Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge mit 345 Plätzen in Schwerin
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Schwerin vergibt die Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft in der Hamburger Allee 194-208 mit 345 Plätzen. Die Einrichtung dient der Unterbringung vom Land zugewiesener Flüchtlinge sowie direkt ankommender ukrainischer Kriegsflüchtlinge. Die Betreibung umfasst die Unterbringung, soziale Betreuung der Bewohner sowie die Bewirtschaftung der Immobilie.
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Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Allee 194-208, 19063 Schwerin
Die Landeshauptstadt Schwerin sucht einen Betreiber für eine Gemeinschaftsunterkunft mit 345 Plätzen in der Hamburger Allee. In der Unterkunft werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern zugewiesene Flüchtlinge sowie ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht. Der Betreiber ist verantwortlich für die vollständige Unterbringung, die soziale Betreuung der Bewohner und die Bewirtschaftung der gesamten Einrichtung. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern mit umfangreichen Nachweispflichten zu Mindestarbeitsbedingungen und EU-Sanktionen.
Zentrale Anforderungen
8 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123, 124 GWB (Ausschlussgründe)
- Eintragung im Wettbewerbsregister (WRegG)
- Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 13 TVgG M-V
- Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen nach § 6 TVgG M-V
- Erklärung zum vergaberechtlichen Mindestlohn nach § 8 TVgG M-V
- Erklärung zu Nachunternehmereinsatz nach § 9 TVgG M-V
- Verpflichtungserklärung zu Kontrollen und Sanktionen nach §§ 15, 16 TVgG M-V
- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen VO 2022/576
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
- Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und aufgrund von Eintragungen im Wettbewerbsregister lt. WRegG und im Ausschlussregister lt. TVgG M-V - fehlende Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 13 TVgG M-V (Formular "Bietererklärungen_Stand 18.11.2024" Anlage 1) - fehlende Erklärung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe von Branchentarifverträgen), fehlende Erklärung nach § 8 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Vergaberechtlicher Mindestlohn) und fehlende Erklärung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Nachunternehmen) (Formular "Erklärungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Verpflichtungen des beauftragten Unternehmens nach Maßgabe von § 15 TVgG M-V (Kontrollen) und § 16 TVgG M-V (Sanktionen) (Formular "Verpflichtungen_nach_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_MV") - fehlende Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11 Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 1 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 2 und Nr. 3 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 4 und Nr. 5 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 6 bis Nr. 9 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (1), Nr. 10 und Absatz (2) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, Absatz (4) und Absatz (5) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 1 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 2 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 3, in Folge Anwendung § 123 Absatz (3) Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 4 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 5 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 6 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 7 Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB, Absatz (1), Nr. 8 und Nr. 9 Es werden fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, nachgefordert, sofern dieses vergaberechtlich zulässig ist.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Landeshauptstadt Schwerin schreibt die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft in der Hamburger Allee 194-208, 19063 Schwerin mit einer Kapazität von 345 Plätzen aus. In dieser Gemeinschaftsunterkunft werden insbesondere durch das Land zugewiesene Flüchtlinge sowie direkt in der Unterkunft ankommende ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht. Die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft umfasst die Unterbringung und soziale Betreuung der darin lebenden Bewohner sowie die Bewirtschaftung der Einrichtung einschließlich der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht.
Zeitplan
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung