Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Markus F. Strieder

Auftragswert

€150k

Zuschlag am

19. Juni 2026

TED·449996-2026

Kunst am Bau für den Neubau der Justizvollzugsanstalt Rottweil

Baden-Württemberg
Konstanz, Germany·Veröffentlicht 1. Juli 2026
DienstleistungenKunst und KulturÖffentliche VerwaltungBauwesenKunst Am BauOeffentliche VerwaltungBauwesenKulturJustizvollzug
Auftragswert
€150k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Amt Konstanz von Vermögen und Bau Baden-Württemberg schreibt die Anfertigung eines Kunstwerks für den Neubau der Justizvollzugsanstalt in Rottweil aus. Es handelt sich um ein künstlerisches Projekt im Rahmen der Initiative 'Kunst am Bau'. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf 149.500 EUR.

Vollständige Beschreibung anzeigen

78628 Rottweil, Im Esch (47486/), RW,Im Esch,Justizvollzugsanst.(N),(TOP), Anfertigen eines Kunstwerks,

VergabeHero-Einschätzung

Das staatliche Bauamt Konstanz sucht einen Künstler oder eine Künstlerin für die Gestaltung eines Kunstwerks am Neubau der Justizvollzugsanstalt in Rottweil. Das Projekt folgt dem Prinzip 'Kunst am Bau', bei dem öffentliche Bauvorhaben durch künstlerische Beiträge aufgewertet werden sollen. Die Auswahl des Auftragnehmers erfolgt primär über die Bewertung eines Entwurfs durch eine Kunstkommission, wobei die künstlerische Qualität das entscheidende Kriterium darstellt. Der Auftrag hat ein Volumen von rund 149.500 Euro.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Kunst am Bau - Standort 1
€150k

Kunst am Bau - Standort 1 für den Neuabu JVA Rottweil

CPV 92311000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Bewertung des Entwurfes durch Kunstkommission

    100%
  • price

    Preis

    0%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Markus F. Strieder · €150k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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