Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Lang Bau GmbH & Co. KG

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

6. Feb. 2026

TED·504285-2026

Bau der Bodenplatte und Grundleitungen für den Sportpavillon der Landesgartenschau 2027

Rheinland-Pfalz
Neustadt an der Weinstraße, Germany·Veröffentlicht 21. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauleistungenTiefbauLandesgartenschauOeffentliche AusschreibungSportstaettenbau
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße schreibt die Errichtung der Bodenplatte sowie die Verlegung der Grundleitungen für den Sportpavillon auf dem Gelände der Landesgartenschau 2027 aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für Bauleistungen. Ein Zeitrahmen ist nicht explizit angegeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße - Sportpavillon - Bodenplatte & Grundleistungen

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße bereitet sich auf die Landesgartenschau 2027 vor und sucht für den geplanten Sportpavillon ein Unternehmen, das die Bodenplatte erstellt und die notwendigen Grundleitungen verlegt. Diese Arbeiten bilden die bauliche Basis für das Gebäude auf dem zukünftigen Sportgelände. Da es sich um ein einzelnes Gewerk handelt, ist der Auftrag überschaubar und richtet sich an spezialisierte Bauunternehmen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich über den Preis.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße - Sportpavillon - Bodenplatte & Grundleistungen

Bau der Bodenplatte und der Grundleitungen für den Sportpavillon auf dem Gelände der zukünftigen Sport-landschaft der LGS27.

CPV 45000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Angebotspreis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Feb. 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Lang Bau GmbH & Co. KG

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero