TED·441755-2026·Schließt in 48 Tagen

Lieferung und Montage von zwei Kühlzellen

Auftragswert
~€65k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
13. Aug. 2026
48 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Fraunhofer-Gesellschaft schreibt die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von zwei Kühlzellen mit einer Temperaturvorgabe von 4°C (+/- 2K) inklusive der erforderlichen Anlagentechnik aus. Der Auftrag ist als ein Los definiert und findet am Standort München statt. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 13. August 2026.

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Kühlzellentechnik 70-00212-3900-52

VergabeHero-Einschätzung

Die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung sucht einen Auftragnehmer für die Installation von zwei neuen Kühlzellen in München. Diese Anlagen müssen eine konstante Temperatur von 4 Grad Celsius halten, wobei eine Toleranz von zwei Grad nach oben oder unten zulässig ist. Der Auftrag umfasst dabei das gesamte Leistungspaket von der Lieferung über den fachgerechten Einbau bis hin zur Inbetriebnahme der technischen Komponenten. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich spezialisierte Unternehmen aus dem Bereich der Kältetechnik direkt bewerben. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.

BauleistungenTechnische GebäudeausrüstungForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungKuehltechnikAnlagenbauForschungseinrichtungMontagearbeitenInbetriebnahme
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Kühlzellentechnik 70-00212-3900-52

Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von zwei Kühlzellen 4°C +/-2K inkl. der erforderlichen Technik

CPV 45214610, 45331230Frist 13. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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