TED·444010-2026·Schließt in 30 Tagen

Sanierung und Modernisierung der Außenanlagen am Kreishaus Osnabrück

Niedersachsen
Osnabrück, Germany·Veröffentlicht 29. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungAussenanlagenGebaeudesanierungOeffentliche VerwaltungTiefbauLandschaftsbau
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
28. Juli 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Osnabrück schreibt die Sanierung der Außenanlagen als Teil der umfassenden Modernisierung des Kreishauses aus. Es handelt sich um den ersten Bauabschnitt des Gesamtprojekts. Die Ausführungsdauer für diese Arbeiten ist mit 228 Tagen angesetzt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Kreishaus Osnabrück / Umfassende Gebäudesanierung und Modernisierung (1. BA) - Außenanlagen

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Osnabrück plant eine umfassende Sanierung seines in den 1980er-Jahren erbauten Kreishauses, um es an aktuelle gesetzliche Anforderungen und moderne Standards anzupassen. Das gesamte Vorhaben ist in vier Bauabschnitte unterteilt; die aktuelle Ausschreibung konzentriert sich dabei spezifisch auf die Neugestaltung und Instandsetzung der Außenanlagen (Vergabeeinheit 1.501). Die Arbeiten sollen innerhalb eines Zeitraums von 228 Tagen abgeschlossen werden. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises erteilt.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 123 GWB
  • Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 124 GWB
  • Nachweis der Eignung durch Präqualifikation oder Einzelnachweise

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 123 Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) § 124 Abs. 1 Nr. 8 u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers) Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 16a EU VOB/A. Präqualifizierte Unternehmen haben daher vor Angebotsabgabe darauf zu achten, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Unterlagen die aufgestellten projektspezifischen Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit belegen. Sollte dies nicht der Fall sein, sind entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen, da eine Nachforderung unzulässig wäre.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Kreishaus Osnabrück / Umfassende Gebäudesanierung und Modernisierung (1. BA) - Außenanlagen (VE 1.501)

Für das Anfang der 1980er-Jahre erbaute Kreishaus Osnabrück wurde ein umfassender Sanierungsbedarf des Gebäudes festgestellt, der sich aus geänderten Anforderungen an das Gebäude oder auch geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften ergibt. Daher plant der Landkreis Osnabrück eine umfassende Sanierung und Modernisierung seines Kreishauses. Die Umsetzung dieser Baumaßnahme ist in vier Bauabschnitte aufgeteilt und erfolgt zeitversetzt. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die für den 1. Bauabschnitt erforderlichen Arbeiten an den Außenanlagen. Die Durchführung ist voraussichtlich ab ca. November / Dezember 2026 vorgesehen. Wesentliche Leistungen dabei sind: * Vorbereitende Arbeiten für Pflaster- und Pflanzflächen (ca. 400 m2) * Ca. 800 m2 Pflaster (Klinker, Beton, Naturstein) aufnehmen und wiederherstellen * ca. 110 m2 Neuanlage von Pflanzflächen * ca. 465 m2 Neuanlage von Rasenflächen * ca. 1.000 m2 Dachterrasse mit Pflaster- und Pflanzbereichen inkl. Bepflanzung herstellen Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Eignung (Leistungsfähigkeit) der Bieter: * Jahresumsatz der letzten drei Jahre: jeweils mindestens 600.000 EUR pro Jahr * Mitarbeiteranzahl gesamt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: mindestens 4 * Referenzprojekte: Mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt mit einem Auftragswert von mindestens 275.000 EUR (netto) sowie zusätzlich mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 150.000 EUR (netto). Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis); sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben / Nachweise nicht das Erfüllen der o. g. Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit belegen sollten, wären entsprechende Einzelnachweise bereits mit dem Angebot vorzulegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

CPV 45112713, 45112710Frist 28. Juli 2026228 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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