Straßenvollausbau mit Kanalbau und Trinkwasserleitung in Calbe (Saale)
Was wird ausgeschrieben
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt vergibt den Vollausbau der L68 in Calbe (Saale). Der Auftrag umfasst Tiefbauarbeiten für rund 1.150 m Trinkwasserleitungen, den Bau eines Regenwasserkanals mit Polymerbetonrohren DN 1400-1800 mm sowie die Verlegung von Beton- und Natursteinpflaster auf etwa 12.000 m². Die Bauarbeiten sollen bis Juni 2026 abgeschlossen sein. Das Los umfasst Tiefbau, Kanalbau, Schachtbau und Pflasterarbeiten.
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L68 OD Calbe, Straßenvollausbau einschließlich RW-Kanal und TWL-Verlegung
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (RB West in Halberstadt) vergibt den vollständigen Ausbau der Landesstraße L68 in Calbe (Saale). Die Baumaßnahme umfasst den Straßenvollausbau einschließlich Regenwasserkanal und Trinkwasserleitung — das heißt, es werden sowohl die Fahrbahn als auch die unterirdische Infrastruktur (Abwasserkanal mit großen Polymerbetonrohren bis 1.800 mm Durchmesser und Trinkwasserleitungen auf einer Länge von über einem Kilometer) neu gebaut. Hinzu kommen Pflasterarbeiten auf rund 12.000 Quadratmetern sowie die Herstellung von 21 Betonschächten. Der geschätzte Auftragswert liegt bei etwa 10,2 Millionen Euro, die Angebotsfrist endet im Juni 2026. Bewerber müssen Nachweise zur Zahlung von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt vorlegen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA)
- Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Angaben zu Nachunternehmern und Eigenerklärung zu Einheitspreisen
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Konkurs (nach nationalem Recht): Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Bestechung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Bildung krimineller Vereinigungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Geldwäsche: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Menschenhandel: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Insolvenz: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Täuschung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Interessenskonflikt: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Schwere Verfehlung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Mangelhafte Erfüllung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Terroristische Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Nationale Ausschlussgründe: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Mögliche Nachforderungen sind Angaben zu Nachauftragnehmern und Angaben zur Auskömmlichkeit bestimmter Einheitspreise des eingereichten Angebotes. Erklärung gem. Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA): Erklärung zum Nachunternehmereinsattz, Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit und Vorlage der Eigenerklärung Sanktionen
Aufteilung in Lose
1 Lot-Tiefbau für ca. 1.150 m TWL OD 90 bis OD 355 PE-HD bis maximal 2,50 m unter GOK, -Tiefbau für 68 Stück Umbindungen TW-HA, -Außerbetriebnahme (Verdämmung) ca. 1.050 m DN 350 Az, -ca. 7.000 m³Bodenaushub - Kanalbau, ca. 3.000 m² Verbau herstellen -Polymerbetonrohre DN 1400 mm ca. 250 m, DN 1600 mm 17 m, DN 1800 mm 8 m, -21 Stück Betonschächte , diverse HA herstellen DN 250 + DN 200 mm -ca. 11.000 m² Betonpflaster verlegen, ca. 1000 m² Natursteinpflaster verlegen -ca. 400 m Schlitzrinnen liefern, Verlegen, ca.2.000 m Betonsteinrinnen verlegen -7.800 m² Asphalttragdeckschicht ein- und wieder ausbauen/ entsorgen -ca. 9.200 m² Straßenaufbruch aufnehmen 20 -25 cm -ca. 6000 m³ Bodenaushub, -ca. 13.000 m² Asphalt fräsen -ca. 13.000 m² Asphalt einbauen, ca. 2.500 m Asphaltnähte herstellen, -89 Straßenabläufe setzen und fachgerecht anschließen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Das preisgünstigste Angebot wird beauftragt, sofern die erforderlichen Nachweise erbracht worden sind!
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung