitregion 19. Der Auftrag umfasst den Transport von jährlich etwa 277.000 Sendungen, darunter Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe sowie Postkarten. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr, kann jedoch um bis zu drei weitere Jahre verlängert werden. Neben dem Preis spielt bei der Auswahl auch die Umweltfreundlichkeit eine Rolle, da Bieter ihre durchschnittlichen CO2-Emissionen pro zugestelltem Brief angeben müssen. Es handelt sich um eine klassische Ausschreibung für Postdienstleister mit Fokus auf Tariftreue und ökologische Kriterien.

Post- und KurierdiensteÖffentliche VerwaltungPostdienstleistungenLogistikOeffentliche VerwaltungRahmenvereinbarungNachhaltigkeit
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß TVgG M-V
  • Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen und Branchentarifverträgen
  • Einhaltung des vergaberechtlichen Mindestlohns
  • Erklärung zu Nachunternehmern
  • Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (VO 2022/576)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

- Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V - fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11 Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9 Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Landeshauptstadt Schwerin - Rahmenvereinbarung Briefbeförderung Leitregion 19

Die Landeshauptstadt Schwerin sieht vor die Postdienstleistung für die Leitregion 19 für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2027 mit einer optionalen Verlängerung um bis zu 3 Jahre zu vergeben. Die jährlichen Sendungsmengen belaufen sich auf folgende Schätzwerte: Standardbrief 245.000 Stück Kompaktbrief 19.500 Stück Großbrief 12.000 Stück Maxibrief 200 Stück Postkarte 320 Stück

CPV 64100000, 64000000, 64110000, 64112000, 64121100Frist 11. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • cost

    Der niedrigste Preis erhält die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach dem Angebotspreis. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma ermittelt.

    65%
  • quality

    Durch den Bieter ist mitzuteilen, wie hoch die durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief sind. Die niedrigsten durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief erhalten die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach der Höhe der CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief. 10 Punkte erhält das Angebot mit niedrigsten durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief, 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen der niedrigsten durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief. Alle Angebote mit darüber liegenden durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma ermittelt. Als Nachweis der durchschnittlichen CO2-Emissionen je zugestelltem Brief sind mit dem Angebot geeignete, nachvollziehbare und aktuelle Unterlagen vorzulegen. Hierfür ist ein externes Gutachten oder eine vergleichbare Bescheinigung einer unabhängigen Stelle einzureichen, aus der die durchschnittlichen CO2-Emissionen je zugestelltem Brief nachvollziehbar hervorgehen. Geeignet sind insbesondere Gutachten, Zertifizierungen oder Prüfberichte unabhängiger sachverständiger Stellen. Die zugrunde gelegte Berechnungsmethodik sowie die berücksichtigten Emissionsbestandteile sind nachvollziehbar darzustellen. Die Nachweise dürfen grundsätzlich nicht älter als zwei Jahre sein. Wenn keine entsprechenden Unterlagen eingereicht werden, erfolgt keine Berücksichtigung der Angaben und das Kriterium wird mit der Punktzahl 0 bewertet.

    35%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link