TED·308074-2026

Landschaftspflegerischer Begleitplan und Fachgutachten für die Ortsumgehung L 26 Kemnitz

Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin, Germany·Veröffentlicht 5. Mai 2026
IngenieurdienstleistungenUmweltdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturLandschaftsplanungArtenschutzUmweltgutachtenStrassenbauOeffentliche VerwaltungFachplanung
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
9. Juni 2026
-34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Straßenbauamt Schwerin schreibt die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans für die Ortsumgehung L 26 bei Kemnitz aus. Der Auftrag umfasst zudem diverse Fachgutachten, darunter Artenschutzbeiträge, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, wasserrechtliche Fachbeiträge sowie Klimaschutzgutachten. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Landschaftspflegerischer Begleitplan inkl. Artenschutzfachbeitrag, FFH-Verträglichkeitprüfungen, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Klimaschutzfachbeitrag

VergabeHero-Einschätzung

Das Straßenbauamt Schwerin sucht einen Dienstleister für die ökologische Fachplanung im Rahmen des Neubaus der Ortsumgehung L 26 bei Kemnitz. Der Auftrag beinhaltet die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplans sowie spezialisierte Gutachten zu Artenschutz, Wasserrahmenrichtlinie, Klimaschutz und FFH-Verträglichkeit (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie). Diese Gutachten sind notwendig, um die ökologischen Auswirkungen des Straßenbaus zu bewerten und auszugleichen. Die Bearbeitungszeit ist auf 720 Tage angesetzt, und die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.

Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000L 26 OU Kemnitz Landschaftspflegerischer Begleitplan inkl. Fachgutachten

Landschaftspflegerischer Begleitplan inkl. Artenschutzfachbeitrag, FFH-Verträglichkeitprüfungen, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Klimaschutzfachbeitrag

CPV 90712000Frist 9. Juni 2026720 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 9. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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