TED·311765-2026

Küchen- und Mensaausstattungen für Schulen

SuppliesFood Service EquipmentGovernmentEducationKitchen EquipmentSchool CateringFramework ContractPublic Sector SuppliesMunicipal Education
Auftragswert
~€1.5M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
5. Juni 2026
-38 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Küchen- und Mensaausstattungen für städtische Schulen. Der Vertrag umfasst zwei Lose: Los 1 Geschirr und Besteck sowie Los 2 Servierwagen, Speiseausgabewagen und Tablettwagen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis. Die genauen Mengen und die Vertragslaufzeit werden im Rahmenvertrag definiert.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Rahmenvertrag Lieferung von Küchen- und Mensaaussattungen in 2 Losen

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Düsseldorf beschafft über einen Rahmenvertrag Küchen- und Mensaausstattungen für ihre Schulen. Das bedeutet, dass verschiedene Schulen der Landeshauptstadt über einen zentralen Vertrag mit Geschirr, Besteck sowie Servier- und Tablettwagen beliefert werden sollen. Der Vertrag ist in zwei Lose aufgeteilt – einmal für Geschirr und Besteck, zum anderen für Servierwagen – sodass verschiedene Anbieter für unterschiedliche Produktgruppen bieten können. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis. Anbieter müssen die gesetzlichen Eignungsnachweise nach GWB vorweisen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Eignung nach § 123 GWB (keine Ausschlussgründe)
  • Keine § 124 GWB Ausschlussgründe
  • Nachweis der Leistungsfähigkeit
  • Einhaltung Mindestlohn (MiLoG)
  • Einhaltung Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
  • Keine Schwarzarbeit (SchwarzArbG)
  • Aufenthaltsrechtliche Compliance (§ 98c AufenthG)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Geschirr und Besteck

Los 1: Geschirr und Besteck

CPV 39221100Frist 5. Juni 2026
LOT-0002Servierwagen / Speiseausgabewagen /Tablettwagen

Los 2: Servierwagen/Speiseausgabewagen/Tablettwagen

CPV 39221100Frist 5. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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