Dach- und Sockelabdichtungsarbeiten am Neubau Kulturhaus Pasing
Was wird ausgeschrieben
Die Münchner Wohnen GmbH schreibt Dach- und Sockelabdichtungsarbeiten für den Neubau des Kulturhauses Pasing aus. Der Auftrag umfasst die Abdichtung von ca. 500 m² Dachfläche, darunter Flach- und Umkehrdächer sowie Schwarzabdichtungen im Sockelbereich. Die Ausführungsdauer ist auf 235 Tage angesetzt.
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Das vorliegende LV beschreibt Dach- und Sockelabdichtungsarbeiten am Neubau Kulturhaus Pasing. Es handelt sich um ein Stahlbetonbauwerk mit waagrechten und geneigten Flachdächern sowie Umkehrdächern, die als Stadträume dienen. Die Gesamtdachfläche umfasst ca. 500m2. Weitere wesentliche Leistungen der Dachabdichtung sind Schwarzabdichtungen an Wänden unterhalb der Geländeoberfläche sowie im Sockelbereich von Wänden. In den Dachflächen sind zudem Einbauteile einzusetzen und einzudichten. Die Besonderheit der Bauaufgabe liegt in der Abdichtung eines geneigten Flachdachs, welches zu einem späteren Zeitpunkt durch die Landschaftsbaugewerke begrünt wird.
Die Münchner Wohnen GmbH sucht einen Fachbetrieb für Dachabdichtungsarbeiten am Neubau des Kulturhauses Pasing. Die Arbeiten umfassen neben der Abdichtung von rund 500 Quadratmetern Dachfläche – darunter auch geneigte Flachdächer, die später begrünt werden – auch die Abdichtung von Wänden im Sockelbereich und unter der Geländeoberfläche. Das Projekt ist als ein einzelnes Los ausgeschrieben und erfordert Erfahrung mit komplexen Abdichtungssystemen an Stahlbetonbauwerken. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Kulturbürgerhaus Pasing_831_2026_Dacharbeiten_DFr)
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Nachweis der beruflichen Integrität
- Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
gemäß GWB § 123, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). gemäß GWB § 123, § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). gemäß GWB § 124, das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. gemäß GWB § 123, § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). gemäß GWB § 124, es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, und dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge. gemäß GWB § 123, §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden gemäß GWB § 124, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Vergabeverfahren gemäß GWB § 124, das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. gemäß GWB § 124, es resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Aufteilung in Lose
1 LotDas vorliegende LV beschreibt Dach- und Sockelabdichtungsarbeiten am Neubau Kulturhaus Pasing. Es handelt sich um ein Stahlbetonbauwerk mit waagrechten und geneigten Flachdächern sowie Umkehrdächern, die als Stadträume dienen. Die Gesamtdachfläche umfasst ca. 500m2. Weitere wesentliche Leistungen der Dachabdichtung sind Schwarzabdichtungen an Wänden unterhalb der Geländeoberfläche sowie im Sockelbereich von Wänden. In den Dachflächen sind zudem Einbauteile einzusetzen und einzudichten. Die Besonderheit der Bauaufgabe liegt in der Abdichtung eines geneigten Flachdachs, welches zu einem späteren Zeitpunkt durch die Landschaftsbaugewerke begrünt wird.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
100% Preis
Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung