TED·419848-2026

Konzessionsvertrag für die Stromnetzversorgung in Villingen-Schwenningen

Baden-Württemberg
Villingen-Schwenningen, Germany·Veröffentlicht 18. Juni 2026
EnergiewirtschaftÖffentliche DienstleistungenÖffentliche VerwaltungEnergieversorgungEnergieversorgungStromnetzKonzessionsvertragOeffentliche VerwaltungInfrastruktur
Auftragswert
~€50M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Villingen-Schwenningen schreibt den Konzessionsvertrag für die Stromversorgung im Stadtgebiet neu aus, da der aktuelle Vertrag zum 31.12.2027 ausläuft. Interessierte Energieversorgungsunternehmen können bis zum 18.09.2026 ihr Interesse bekunden. Der neue Wegenutzungsvertrag ist für eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vorgesehen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrages "Strom" im Gebiet Villingen-Schwenningen. Die große Kreisstadt Villingen-Schwenningen gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag über die Versorgung mit elektrischer Energie im Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen zum 31.12.2027 endet. Die Stadt Villingen-Schwenningen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag (Wegenutzungsvertrag) für das Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen mit einer maximal zwanzigjährigen Laufzeit abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Villingen-Schwenningen interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung bis spätestens 18.09.2026, 24:00 Uhr bei der verfahrensleitenden Stelle dem Amt für Finanzen und Controlling per E-Mail zu bekunden (Interessenbekundung). Die Interessenbekundung muss in Textform nach § 126b BGB eingehen. Die Interessenbekundung ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: finanzen@villingen-schwenningen.de Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist wird die Stadt Villingen-Schwenningen alle Unternehmen, die fristgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben, über das weitere Verfahren informieren und die für das Verfahren erforderlichen Unterlagenzur Verfügung stellen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Villingen-Schwenningen sucht einen neuen Partner für den Betrieb des Stromnetzes im Stadtgebiet. Da der bestehende Konzessionsvertrag Ende 2027 ausläuft, wird nun ein neues Unternehmen für die Stromversorgung gesucht, das die Wegenutzung für die kommenden 20 Jahre übernimmt. Energieversorger, die an diesem langfristigen Auftrag interessiert sind, müssen bis zum 18. September 2026 eine formlose Interessenbekundung per E-Mail an die Stadtverwaltung senden. Nach dieser Frist erhalten alle qualifizierten Bewerber weitere Informationen und die notwendigen Unterlagen für das Auswahlverfahren.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
PAR-0000Konzessionsvertrag - Strom

Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrages "Strom" im Gebiet Villingen-Schwenningen. Die große Kreisstadt Villingen-Schwenningen gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag über die Versorgung mit elektrischer Energie im Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen zum 31.12.2027 endet. Die Stadt Villingen-Schwenningen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag (Wegenutzungsvertrag) für das Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen mit einer maximal zwanzigjährigen Laufzeit abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Villingen-Schwenningen interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung bis spätestens 18.09.2026, 24:00 Uhr bei der verfahrensleitenden Stelle dem Amt für Finanzen und Controlling per E-Mail zu bekunden (Interessenbekundung). Die Interessenbekundung muss in Textform nach § 126b BGB eingehen. Die Interessenbekundung ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: finanzen@villingen-schwenningen.de Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist wird die Stadt Villingen-Schwenningen alle Unternehmen, die fristgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben, über das weitere Verfahren informieren und die für das Verfahren erforderlichen Unterlagenzur Verfügung stellen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

CPV 65310000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

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