Beschaffung eines Laepp- und Poliersystems
Was wird ausgeschrieben
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena schreibt die Lieferung eines Ein-Station-Laepp- und Poliersystems aus. Der Lieferumfang umfasst neben dem Hauptsystem auch Dosier- und Fördertechnik, Bearbeitungsköpfe sowie Mess- und Justagezubehör. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena möchte ein Läpp- und Poliersystem (Ein-Station-System) inklusive Dosier-/Fördertechnik, Arbeitsplatten/Scheiben, Bearbeitungsköpfen, Mess-/Justagezubehör gemäß den nachfolgenden Mindestanforderungen beschaffen: siehe Anlage 2.
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena sucht einen Anbieter für ein spezialisiertes Laepp- und Poliersystem. Dabei handelt es sich um eine Ein-Station-Anlage, die für hochpräzise Oberflächenbearbeitungen in Forschung und Lehre eingesetzt wird. Zum Lieferumfang gehören neben der Maschine selbst auch die notwendige Dosier- und Fördertechnik, verschiedene Arbeitsplatten, Bearbeitungsköpfe sowie das erforderliche Zubehör für Mess- und Justagearbeiten. Interessierte Unternehmen müssen neben den technischen Spezifikationen auch verschiedene Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen und zum Thüringer Vergabegesetz einreichen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren
- Eigenerklärung zu Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Angebotsausschluss erfolgt gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 56, 57 VgV sowie Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Angebote, die die in der Leistungsbeschreibung geforderten Mindestspezifikationen/-forderungen nicht erfüllen, werden ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Ausschreibung sind schriftliche Erklärungen und Nachweise des Anbieters erforderlich. Auf Kapitel 5.1.9 dieser Bekanntmachung wird zusätzlich hingewiesen. Erfüllt das angebotene Produkt die Anforderungen der Ausschreibung nicht, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Die Erfüllung/Einhaltung der gestellten Mindestanforderungen muss aus dem Angebot oder dessen Anlagen (Datenblätter, zusichernde Eigenerklärungen etc.) ersichtlich sein. Sofern einzelne geforderte Leistungsparameter aus den Dokumentationen im Angebot nicht eindeutig und nachvollziehbar hervorgehen, und diese Informationen auch nicht nach ggfs. erfolgtem Aufklärungsgesuch des Auftraggebers eingereicht werden, führt dies zum Wertungsausschluss des Angebotes. Eigenerklärungen: • Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4.1) • Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage 4.2) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 5) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 6) • Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 (Anlage 7) Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG).
Aufteilung in Lose
1 LotDie Friedrich-Schiller-Universität Jena möchte ein Läpp- und Poliersystem (Ein-Station-System) inklusive Dosier-/Fördertechnik, Arbeitsplatten/Scheiben, Bearbeitungsköpfen, Mess-/Justagezubehör gemäß den nachfolgenden Mindestanforderungen beschaffen: siehe Anlage 2.
Zeitplan
- 28. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung