Rahmenvereinbarung für Kommunikations-, Film- und Technikdienstleistungen
Was wird ausgeschrieben
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg schreibt eine Rahmenvereinbarung für Öffentlichkeitsarbeit aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Kommunikationsdienstleistungen sowie Film- und Technikdienstleistungen. Die Leistungen umfassen Text-, Bild- und Kampagnenkommunikation sowie technische Unterstützung für die Ministeriumskommunikation.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg sucht einen externen Dienstleister für eine Rahmenvereinbarung. Ziel ist es, die Öffentlichkeitsarbeit zu stärken, um schnell und zielgerichtet kommunizieren zu können. Die Zusammenarbeit umfasst Text-, Bild- und Kampagnenkommunikation sowie Film- und Technikdienstleistungen.
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg sucht externe Unterstützung, um seine Öffentlichkeitsarbeit zu professionalisieren und zielgerichtet zu kommunizieren. Die Ausschreibung ist in zwei Bereiche unterteilt: Los 1 deckt allgemeine Kommunikationsdienstleistungen wie Text-, Bild- und Kampagnenarbeit ab, während Los 2 spezialisierte Film- und Technikdienstleistungen umfasst. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, um flexibel auf kommunikative Anforderungen reagieren zu können. Interessierte Dienstleister sollten Erfahrung in der strategischen Kommunikation und Videoproduktion für öffentliche Auftraggeber mitbringen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Fristgerechte Einreichung und Vervollständigung geforderter Unterlagen
- Einhaltung vergaberechtlicher Vorgaben zur Nachreichung von Dokumenten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern / Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Aufteilung in Lose
2 LoteAllgemeines Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) ist für eine Vielzahl von Themen verantwortlich, die das Leben und die Zukunft der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg betreffen. Unsere Arbeit konzentriert sich auf die Entwicklung und Sicherung von attraktiven und lebendigen ländlichen Räumen. Ebenso steht bei uns die Förderung der heimischen Landwirtschaft im Fokus, insbesondere auf regional und ökologisch erzeugte Produkte, sowie auf den Schutz und die Pflege der Wälder im Land. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Ernährungsbildung und Ernährungserziehung, indem wir uns für eine gesunde und nachhaltige Ernährung einsetzen. Darüber hinaus arbeiten wir daran, eine ausgewogene Außer-Haus-Verpflegung zu fördern und die regionale Wertschöpfung zu stärken. Wir sind auch für die Regionalentwicklung und Heimat, die Tiergesundheit und die Lebensmittelüberwachung zuständig. Nachhaltige Erzeugung, regionale Ernährung stärken die Lebensqualität in unserem Land. So gestalten wir lebendige ländliche Räume, die Heimat bieten, Wertschöpfung schaffen und Zukunft sichern. Was wir suchen Um unsere Ziele zu erreichen und unsere Themen bürgernah und verständlich zu kommunizieren, suchen wir einen Dienstleister, der uns bei der Erstellung von verschiedenen Kommunikationsmitteln unterstützt. Dazu gehören die Konzeption und Umsetzung von: - Social-Media-Posts und Reels - Interaktiven Grafiken und Infografiken - Key Visuals und Claims - Landing Pages und Websites - Klassischen Printprodukten wie Flyern, Broschüren, Plakaten, Postkarten, Roll-ups und Give-Aways Darüber hinaus sollen Kommunikationskampagnen konzipiert und umgesetzt werden, einschließlich der Erstellung von Bewegtbild für verschiedene Kanäle. Ziel ist es, komplexe Inhalte klar, verständlich und ansprechend zu formulieren und medial zu verbreiten, um so die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg zu informieren und zu sensibilisieren. Laufzeit und Auftragsvolumen Die zu vergebende Leistung wird durch eine Rahmenvereinbarung mit einem Teilnehmer geschlossen. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028. Optional kann die Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers zweimal um je 12 Monate, vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 und vom 01.09.2029 bis 31.08.2030, verlängert werden. Teamzusammensetzung und Anforderungen Seitens des Auftraggebers wird Wert auf Kontinuität hinsichtlich des Personals gelegt. Der Auftragnehmer stellt daher eine kontinuierliche Ansprechperson (Projektverantwortlicher) sowie eine gleichwertig qualifizierte Vertretung während der Laufzeit sicher. Der benannte Projektverantwortliche ist über die gesamte Vertragslaufzeit hauptverantwortlich für die zu erbringenden Leistungen. Bei parallel abzurufenden Leistungen stellt der Auftragnehmer eine ausreichende personelle Kapazität sicher. Vor-Ort-Termine am Sitz des Auftraggebers sind bei Bedarf kurzfristig, innerhalb von 24-48 Stunden, wahrzunehmen. Auch hierfür hält der Auftragnehmer ausreichend personelle Kapazitäten bereit. Leistungen, die mit einer besonderen Nähe zur Hausspitze und damit einhergehend mit einem besonders hohen Maß an Vertraulichkeit verbunden sind, sind vom Auftragnehmer persönlich zu erbringen. Für sonstige, weniger sensible Leistungsteile wie Lektorat bleibt der Einsatz von Subunternehmern vorbehaltlich der Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Vorgaben zur Leistungsausführung Alle Leistungen sind unter Einhaltung der jeweils gültigen Corporate Design-Vorgaben des Auftraggebers auszuführen. Der Auftragnehmer schuldet stets die Überlassung der Offenen Daten an Arbeitsergebnissen an den Auftraggeber. Die beim Auftragnehmer für Vor-Ort-Termine anfallenden Fahrtkosten können abgerechnet werden, max. jedoch 0,50 EUR pro Kilometer. Die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten sind vom Auftragnehmer mit der Abrechnung nachzuweisen. Sofern nicht anders angegeben, sind pro Leistungsposition zwei Änderungsrunden enthalten. Unter einer Änderungsrunde ist die einmalige Übermittlung sämtlicher Änderungswünsche des Auftraggebers zu einer vorgelegten Leistung des Auftragnehmers zu verstehen sowie die darauf basierende einmalige Überarbeitung durch den Auftragnehmer und erneute Vorlage des überarbeiteten Ergebnisses. Bei einzelnen Leistungen, wie beispielsweise Kampagnen kann nach Absprache mit dem Auftraggeber ggf. der Bedarf für die Beauftragung eines professionellen Fotografen bzw. einer professionellen Fotografin entstehen. Ausführliche Regelungen sind der Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Für weitere umfängliche Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung Los 1.pdf" verwiesen.
Allgemeines Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) ist für eine Vielzahl von Themen verantwortlich, die das Leben und die Zukunft der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg betreffen. Unsere Arbeit konzentriert sich auf die Entwicklung und Sicherung von attraktiven und lebendigen ländlichen Räumen. Ebenso steht bei uns die Förderung der heimischen Landwirtschaft im Fokus, insbesondere auf regional und ökologisch erzeugte Produkte, sowie auf den Schutz und die Pflege der Wälder im Land. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Ernährungsbildung und Ernährungserziehung, indem wir uns für eine gesunde und nachhaltige Ernährung einsetzen. Darüber hinaus arbeiten wir daran, eine ausgewogene Außer-Haus-Verpflegung zu fördern und die regionale Wertschöpfung zu stärken. Wir sind auch für die Regionalentwicklung, die Tiergesundheit und die Lebensmittelüberwachung zuständig. Nachhaltige Erzeugung, regionale Ernährung stärken die Lebensqualität in unserem Land. So gestalten wir lebendige ländliche Räume, die Heimat bieten, Wertschöpfung schaffen und Zukunft sichern. Was wir suchen Um unsere Ziele zu erreichen und unsere Themen bürgernah und verständlich zu kommunizieren, suchen wir eine Film- und Technikagentur, die uns in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Dazu gehört die Umsetzung von: - kurzen Videofilmen - Videobotschaften und Begleitung ausgewählter Vor-Ort-Termine der Hausspitze - Livestreaming von Veranstaltungen - Produktion von Podcasts und Radiospots Laufzeit und Auftragsvolumen Die zu vergebende Leistung wird durch eine Rahmenvereinbarung mit einem Teilnehmer geschlossen. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.09.2026 und endet am 31.08.2028. Optional kann die Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers zweimal um je 12 Monate, vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 und vom 01.09.2029 bis 31.08.2030, verlängert werden. Teamzusammensetzung und Anforderungen Seitens des Auftraggebers wird Wert auf Kontinuität hinsichtlich des Personals gelegt. Der Auftragnehmer stellt daher eine kontinuierliche Ansprechperson (Projektverantwortlicher) sowie eine gleichwertig qualifizierte Vertretung während der Laufzeit sicher. Der benannte Projektverantwortliche ist über die gesamte Vertragslaufzeit hauptverantwortlich für die zu erbringenden Leistungen. Bei parallel abzurufenden Leistungen stellt der Auftragnehmer eine ausreichende personelle Kapazität sicher. Vor-Ort-Termine am Sitz des Auftraggebers sind bei Bedarf kurzfristig, innerhalb von 24-48 Stunden, wahrzunehmen. Auch hierfür hält der Auftragnehmer ausreichend personelle Kapazitäten bereit. Abstimmungs- und Umsetzungstermine können nach Bedarf digital oder vor Ort erfolgen. Leistungen, die mit einer besonderen Nähe zur Hausspitze und damit einhergehend mit einem besonders hohen Maß an Vertraulichkeit verbunden sind, sind vom Auftragnehmer persönlich zu erbringen. Für sonstige, weniger sensible Leistungsteile wie bspw. Schnitt oder technische Nachbearbeitung, bleibt der Einsatz von Subunternehmern vorbehaltlich der Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Sofern nicht anders angegeben, sind pro Leistungsposition zwei Änderungsrunden enthalten. Unter einer Änderungsrunde ist die einmalige Übermittlung sämtlicher Änderungswünsche des Auftraggebers zu einer vorgelegten Leistung des Auftragnehmers zu verstehen sowie die darauf basierende einmalige Überarbeitung durch den Auftragnehmer und erneute Vorlage des überarbeiteten Ergebnisses. Ausführliche Regelungen sind der Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Vorgaben zur Leistungsausführung Alle Leistungen sind unter Einhaltung der jeweils gültigen Corporate Design-Vorgaben des Auftraggebers auszuführen. Der Auftragnehmer schuldet bei Bedarf nach Aufforderung durch den Auftraggeber die Überlassung des Filmmaterials oder ausgewählter Filmszenen an den Auftraggeber. Die beim Auftragnehmer für Vor-Ort-Termine anfallende Fahrtkosten können abgerechnet werden, max. jedoch 0,50 EUR pro Kilometer. Die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten sind vom Auftragnehmer mit der Abrechnung nachzuweisen. Ausführliche Regelungen sind der Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Für weitere umfängliche Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung Los 2.pdf" verwiesen.
Zeitplan
- 9. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 12. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung