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Umbau und Ausbau der Landesstraße L 1081 im Abschnitt Baldenhain bis Abzweig Bethenhaus

Auftragswert
€6.4M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
2. Juni 2026
4 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vergibt den Umbau und Ausbau eines Abschnitts der Landesstraße L 1081 in Thüringen. Die Baumaßnahme umfasst umfangreiche Erd- und Asphaltarbeiten, die Herstellung von Entwässerungsanlagen, ein Regenrückhaltebecken sowie die Einrichtung von Verkehrsführungen für 2 Hauptbauphasen mit großräumiger Umleitung. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 6,36 Millionen EUR.

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Verkehrsführungen für 2 Hauptbauphasen während der Bauzeit und 1 Umleitung (großräumig) - Asphalt fräsen: Deckschicht ca. 16.000 m² - Asphalt fräsen: Tragschicht ca. 16.000 m² - Oberbodenabtrag ca. 9.800 m³ - Oberbodenandeckung ca. 22.200 m² - Bodenabtrag ca. 50.850 m³ - Boden einbauen ca. 43.700 m³ - Bodenverbessserung ca. 42.500 m² - Rasenansaat / Nassansaat ca. 36.000 m² - Frostschutzschicht abtragen ca. 6.800 m³ - Entwässerungsrohrleitungen verschiedene Nennweiten und Material herstellen, einschließlich Erdarbeiten ca. 660 m - Fertigteil - Kontrollschächte ca. 23 St - Sickerrohrleitung herstellen ca. 2.200 m - Dränagekontrollschächte ca. 33 St - Frostschutzschicht herstellen ca. 12.700 m³ - Asphalttragschicht herstellen ca. 21.670 m² - Asphaltbinderschicht herstellen ca. 18.550 m² - Gussasphaltdeckschicht herstellen ca. 1.800 m² - Asphaltdeckschicht SMA 8 S herstellen ca. 17.050 m² - Asphaltdeckschicht AC 8 N herstellen ca. 3.100 m² - Borde setzen ca. 275 m - Bankette herstellen ca. 5.650 m - Markierung durchgehend ca. 6.550 m - Markierung unterbrochen ca. 970 m - Verkehrsschilder mit Aufstellvorrichtung aufstellen ca. 30 St - Wegweiser mit Aufstellvorrichtung aufstellen ca. 9 St - Fahrzeugrückhaltesysteme herstellen ca. 1.640 m - Regenrückhaltebecken - Volumen Erdbau (ca. 3.000 m³) 1 St - Ein- / Auslaufbauwerk RRB, Stahlbeton 2 St - Ortbetonpfähle herstellen, L = 6 - 10m ca. 15 St - Kappe Stirnwand herstellen ca. 50 m³ - Ungebundene Befestigung Wirtschaftsweg sanieren ca. 500 m² - Asphalttragdeckschicht für Sanierung Umleitungsstrecke herstellen ca. 3.200 m²

VergabeHero-Einschätzung

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (Referat 44 – Region Ost in Gera) vergibt den Umbau und Ausbau eines etwa 6 Kilometer langen Abschnitts der Landesstraße L 1081 im Bereich Baldenhain bis zum Abzweig Bethenhaus in Thüringen. Die Baumaßnahme umfasst umfangreiche Erdarbeiten (rund 50.850 m³ Bodenabtrag, 43.700 m³ Bodeneinbau), Asphaltarbeiten (über 16.000 m² Asphaltfräsung, neue Asphaltdeck- und Tragschichten), die Herstellung von Entwässerungsleitungen (ca. 660 m), Sickerrohren (ca. 2.200 m), 23 Kontrollschächten und 33 Dränagekontrollschächten sowie den Bau eines Regenrückhaltebeckens mit 3.000 m³ Volumen. Zusätzlich müssen Verkehrsführungen für zwei Hauptbauphasen und eine großräumige Umleitung eingerichtet werden. Die Bauzeit ist bis Juni 2026 geplant, der geschätzte Auftragswert liegt bei etwa 6,36 Millionen EUR.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte im Straßen- oder Tiefbau
  • Eignung gemäß § 123 und § 124 GWB (keine Ausschlussgründe)
  • Nachweis der Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Keine Insolvenzverfahren oder vergleichbare Verfahren
  • Keine Verurteilungen wegen Betrug, Bestechung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
  • Nachweis einer wesentlichen Anforderungserfüllung bei früheren öffentlichen Aufträgen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 123 Absatz 1 GWB Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). + § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 123 Absatz 4 GWB Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Absatz 1 GWB Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000L 1081 Baldenhain - Abzw. Bethenhaus, 4. TP; Umbau/Ausbau Straße
€6.4M

Verkehrsführungen für 2 Hauptbauphasen während der Bauzeit und 1 Umleitung (großräumig) - Asphalt fräsen: Deckschicht ca. 16.000 m² - Asphalt fräsen: Tragschicht ca. 16.000 m² - Oberbodenabtrag ca. 9.800 m³ - Oberbodenandeckung ca. 22.200 m² - Bodenabtrag ca. 50.850 m³ - Boden einbauen ca. 43.700 m³ - Bodenverbessserung ca. 42.500 m² - Rasenansaat / Nassansaat ca. 36.000 m² - Frostschutzschicht abtragen ca. 6.800 m³ - Entwässerungsrohrleitungen verschiedene Nennweiten und Material herstellen, einschließlich Erdarbeiten ca. 660 m - Fertigteil - Kontrollschächte ca. 23 St - Sickerrohrleitung herstellen ca. 2.200 m - Dränagekontrollschächte ca. 33 St - Frostschutzschicht herstellen ca. 12.700 m³ - Asphalttragschicht herstellen ca. 21.670 m² - Asphaltbinderschicht herstellen ca. 18.550 m² - Gussasphaltdeckschicht herstellen ca. 1.800 m² - Asphaltdeckschicht SMA 8 S herstellen ca. 17.050 m² - Asphaltdeckschicht AC 8 N herstellen ca. 3.100 m² - Borde setzen ca. 275 m - Bankette herstellen ca. 5.650 m - Markierung durchgehend ca. 6.550 m - Markierung unterbrochen ca. 970 m - Verkehrsschilder mit Aufstellvorrichtung aufstellen ca. 30 St - Wegweiser mit Aufstellvorrichtung aufstellen ca. 9 St - Fahrzeugrückhaltesysteme herstellen ca. 1.640 m - Regenrückhaltebecken - Volumen Erdbau (ca. 3.000 m³) 1 St - Ein- / Auslaufbauwerk RRB, Stahlbeton 2 St - Ortbetonpfähle herstellen, L = 6 - 10m ca. 15 St - Kappe Stirnwand herstellen ca. 50 m³ - Ungebundene Befestigung Wirtschaftsweg sanieren ca. 500 m² - Asphalttragdeckschicht für Sanierung Umleitungsstrecke herstellen ca. 3.200 m²

CPV 45233100Frist 2. Juni 2026
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Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
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