Konzessionsvertrag für Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt einen Konzessionsvertrag für den Betrieb einer Alarmempfangsanlage für Brandmeldeanlagen aus. Der zukünftige Konzessionär fungiert als Grundversorger für die Alarmübertragung im regionalen Zuständigkeitsbereich. Die Vertragslaufzeit beträgt 3.600 Tage, was etwa 10 Jahren entspricht.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Brandmeldeanlagen - Konzessionsvertrag
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen Dienstleister für den Betrieb einer Alarmempfangsanlage für Brandmeldeanlagen. Aktuell sind bereits rund 1.600 Anlagen aufgeschaltet, die künftig durch den neuen Konzessionär betreut werden sollen. Der Auftraggeber vergibt hierfür eine Konzession, bei der der Dienstleister die Rolle des Grundversorgers für die Alarmübertragung übernimmt. Die Laufzeit des Vertrages ist auf 3.600 Tage, also etwa 10 Jahre, angelegt. Die Vergabe erfolgt zu 60 Prozent nach dem Preis und zu 40 Prozent nach qualitativen Kriterien wie technischer Leistung und Fachkompetenz des Personals.
Aufteilung in Lose
1 LotBei der Feuerwehreinsatzzentrale der Landeshauptstadt Düsseldorf ist derzeit auf der Grundlage eines Konzessionsvertrages für Alarmübertragungsanlagen ("AüA") eine Alarmempfangsanlage für Brandmeldeanlagen ("BMA") eingerichtet. Auf diese sind aktuell rund 1.600 Brandmeldeanlagen ("BMA") aufgeschaltet (einschließlich eigener Anschlüsse der Landeshauptstadt). Der zukünftige Konzessionär wird Grundversorger der neuen Alarmübertragungsanlage für Brandmeldeanlagen im regionalen Zuständigkeitsbereich der Alarm-/Interventionsdienststelle der Landeshauptstadt Düsseldorf. Ziel des Verfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality30%
Technische Leistung
- quality10%
Fachkompetenz der Projektleitung und der stellv. Projektleitung
- price60%
Preis
Zeitplan
- 27. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert