TED·393554-2026

Planungsleistungen für elektrotechnische Anlagen zur Neugestaltung des Kyffhäuser-Denkmalplateaus

Thüringen
Kyffhäuserland, Germany·Veröffentlicht 9. Juni 2026
IngenieurdienstleistungenKultur und TourismusÖffentliche VerwaltungIngenieurleistungenElektrotechnikDenkmalschutzOeffentliche AusschreibungHoai Planung
Auftragswert
~€65k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
10. Juli 2026
-13 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Kyffhäuser-Stiftung schreibt Planungsleistungen für elektrotechnische Anlagen gemäß HOAI §§ 53-56 für die Neugestaltung des oberen Denkmalplateaus aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Vergabe von Ingenieurleistungen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 10. Juli 2026.

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Plaungsleistungen techn. Anlagen, ELT, §53-56 HOAI

VergabeHero-Einschätzung

Die Kyffhäuser-Stiftung plant die Neugestaltung des oberen Plateaus der Kyffhäuser-Burganlage und sucht hierfür einen Fachplaner für elektrotechnische Anlagen. Die Leistungen umfassen die technische Planung gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), konkret die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Bereiche der Elektrotechnik. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Ingenieurbüros direkt bewerben. Der Auftrag konzentriert sich auf die technische Infrastruktur des historischen Denkmals in Thüringen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Kyffhäuserburganlagen mit KWD, Neugestaltung des oberen Denkmalplateaus, Planungsleistungen techn. Anlagen ELT

Planungsleistungen techn. Anlagen, ELT §53-56 HOAI

CPV 71323100Frist 10. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis / Honorar

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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