Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (DC und AC)
Was wird ausgeschrieben
Die Hamburger Energienetze GmbH schreibt die Lieferung von Ladeinfrastruktur in drei Losen aus: Los 1 umfasst mehrteilige DC-Ladeinfrastruktur (Gleichrichteranlage, Kühleinrichtungen, Ladekiosk/Wallbox), Los 2 einteilige DC-Ladeinfrastruktur (Ladesäule, Wallbox) und Los 3 AC-Ladeinfrastruktur (Ladesäule, Wallbox). Es handelt sich um eine Rahmenbestellung mit Angebotsfrist bis zum 29. Mai 2026. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
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Lieferung von Ladeinfrastruktur Los 1: DC-Ladeinfrastruktur mehrteilig Los 2: DC-Ladeinfrastruktur einteilig Los 3: ACC-Ladeinfrastruktur
Die Hamburger Energienetze GmbH beschafft Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hamburg. Der Auftrag ist in drei Lose aufgeteilt: Gleichrichteranlagen und Kühleinrichtungen für Schnellladung (DC), kompakte DC-Ladesäulen sowie AC-Ladesäulen für normales Laden. Als Rahmenbestellung können mehrere Lieferungen über die Vertragslaufzeit abgerufen werden. Die Vergabe erfolgt zu 100 % nach dem niedrigsten Preis. Bieter müssen Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach GWB, Arbeitnehmerrechten und den EU-Sanktionen gegen Russland vorlegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung zu Arbeitnehmerrechten (§ 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG)
- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen gegen Russland (Verordnung (EU) 2022/576)
- Nachweis der Eignung gemäß § 56 VgV bzw. § 51 SektVO
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie nach der Verordnung (EU) 2022/576. Hierzu sind folgende Eigenerklärungen einzureichen: - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 4 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG oder § 22 LkSG - Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
3 Lote- Gleichrichteranlage / Power Unit - Kühleinrichtungen - Ladekiosk / Wallbox
- Ladesäule - Wallbox
- Ladesäule - Wallbox
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price100%
Preis
- price100%
Preis
- price100%
Preis
Zeitplan
- 21. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung