Konzessionsvertrag - Gas
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Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrages "Gas" im Gebiet Villingen-Schwenningen. Die große Kreisstadt Villingen-Schwenningen gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag über die Versorgung mit Gas im Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen zum 31.12.2027 endet. Die Stadt Villingen-Schwenningen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag (Wegenutzungsvertrag) für das Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen mit einer maximal zwanzigjährigen Laufzeit abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Villingen-Schwenningen interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung bis spätestens 18.09.2026, 24:00 Uhr bei der verfahrensleitenden Stelle dem Amt für Finanzen und Controlling per E-Mail zu bekunden (Interessenbekundung). Die Interessenbekundung muss in Textform nach § 126b BGB eingehen. Die Interessenbekundung ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: finanzen@villingen-schwenningen.de Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist wird die Stadt Villingen-Schwenningen alle Unternehmen, die fristgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben, über das weitere Verfahren informieren und die für das Verfahren erforderlichen Unterlagenzur Verfügung stellen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
Aufteilung in Lose
1 LotBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrages "Gas" im Gebiet Villingen-Schwenningen. Die große Kreisstadt Villingen-Schwenningen gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag über die Versorgung mit Gas im Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen zum 31.12.2027 endet. Die Stadt Villingen-Schwenningen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag (Wegenutzungsvertrag) für das Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen mit einer maximal zwanzigjährigen Laufzeit abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Villingen-Schwenningen interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung bis spätestens 18.09.2026, 24:00 Uhr bei der verfahrensleitenden Stelle dem Amt für Finanzen und Controlling per E-Mail zu bekunden (Interessenbekundung). Die Interessenbekundung muss in Textform nach § 126b BGB eingehen. Die Interessenbekundung ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: finanzen@villingen-schwenningen.de Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist wird die Stadt Villingen-Schwenningen alle Unternehmen, die fristgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben, über das weitere Verfahren informieren und die für das Verfahren erforderlichen Unterlagenzur Verfügung stellen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
Zeitplan
- 18. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert