Laborpathologische Diagnostikleistungen

Was wird ausgeschrieben
Die Klinikum Ingolstadt GmbH schreibt die externe Erbringung von laborpathologischen Diagnostikleistungen aus. Der Auftrag umfasst die histologische und zytologische Probenbearbeitung inklusive Spezialfärbungen und molekularpathologischer Verfahren über einen Zeitraum von vier Jahren. Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungsvertrag mit einem Fokus auf fachliche Qualität und Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Klinikum Ingolstadt GmbH beabsichtigt die Vergabe der Erbringung laborpathologischer Diagnostikleitungen an ein externes Labor. Der Auftrag umfasst die vollständige Bearbeitung histologischer und zytologischer Proben einschließlich Standard- und Spezialfärbungen sowie molekularpathologischer Verfahren.
Das Klinikum Ingolstadt sucht einen externen Dienstleister für pathologische Laboruntersuchungen. Dabei geht es um die Analyse von Gewebeproben und Zellabstrichen, die bei Operationen oder Biopsien anfallen. Neben Standarduntersuchungen sind auch spezialisierte molekularpathologische Verfahren wie PCR oder genetische Analysen gefordert, zudem ist die Teilnahme an Tumorkonferenzen vorgesehen. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von 1460 Tagen, was genau vier Jahren entspricht. Die Auswahl des Anbieters erfolgt über ein offenes Verfahren, bei dem neben dem Preis auch die strikte Erfüllung von 120 Qualitätskriterien entscheidend ist.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Erfüllung der zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Erfüllung von 120 definierten Pflichtkriterien im Leistungsverzeichnis
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Nachforderungen gemäß § 56 VgV sind nicht ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, Erklärungen oder Nachweise nachzufordern, zu vervollständigen oder zu korrigieren, soweit dies nach § 56 VgV zulässig ist. Die Nachforderung erfolgt unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung. Angebotsinhalte, insbesondere Preise oder leistungsbezogene Angaben, dürfen nicht nachgefordert oder geändert werden. Die Nachforderung erfolgt unter Setzung einer angemessenen Frist. Die konkrete Frist wird im jeweiligen Nachforderungsschreiben mitgeteilt. Nach Ablauf der gesetzten Frist eingereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags über die vollständige Bearbeitung und Befundung histologischer und zytologischer Proben. Der Leistungsumfang umfasst Biopsien, Operationspräparate und zytologisches Material im Rahmen eines abschätzbaren monatlichen Volumens. Das Spektrum beinhaltet Standard- und Spezialfärbungen, immunhistochemische Analysen sowie molekularpathologische Verfahren (PCR, FISH, ggf. NGS). Dazu zählen regelmäßige Teilnahmen an Tumorkonferenzen und intraoperative Schnellschnitte. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre mit der Option auf automatische Verlängerung um maximal 2x2 Jahre. Der Laborpartner übernimmt die vollständige Transportlogistik. Gefordert sind hohe diagnostische Qualität (Akkreditierung, Ringversuche) und verlässliche Befundlaufzeiten.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Der bewertbare Gesamtpreis setzt sich zusammen aus den Kosten für die GOÄ-Positionen multipliziert mit dem vom Bieter anzugebenden Faktor, multipliziert mit den durchschnittlichen Jahres Fallzahlen und additiv die weiteren Leistungen, welche in Euro anzugeben sind. Der ermittelte, rabattierte Gesamtpreis bildet die finale Basis für die mathematische Punktevergabe. Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Die weiteren Angebote werden im Verhältnis nach der Formel: Punkte=niedrigster Preis /Angebotspreis*100 gewertet. Die Ergebnisse werden auf 2 Nachkommastellen gerundet. Im Falle der Preisgleichheit entscheidet das Losverfahren.
- quality0%
Im Leistungsverzeichnis werden 120 Pflichtkriterien abgefragt, diese sind zu 100 % zu erfüllen.
Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung