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Landeshauptstadt Erfurt: Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur sowie Errichtung und Betrieb eines Car-Sharing Angebots

Landeshauptstadt ErfurtErfurt, GermanyVeröffentlicht 16. Juni 2026
Auftragswert
Nicht angegeben
Einreichungsfrist
17. Juli 2026
28 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

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Die Landeshauptstadt Erfurt (nachfolgend: "Konzessionsgeber") setzt sein derzeit größtes Stadtentwicklungsprojekt um. Bis 2028 sollen viele Baumaßnahmen insbesondere den Erfurter Südosten lebenswerter machen: Soziale Einrichtungen, Sport- und Freizeitflächen, Grünflächen, Straßen und Wege werden zukunftsfähig umgebaut. Insbesondere sollen als Pilotprojekt auch an mehreren Orten einheitliche und durch Infostelle sichtbare Mobilitätsstationen im öffentlichen Raum entstehen. Der Konzessionsgeber beabsichtigt im Rahmen dieses Pilotprojekts,, Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Ladesäuleninfrastruktur (Los 1) sowie die Errichtung und den Betrieb eines Car-Sharing Angebots (Los 2) in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung" einen Förderantrag gestellt und in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Ebenso hat der Konzessionsgeber einen Förderantrag über die Gewährung einer Zuwendung des Freistaates Thüringen aus dem Thüringer Landeshaushalt, Einzelplan 10, Kapitel 1004, Titel 8834 zur Finanzierung eines Infrastrukturprojektes "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - Erfurt Südost" - Handlungsfeld/Projekt 6 "Mobilitätsstationen" gestellt und in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMJHM/documents heruntergeladen werden können.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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