Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Was wird ausgeschrieben
Der Kreis Herford vergibt die sicherheitstechnische Betreuung für seine öffentliche Verwaltung mit einem Gesamtumfang von 1.238 Stunden pro Jahr. Die Leistung umfasst 851 Stunden Grundbetreuung, 237 Stunden betriebsspezifische Betreuung sowie 150 Stunden als Brandschutzbeauftragte/r. Der Vertrag beginnt am 01.09.2026, die Betreuungszeiten werden jährlich nach DGUV Vorschrift 2 ermittelt.
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Kreis Herford, Betreuung Arbeitssicherheit
Der Kreis Herford (eine öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen) benötigt ab September 2026 eine externe Fachfirma für die Betreuung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die Vergabe erfolgt für einen jährlichen Zeitaufwand von insgesamt 1.238 Stunden, der sich auf drei Bereiche aufteilt: die regelmäßige Grundbetreuung (851 Stunden), die betriebsspezifische Betreuung für besondere Gefährdungen (237 Stunden) sowie die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragte/r (150 Stunden). Die Vergabe erfolgt zu 50 % nach Qualität (Referenzen) und zu 50 % nach dem angebotenen Preis. Bewerber müssen nachweisen, dass sie die erforderliche Fachkunde und Erfahrung im Bereich der sicherheitstechnischen Betreuung öffentlicher Verwaltungen mitbringen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Fachkunde als Sicherheitsfachkraft nach § 7 ASiG
- Nachweis der Qualifikation als Brandschutzbeauftragte/r
- Erfahrung in der sicherheitstechnischen Betreuung öffentlicher Verwaltungen
- Kenntnisse der DGUV Vorschrift 2
- Eignungsnachweis gemäß VOB/A bzw. VOL/A
- Referenzen für vergleichbare Aufträge im öffentlichen Sektor
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Kreis Herford (Auftraggeber), ein Dienstleister der öffentlichen Verwaltung, benötigt ab dem 01.09.2026 sicherheitstechnische Betreuung. Nach Ermittlung der Betreuungszeiten nach DGUV Vorschrift 2 ist ein Zeitaufwand von 1238 Stunden/Jahr zu vergeben. Vorgesehen sind 851 Stunden für die Grundbetreuung, 237 Stunden für die betriebsspezifische Betreuung und 150 Stunden für die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragte/r. Die Betreuungszeiten werden jährlich ermittelt und eine eventuell eintretende Veränderung der beauftragten Zeit wird entsprechend bei Bedarf angepasst. Die zeitliche Einteilung der Betreuungszeiten wird mit dem Auftraggeber abgesprochen; Flexibilität ist gewünscht. Die Leistung wird für 2 Jahre (01.09.2026-31.08.2028) mit der viermaligen Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr beauftragt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Referenzen
- price50%
Preis
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung