Konzessionsvergabe für das amtliche Veröffentlichungsorgan Zahnärztliche Mitteilungen (zm)
Was wird ausgeschrieben
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer schreiben die Konzession für ihr gemeinsames Fachorgan 'Zahnärztliche Mitteilungen' aus. Der Auftrag umfasst die Vermarktung, Anzeigenschaltung, redaktionelle Unterstützung, Druck und Versand der Printausgabe sowie den Betrieb des Webportals und des Redaktionssystems. Es handelt sich um eine langfristige Konzession mit Fokus auf medientechnische und verlegerische Dienstleistungen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die zm ist das gemeinsame amtliche Veröffentlichungsorgan der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie der Bundeszahnärztekammer. Für die zm umfasst das vertragliche Leistungsspektrum die Vermarktung, das Einwerben von Anzeigen (Display) primär bei der Dentalindustrie, das Einwerben und Handling von Kleinanzeigen (incl. Personalanzeigen) sowie das Layout der von den Konzessionsgebern erstellten Inhalte, die redaktionelle Erstellung der Marktseiten, die Erstellung der Terminseiten, die Herstellung, den Druck und den Versand der zm als Printversion und des ePapers. Die umfangserweiternden amtlichen Bekanntmachungen der Konzessionsgeber sind inkludiert (s. dazu Tabelle B.2 Leistungsanforderungen, Anlage). Für das Internetangebot zm-online erstellen die Konzessionsgeber die Inhalte. Der Konzessionsnehmer stellt das Webportal sowie das zur Produktion erforderliche Redaktionssystem und die technische Betreuung auch für zm Print / ePaper.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer suchen einen Partner für die Herausgabe und technische Betreuung ihrer Fachzeitschrift 'Zahnärztliche Mitteilungen'. Der Auftraggeber überträgt dem Konzessionsnehmer die Verantwortung für die Vermarktung von Anzeigen, das Layout, den Druck sowie den Versand der Print- und Digitalausgaben. Zudem muss der Auftragnehmer das Webportal und ein professionelles Redaktionssystem bereitstellen und technisch betreuen. Da es sich um eine Konzession handelt, erzielt der Auftragnehmer Einnahmen durch die Vermarktung, während er gleichzeitig eine variable Zusatzvergütung an die Auftraggeber abführt.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Vollständigkeit des Angebots inklusive aller geforderten Erklärungen
- Nachweis über die Zusammensetzung und Erfahrung des Projektteams
- Nachweis über den Einsatz des angebotenen Redaktionssystems bei mehreren Zeitschriftenproduktionen im deutschsprachigen Raum
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Das eingereichte Angebot muss vollständig sein. Es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Möglichkeit zur Nachforderung von Unterlagen bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotDie zm ist das gemeinsame amtliche Veröffentlichungsorgan der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie der Bundeszahnärztekammer. Für die zm umfasst das vertragliche Leistungsspektrum die Vermarktung, das Einwerben von Anzeigen (Display) primär bei der Dentalindustrie, das Einwerben und Handling von Kleinanzeigen (incl. Personalanzeigen) sowie das Layout der von den Konzessionsgebern erstellten Inhalte, die redaktionelle Erstellung der Marktseiten, die Erstellung der Terminseiten, die Herstellung, den Druck und den Versand der zm als Printversion und des ePapers. Die umfangserweiternden amtlichen Bekanntmachungen der Konzessionsgeber sind inkludiert (s. dazu Tabelle B.2 Leistungsanforderungen, Anlage). Für das Internetangebot zm-online erstellen die Konzessionsgeber die Inhalte. Der Konzessionsnehmer stellt das Webportal sowie das zur Produktion erforderliche Redaktionssystem und die technische Betreuung auch für zm Print / ePaper. Die Konzessionsgeber beabsichtigen die Vergabe einer Konzession auf Grundlage der den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsentwürfe (s. C.1 bis C.4) und nach Maßgabe der ebenfalls den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsmerkmale und -anforderungen (s. B.1 und B.2).
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- price30%
Mit dem Kriterium "Angebotene Zusatzvergütung" wird die vom Bieter den Konzessionsgebern angebotene variable Zusatzvergütung bewertet (s. § 6 Abs. 3 der jeweiligen Konzessionsverträge C.1 und C.3). Die variable Zusatzvergütung ist eine prozentuale Beteiligung der Konzessionsgeber an den Gesamterlösen des Konzessionsnehmers aus der Zeitschrift zm und dem Webportal zm-online im Sinne einer Partizipation am wirtschaftlichen Erfolg (s. § 6 der jeweiligen Konzessionsverträge C.1 und C.3). Der Bieter, der die höchste variable Zusatzvergütung in Prozent anbietet, erhält 100 Punkte. Die übrigen Angebote werden linear im Verhältnis zum preislich besten Angebot nach Maßgabe der folgenden Berechnungsformel bewertet: 100 x Zusatzvergütung des jeweiligen Bieters / höchste Zusatzvergütung. Die ermittelte Punktzahl wird kaufmännisch auf eine volle Punktzahl gerundet.
- quality25%
Mit dem Kriterium "ePaper zm" bewerten die Konzessionsgeber die vom Bieter angebotene Gestaltung, technische Features und Bereitstellung. Hierzu reichen die Bieter mit ihrem Angebot ein Konzept für ein zeitgemäßes und funktional hochwertiges ePaper zm mitsamt einem Vorschlag für die Weiterentwicklung auf Grundlage der bestehenden Gestaltung des PDFs des Printprodukts der zm hin zu einem zeitgemäßen und konkurrenzfähigen ePaper binnen zwei Jahren ein. Die Bieter legen in ihrem Konzept das Design und die Programmierung des ePapers dar und beschreiben dessen Nutzungslogik einschließlich der verschiedenen Rubriken (News, CME, Archiv, Termine, Inserate, Markt sowie den Unterrubriken). Zudem soll der technische Betrieb (Hosting, Funktions- und Sicherheitsupdates, Betreuung der Konzessionsgeber) erläutert werden. Die Bieter legen darüber hinaus ein Konzept für einen modernen, konkurrenzfähigen Online-Stellenmarkt vor. Das Konzept für das ePaper soll einen Umfang von 20 DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Das Konzept samt Vorschlägen zur Weiterentwicklung des PDFs des Printprodukts der zm wird wie folgt bewertet: 10 Punkte Das Konzept weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine hohe Qualität und Güte der Gestaltung des ePapers auf. Insbesondere das Layout überzeugt mit einer hohen Funktionalität und sehr benutzerfreundlichen Nutzungslogik. Zudem ist eine eindeutige Markenzugehörigkeit zur zm erkennbar. Auch die technischen Erläuterungen versprechen einen qualitativ hochwertigen Betrieb. Funktions- und Sicherheitsupdates werden regelmäßig aufgespielt. Die Vorschläge zur Weiterentwicklung zeigen ein großes Potenzial auf. 5 Punkte Das Konzept weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine durchschnittliche Qualität und Güte der Gestaltung des ePapers auf. Das Layout ist mit gewissen Einschränkungen funktional und die Nutzungslogik plausibel. Eine Markenzugehörigkeit zur zm ist erkennbar. Der technische Betrieb wird zufriedenstellend erläutert. 0 Punkte Das Betriebskonzept weist aus Sicht der Konzessionsgeber nur eine mindere Qualität und Güte der Gestaltung des ePapers auf. Das Layout ist wenig funktional und die Nutzungslogik schwer nachvollziehbar. Die Markenzugehörigkeit zur zm ist nicht ausreichend erkennbar. Der technische Betrieb wird nicht hinreichend erläutert. Die Konzessionsgeber behalten sich vor, auch Zwischenpunkte zu vergeben. Maximal können für das Kriterium "ePaper zm" 10 Punkte erzielt werden. Die er-reichten Punkte werden mit dem Faktor 10 multipliziert (= maximal 100 Punkte)
- quality25%
Für die Bewertung des Kriteriums "Berufserfahrung des Teams" werden die Zusammensetzung des Teams, die nachgewiesene Erfahrung und beruflichen Werdegänge berücksichtigt. Hierzu reichen die Bieter mit ihrem Angebot ein Personalkonzept ein, in dem die zur Ausführung der Konzession in den jeweiligen Organisationseinheiten vorgesehenen Mitarbeitenden vorgestellt werden. Das Personalkonzept soll einen Umfang von maximal 10 DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Bewertet wird sowohl die rein zeitliche als auch die fachliche Berufserfahrung des vorgesehenen Personals nach Maßgabe der Tabelle gem. Anlage A Bewerbungsbedingungen, Ziffer 11.3.
- quality10%
Mit dem Kriterium "Redaktionssystem" bewertet der Konzessionsgeber das vom Bieter angebotene Redaktionssystem. Dieses muss bei mehreren Zeitschriftenproduktionen im deutschsprachigen Raum zum Einsatz kommen. Der Bieter hat zudem auf max. 2 DIN A 4 Seiten anzugeben, wie und mit welcher Expertise (inhouse / extern) er das CMS gemäß State of the art regelmäßig weiterentwickelt. Für die Bewertung nutzt der Konzessionsgeber den mit dem Angebot zur Verfügung gestellten Demo-Zugang (s. Ziff. 5 der Leistungsanforderung B.2). Das Redaktionssystem sowie das Konzept zur Zusammenarbeit mit den Entwicklern des Redaktionssystems wird wie folgt bewertet: 10 Punkte Das Redaktionssystem weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine hohe Qualität und Güte auf. Es überzeugt mit einer hohen Funktionalität und übererfüllt die Anforderungen der Konzessionsgeber. Die verwendete Version des Redaktionssystems ist nicht älter als zwei Jahre. Das Konzept zur Zusammenarbeit mit den Entwicklern stellt eine zeitnahe und reibungslose Umsetzung gewünschter Änderungen sicher. 5 Punkte Das Redaktionssystem weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine durchschnittliche Qualität und Güte auf. Es ist mit gewissen Einschränkungen funktional und erfüllt die Anforderungen der Konzessionsgeber in ausreichendem Maße. Das Konzept zur Zusammenarbeit mit den Entwicklern stellt eine befriedigende Umsetzung gewünschter Änderungen sicher. 0 Punkte Das Redaktionssystem weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine mindere Qualität und Güte auf. Es ist wenig funktional und umständlich zu bedienen. Die Anforderungen der Konzessionsgeber werden nur mangelhaft erfüllt. Das Konzept zur Zusammenarbeit mit den Entwicklern ist nicht aussagekräftig und führt zu einer verzögerten oder mangelhaften Umsetzung gewünschter Änderungen. Maximal können für das Kriterium "Redaktionssystem" 10 Punkte erzielt werden. Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 10 multipliziert (= maximal 100 Punkte) Stehen die geforderten Leistungsmerkmale des Redaktionssystems nicht zur Verfügung, führt dies zum Ausschluss des Angebots (s. Ziff. 5 der Leistungsanforderung B.2).
- quality10%
Mit dem Kriterium "Zeitschrift zm" bewertet der Konzessionsgeber die vom Bieter vorgeschlagene Weiterentwicklung der Gestaltung der Zeitschrift zm. Hierzu skizzieren die Bieter auf maximal 8 DIN A4-Seiten einen Perspektivvorschlag für einen möglichen Refresh der Zeitschrift ab dem Jahr 2028. Darin werden auf Grundlage des bestehenden Layouts Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Gestaltung allgemein und einzelner Gestaltungselemente unterbreitet - auch mit dem Ziel, neue Elemente und Darstellungsformen grafisch um-zusetzen. Dabei werden der eindeutigen Wiedererkennbarkeit der zm und deren Seriosität (Wissenschaftlichkeit, Standesblatt) oberste Priorität eingeräumt. Der Perspektivvorschlag wird wie folgt bewertet: 10 Punkte Der Perspektivvorschlag weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine hohe Qualität und Güte auf. 5 Punkte Der Perspektivvorschlag weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine durchschnittliche Qualität und Güte auf. 0 Punkte Der Perspektivvorschlag weist aus Sicht der Konzessionsgeber eine mindere Qualität und Güte auf. Maximal können für das Kriterium "Zeitschrift zm" 10 Punkte erzielt werden. Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 10 multipliziert (= maximal 100 Punkte).
Zeitplan
- 12. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung