Lärmberechnung nach RLS-19 für Kreisstraßen im Landkreis Gifhorn

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Gifhorn schreibt die Erstellung von Lärmberechnungen gemäß RLS-19 für diverse Kreisstraßen aus. Die Leistungen sollen im Jahr 2026 erbracht werden. Es handelt sich um eine fachspezifische Dienstleistung im Bereich der Verkehrsplanung und des Umweltschutzes.
Der Landkreis Gifhorn sucht einen Dienstleister für die Durchführung von Lärmberechnungen an verschiedenen Kreisstraßen. Grundlage für diese Berechnungen ist die Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, kurz RLS-19, die festlegt, wie Lärmimmissionen im Straßenverkehr ermittelt und bewertet werden müssen. Diese Daten sind wichtig für die Verkehrsplanung und die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen im Kreisgebiet. Der Auftrag ist für das Jahr 2026 geplant und richtet sich an Ingenieurbüros mit Expertise in der Akustik oder Verkehrsplanung.
Zeitplan
- 16. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtQuelle: servicebund
- 1. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung