TED·388386-2026

Lieferung und Inbetriebnahme von Labor-Abfallbehältern

Friedrich-Schiller-Universität JenaJena, GermanyVeröffentlicht 5. Juni 2026
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena schreibt die Beschaffung von Labor-Abfallbehältern aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung frei Verwendungsstelle, die Aufstellung sowie die Inbetriebnahme der Behälter. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Ausstattung der universitären Laboreinrichtungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Erwartet wird ein Hauptangebot für einen Vertrag über die Beschaffung/Lieferung von Labor-Abfallbehältern gemäß Anlage 2, inkl. der geforderten Nebenleistungen. Die Leistungen umfassen sowohl die Lieferung frei Verwendungsstelle, die Aufstellung, die Inbetriebnahme als auch die erforderlichen Gewährleistungen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena sucht einen Lieferanten für spezielle Labor-Abfallbehälter. Der Auftrag beinhaltet nicht nur die reine Lieferung der Behälter an den Einsatzort, sondern auch deren fachgerechte Aufstellung und Inbetriebnahme in den Laboren. Zudem sind entsprechende Gewährleistungen für die Produkte gefordert. Da es sich um eine Standardbeschaffung für eine öffentliche Universität handelt, ist der Prozess überschaubar und richtet sich an Anbieter von Laborausstattung.

LaborbedarfBüro- und LaborausstattungBildung und ForschungÖffentliche VerwaltungLaborbedarfEntsorgungstechnikUniversitaetOeffentliche BeschaffungLaborausstattung
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Labor-Abfallbehälter (MCJ)

Erwartet wird ein Hauptangebot für einen Vertrag über die Beschaffung/Lieferung von Labor-Abfallbehältern gemäß Anlage 2, inkl. der geforderten Nebenleistungen. Die Leistungen umfassen sowohl die Lieferung frei Verwendungsstelle, die Aufstellung, die Inbetriebnahme als auch die erforderlichen Gewährleistungen.

CPV 44613700
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Zuschlag wird nach § 58 VgV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden ausschließlich die nachfolgenden Kriterien angesetzt: (1) Gesamtangebotspreis / 100 % (netto; ohne Berücksichtigung von bedingten Rabatten, wie z. B. Skonto; soweit der Auftraggeber im Rahmen der Lieferung Einfuhrabgaben (Zollgebühren) zu entrichten hat, werden diese Kosten bei der Wertung berücksichtigt)

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert