Bewachung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge mit 345 Plätzen in Schwerin
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Schwerin vergibt den Auftrag zur Bewachung einer Gemeinschaftsunterkunft in der Hamburger Allee 194-208. Die Unterkunft verfügt über 345 Plätze und beherbergt vom Land zugewiesene Flüchtlinge sowie ukrainische Kriegsflüchtlinge. Der Auftrag umfasst den Objektschutz mit Wach- und Streifendienst durchgehend mit drei Wachleiten. Leistungsbeginn ist der 01.09.2026.
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Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208, 19063 Schwerin
Die Landeshauptstadt Schwerin sucht ein Sicherheitsunternehmen für die Bewachung einer Flüchtlingsunterkunft mit 345 Plätzen in der Hamburger Allee. Die Unterkunft wird rund um die Uhr von drei Wachleuten gesichert, deren Aufgaben Objektschutz sowie Wach- und Streifendienst umfassen. Bewerber müssen zahlreiche Nachweise erbringen, darunter Erklärungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V), zum vergaberechtlichen Mindestlohn und zu EU-Sanktionen. Die Vergabe erfolgt nach den strengen Ausschlussgründen des GWB, wobei auch Eintragungen im Wettbewerbsregister geprüft werden.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123, 124 GWB (Ausschlussgründe)
- Keine Eintragungen im Wettbewerbsregister (WRegG)
- Erklärung zur ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 13 TVgG M-V
- Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen nach § 6 TVgG M-V
- Erklärung zum vergaberechtlichen Mindestlohn nach § 8 TVgG M-V
- Verpflichtungserklärung zu Kontrollen und Sanktionen nach §§ 15, 16 TVgG M-V
- Eigenerklärung EU-Sanktionen VO 2022/576
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
- Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V - fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11 Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9 Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Landeshauptstadt Schwerin schreibt die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208 in 19063 Schwerin mit einer Kapazität von 345 Plätzen zum 01.09.2026 aus. In der Gemeinschaftsunterkunft werden durch das Land zugewiesene Flüchtlinge sowie direkt in der Unterkunft ankommende ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht. Die Unterkunft wird durchgehend mit drei Wachleuten bewacht. Die Bewachung umfasst die Aufgaben des Objektschutzes mit Wach- und Streifendienst. Der Vertrag umfasst gem. § 2 folgende Aufgaben: a) Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft b) Sicherung des Objektes und des Geländes c) Schutz der Heimbewohner d) Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit innerhalb der Unterkunft und auf dem zugehörigen Gelände e) Zutrittskontrolle und Führen von Nachweisen über Besucher in der Gemeinschaftsunterkunft f) Unterstützung des Betreibers bei der Umsetzung der Heimordnung sowie bei der Durchsetzung des Hausrechts g) Führen von Anwesenheitslisten (insbesondere am Wochenende und an Feiertagen) gem. Rahmenvereinbarung mit dem Betreiber (siehe § 9 Abs. 4 des Vertrags)
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung