TED·289034-2026

Planung Verkehrsanlagen LPH3-5 für B38-Ortsumgehung Groß-Bieberau

Auftragswert
€170k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
27. Mai 2026
-2 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg vergibt die Planung der Verkehrsanlagen für die B38-Ortsumgehung Groß-Bieberau. Die Planungsleistungen umfassen die Leistungsphasen 3 bis 5 gemäß § 47 HOAI (Verkehrsanlagen). Die Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf enthalten und betrifft eine 2,2 km lange Ortsumgehung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 170.000 EUR.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Ortsumgehung von Groß-Bieberau ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf aufgeführt. Gegenwärtig führt die Ortsdurchfahrt der B 38 in Groß- Bieberau auf 2,2 km Länge durch die Stadtmitte. Nach der bereits erfolgten Linienbestätigung (Abschluss Leistungsphase 2 „Voruntersuchung“) durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll das Planungsprojekt nun weiter geplant werden gemäß den Leistungsphasen 3 bis 5 Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß HOAI.

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg plant die B38-Ortsumgehung von Groß-Bieberau und vergibt dafür die Ingenieurleistungen für die Planung der Verkehrsanlagen. Die Planung umfasst die Leistungsphasen 3 bis 5 nach HOAI § 47 – also die Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung für den Straßenbau. Die bestehende Ortsdurchfahrt der B38 führt auf 2,2 km durch die Stadtmitte; die Umgehung soll den Durchgangsverkehr aus der Innenstadt herausnehmen. Bewerber müssen über einschlägige Erfahrung im Straßen- und Verkehrsanlagenbau verfügen und die entsprechenden Fachkenntnisse nachweisen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Kreisausschuss des Landkreistes Darmstadt-Dieburg, Fachbereich Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung)

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Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Eignungserklärung gemäß § 124 GWB (keine schwere Verfehlung)
  • Nachweis keiner Verstöße gegen § 123 GWB (kartellrechtliche Ausschlussgründe)
  • Fachkunde und Leistungsfähigkeit für Verkehrsanlagenplanung gemäß HOAI § 47
  • Referenzen für vergleichbare Verkehrsanlagenprojekte im öffentlichen Sektor
  • Präqualifikation im PQ-Register oder Eigenerklärung zur Eignung
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation des Projektteams
  • Organisationsfähigkeit und Erfahrung in der Projektabwicklung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

- Schwere Verfehlungen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, gemäß § 124 (1) Nr. 3 GWB und § 17 (1) HVTG) Eine Erklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde ist erforderlich. - wenn präqualifiziert, im PQ-Register - wenn nicht präqualifiziert mit Abgabe des Formblatts 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) - Bildung krimineller Vereinigungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 GWB - Bildung terroristischer Vereinigungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 GWB - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gemäß § 123 (1) Nr. 2 und Nr. 3 GWB - Betrug oder Subventionsbetrug gemäß § 123 (1) Nr. 4 und Nr. 5 GWB - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung gemäß § 123 (1) Nr. 6 bis Nr. 9 GWB - Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung gemäß § 123 (1) Nr. 10 GWB - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 123 (4) GWB - Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB - Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB - Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB - Einstellung der beruflichen Tätigkeit gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB - Zahlungsunfähigkeit gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB - Insolvenz gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB - Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB - Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen gemäß § 124 (1) Nr. 4 GWB - Interessenkonflikt gemäß § 124 (1) Nr. 5 GWB - Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung gemäß § 124 (1) Nr. 6 GWB - Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags gemäß § 124 (1) Nr. 7 GWB - Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens gemäß § 124 (1) Nr. 8 und Nr. 9 GWB - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben gemäß § 124 (4) GWB Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 VgV vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Fordert der Auftraggeber Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bewerber/Bieter an die die Erklärung anfordernde Stelle des Auftraggebers zu übermitteln (sofern in der Nachforderung nicht ausdrücklich anders bestimmt). Die Bewerber/Bieter können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Planung Verkehrsanlagen LPH3 – LPH5 § 47 HOAI
€170k

Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg Fachbereich Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung sucht für die Maßnahme B 38 Ortsumgehung Groß-Bieberau ein Büro für die Planung der Verkehrsanlagen LPH3 bis LPH5 § 47 HOAI. Die Ortsumgehung von Groß-Bieberau ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf aufgeführt. Gegenwärtig führt die Ortsdurchfahrt der B 38 in Groß- Bieberau auf 2,2 km Länge durch die Stadtmitte. Nach der bereits erfolgten Linienbestätigung (Abschluss Leistungsphase 2 „Voruntersuchung“) durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll das Planungsprojekt nun weiter geplant werden gemäß den Leistungsphasen 3 bis 5 Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß HOAI. Der Verkehrsanlagenplaner begleitet das Projekt bis zum Planfeststellungsbeschlusses und führt die Ausführungsplanung (LPH 5) anschließend bis zur für die bauliche Umsetzung erforderlichen Detaillierung weiter. Die Ortsumgehung soll die Ortsdurchfahrt deutlich entlasten und damit die Verkehrssicherheit in der Ortslage verbessert sowie die vorhandene Lärm- und Abgasbelastung der Anwohner reduzieren.

CPV 71000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    1 Preis: Gesamtangebotspreis brutto, Gewichtung: 30 % Kriterium: Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs gem. 1-12-Formblatt Honorarangebot

  • quality

    2 Organisation des Projektteams: 20 % 3 Berufliche Qualifikation des Projektteams: 10 % 4 Abwicklung und Erfahrung: 40 %

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link