TED·419068-2026

Konzessionsvertrag für die Gasversorgung in Villingen-Schwenningen

Baden-Württemberg
Villingen-Schwenningen, Germany·Veröffentlicht 18. Juni 2026
EnergiedienstleistungenÖffentliche VerwaltungÖffentliche VerwaltungEnergieversorgungGasversorgungKonzessionsvertragEnergieversorgungOeffentliche VerwaltungWegenutzungsvertragKommunale Infrastruktur
Auftragswert
~€15M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Villingen-Schwenningen schreibt die Konzession für die Gasversorgung im Stadtgebiet neu aus, da der bestehende Vertrag zum 31.12.2027 ausläuft. Interessierte Energieversorgungsunternehmen können bis zum 18.09.2026 ihr Interesse an einem neuen, auf maximal 20 Jahre angelegten Wegenutzungsvertrag bekunden. Es handelt sich um eine formale Interessenbekundung gemäß Energiewirtschaftsgesetz.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrages "Gas" im Gebiet Villingen-Schwenningen. Die große Kreisstadt Villingen-Schwenningen gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag über die Versorgung mit Gas im Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen zum 31.12.2027 endet. Die Stadt Villingen-Schwenningen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag (Wegenutzungsvertrag) für das Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen mit einer maximal zwanzigjährigen Laufzeit abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Villingen-Schwenningen interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung bis spätestens 18.09.2026, 24:00 Uhr bei der verfahrensleitenden Stelle dem Amt für Finanzen und Controlling per E-Mail zu bekunden (Interessenbekundung). Die Interessenbekundung muss in Textform nach § 126b BGB eingehen. Die Interessenbekundung ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: finanzen@villingen-schwenningen.de Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist wird die Stadt Villingen-Schwenningen alle Unternehmen, die fristgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben, über das weitere Verfahren informieren und die für das Verfahren erforderlichen Unterlagenzur Verfügung stellen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Villingen-Schwenningen sucht einen neuen Partner für die Gasversorgung im Stadtgebiet, da der aktuelle Vertrag Ende 2027 endet. Energieversorger, die das Gasnetz betreiben möchten, müssen ihr Interesse bis zum 18. September 2026 bei der Stadtverwaltung anmelden. Dies ist der erste Schritt in einem Auswahlverfahren für einen neuen Konzessionsvertrag, der eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren haben kann. Nach der Interessenbekundung erhalten die qualifizierten Unternehmen weitere Informationen und Unterlagen für das eigentliche Auswahlverfahren.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
PAR-0000Konzessionsvertrag - Gas

Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Vertragsende des Konzessionsvertrages "Gas" im Gebiet Villingen-Schwenningen. Die große Kreisstadt Villingen-Schwenningen gibt gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag über die Versorgung mit Gas im Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen zum 31.12.2027 endet. Die Stadt Villingen-Schwenningen beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag (Wegenutzungsvertrag) für das Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen mit einer maximal zwanzigjährigen Laufzeit abzuschließen. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Stadt Villingen-Schwenningen interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung bis spätestens 18.09.2026, 24:00 Uhr bei der verfahrensleitenden Stelle dem Amt für Finanzen und Controlling per E-Mail zu bekunden (Interessenbekundung). Die Interessenbekundung muss in Textform nach § 126b BGB eingehen. Die Interessenbekundung ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: finanzen@villingen-schwenningen.de Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist wird die Stadt Villingen-Schwenningen alle Unternehmen, die fristgerecht eine Interessenbekundung eingereicht haben, über das weitere Verfahren informieren und die für das Verfahren erforderlichen Unterlagenzur Verfügung stellen. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

CPV 65210000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 18. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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