Lärmtechnische Berechnung und Lärmsanierung für die B9 zwischen Dormagen und Neuss
Was wird ausgeschrieben
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW schreibt eine lärmtechnische Untersuchung für die grundhafte Erneuerung der B9 zwischen Dormagen und Neuss aus. Ziel ist die Ermittlung aktueller und zukünftiger Lärmwerte in Form von Tabellen und Karten. Die Laufzeit des Auftrags beträgt 180 Tage.
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B9- grundhafte Erneuerung zwischen Dormagen und Neuss/lärmtechnische Berechnung-Lärmsanierung
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sucht einen Dienstleister für lärmtechnische Berechnungen im Zuge der Straßenerneuerung der B9 zwischen Dormagen und Neuss. Dabei müssen die aktuellen und zukünftigen Lärmbelastungen analysiert und in Karten sowie Tabellen aufbereitet werden, um Maßnahmen zur Lärmsanierung planen zu können. Der Auftrag ist auf eine Dauer von 180 Tagen ausgelegt. Bieter müssen ihre fachliche Eignung durch Referenzprojekte und eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden
- Nachweis der beruflichen Befähigung der technischen Fachkräfte
- Referenz über mindestens ein vergleichbares Projekt aus den letzten drei Jahren
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
siehe Vergabeunterlagen und § 123 - § 124 GWB siehe Vergabeunterlagen Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie aktuell und zukünftig erwartbaren Lärmwerte sollen in Tabellen und Karten ermittelt werden.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price100%
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
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Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaft einzuschließen.
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Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: ? 1 Person für die Durchführung- und Erstellung von Schallschutzgutachten ? mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen FH/TH/Uni oder vergleichbarem Abschluss ? mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung in der Erstellung von Schallschutzgutachten unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Regelungen ? Nachweis von mindestens 3 Referenzen/-Projekten hinsichtlich der Erstellung von Schallschutzgutachten und einer anerkannten Qualifikation im Bereich Schallschutz Die Referenzen sind in die beigefügte Referenzliste 48-26-5009 einzutragen. Zu den Referenzen sind Projektbeschreibungen beizufügen.
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Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss als Referenz mindestens ein vergleichbares Projekt mit Leistungen von Lärmtechnischen Untersuchungen (Erläuterungsberichte, Berechnungsergebnisse, sowie Berechnungsergebnisse in Katografischer Form) durchgeführt haben. Die Referenzen sind in die beigefügte Referenzliste 48-26-5009 einzutragen. Zu den Referenzen sind Projektbeschreibungen beizufügen.
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Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen, mit Ausnahme des Nachweises zur Höhe der geforderten Berufshaftpflichtversicherung.
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung