Entwicklung der Individualsoftware Kooperative Zentrale für das AutobahnOS
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Entwicklung einer Individualsoftware für die 'Kooperative Zentrale' (C-ITS/V2X/Car2X Central Station) im Rahmen des AutobahnOS aus. Das Projekt hat ein geschätztes Volumen von 13 Millionen Euro. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren.
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Individualsoftware "Kooperative Zentrale" (C-ITS/V2X/Car2X Central Station) im AutobahnOS
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen IT-Dienstleister für die Entwicklung der sogenannten 'Kooperativen Zentrale'. Dabei handelt es sich um eine Softwarelösung für die Kommunikation zwischen Fahrzeugen und der Infrastruktur (C-ITS/V2X), die in das bestehende AutobahnOS integriert werden soll. Das Projekt ist als ein einzelnes Los ausgeschrieben und hat einen geschätzten Auftragswert von 13 Millionen Euro. Die Zuschlagskriterien sind zu gleichen Teilen auf die technische Qualität der Lösung und den Preis verteilt.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über die Einhaltung von Mindestlohn- und Entsendegesetzen
- Nachweis über die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt.
Aufteilung in Lose
1 LotKooperative Zentrale
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
C02_KoopZ_Zuschlagskriterienkatalog_ZKK
- price50%
Preis
Zeitplan
- 2. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung