TED·288563-2026

Rahmenvereinbarung Briefbeförderung deutschlandweit

Landeshauptstadt Schwerin - Der OberbürgermeisterSchwerin, GermanyVeröffentlicht 28. Apr. 2026
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
28. Mai 2026
-1 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Schwerin vergibt eine Rahmenvereinbarung für die deutschlandweite Briefbeförderung (außer Leitregion 19) für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2027 mit optionaler Verlängerung um bis zu 3 Jahre. Die jährlichen Sendungsmengen umfassen ca. 83.410 Briefe verschiedener Kategorien (Standard-, Kompakt-, Groß-, Maxibriefe und Postkarten). Die Vergabe erfolgt anhand der Kriterien Preis (65 %) und CO2-Emissionen pro zugestelltem Brief (35 %, max. 30 g, nachzuweisen durch TÜV-zertifiziertes Gutachten).

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvereinbarung über die Briefbeförderung Deutschlandweit (außer Leitregion 19)

VergabeHero-Einschätzung

Die Landeshauptstadt Schwerin sucht einen Dienstleister für die deutschlandweite Briefbeförderung — das heißt, alle Briefe und Postkarten, die von der Stadtverwaltung verschickt werden, sollen durch einen externen Anbieter zugestellt werden, und zwar in ganz Deutschland außer einer bestimmten Region (Leitregion 19). Der Vertrag läuft zunächst ein Jahr (August 2026 bis Juli 2027) und kann dreimal um je ein Jahr verlängert werden. Pro Jahr werden rund 83.000 Sendungen verschickt, hauptsächlich Standardbriefe. Bei der Vergabe achtet die Stadt nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Umweltfreundlichkeit: Der Bieter muss nachweisen, dass pro Brief nicht mehr als 30 Gramm CO2 anfallen, und zwar durch ein Gutachten einer vom TÜV zertifizierten Prüfstelle. Das ist ein ungewöhnliches Kriterium für Postdienstleistungen und zeigt, dass der Auftraggeber Wert auf nachhaltige Zustellung legt.

LogisticsProfessional ServicesTransportationGovernmentPostal ServicesPublic AdministrationPostal ServicesCourier ServicesFramework AgreementCo2 EmissionsPublic Sector LogisticsSustainable ProcurementGerman Postal Market
Eignung

Zentrale Anforderungen

9 Punkte
  • Eignung nach §§ 123, 124 GWB (Ausschlussgründe)
  • Eintragung im Wettbewerbsregister und Ausschlussregister lt. WRegG/TVgG M-V
  • Erklärung zur ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V
  • Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen nach § 6 TVgG M-V
  • Erklärung zum vergaberechtlichen Mindestlohn nach § 8 TVgG M-V
  • Erklärung zu Nachunternehmern nach § 9 TVgG M-V
  • Verpflichtungen zu Kontrollen und Sanktionen nach §§ 15, 16 TVgG M-V
  • Eigenerklärung EU-Sanktionen VO 2022/576
  • Nachweis der CO2-Emissionen durch TÜV-zertifiziertes externes Gutachten

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

- Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V - fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11 Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9 Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Landeshauptstadt Schwerin - Rahmenvereinbarung Briefbeförderung Deutschlandweit (außer Leitregion 19)

Die Landeshauptstadt Schwerin sieht vor die Postdienstleistung für die deutschlandweite Zustellung, außer der Leitregion 19, für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2027 mit einer optionalen Verlängerung um bis zu 3 Jahre zu vergeben. Die jährlichen Sendungsmengen belaufen sich auf folgende Schätzwerte: Standardbrief 60.900 Stück Kompaktbrief 2.100 Stück Großbrief 20.200 Stück Maxibrief 180 Stück Postkarte 30 Stück

CPV 64100000, 64000000, 64110000, 64112000, 64121100Frist 28. Mai 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • cost

    Der niedrigste Preis erhält die höchste Bewertung. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach dem Angebotspreis. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma ermittelt.

    65%
  • quality

    Durch den Bieter ist mitzuteilen, wie hoch die durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief sind. Wenn keine CO2 - Emissionen im Zustellprozess entstehen, wird die höchste Bewertung zugeteilt. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach der Höhe der CO2 - Emissionen. Die niedrigste Bewertung wird erreicht, wenn durchschnittlichen 30 Gramm CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief entstehen. Die Angaben müssen durch ein externes Gutachten eines durch den TÜV zertifizierten Unternehmens eindeutig und nachvollziehbar belegt werden. Das Gutachten darf nicht älter als zwei Jahre sein. Ansonsten führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. 10 Punkte erhält das Angebot, wenn keine CO2 - Emissionen im Zustellprozess entstehen, 0 Punkte erhält das Angebot, wenn durchschnittlichen 30 Gramm CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief entstehen. Die dazwischen liegenden Punkte werden durch lineare Interpolation mit bis zu 2 Stellen nach dem Komma ermittelt. Angebote mit einem Wert über 30 Gramm CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

    35%
  • quality

    CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief kleiner/gleich 30 Gramm. Die Angaben müssen durch ein externes Gutachten eines durch den TÜV zertifizierten Unternehmens eindeutig und nachvollziehbar belegt werden. Das Gutachten darf nicht älter als zwei Jahre sein. Ansonsten führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

    0%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link