Konzessionsvergabe für ein gewerbliches E-Scooter- und Pedelec-Sharing-System in Düsseldorf

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt die Konzession für den Betrieb eines E-Scooter- und Pedelec-Sharing-Systems aus. Es handelt sich um ein eigenwirtschaftliches Modell, bei dem der Betreiber eine Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Flächen erhält. Die Vertragslaufzeit beträgt 1080 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Beschaffung eines eigenwirtschaftlich betriebenen E-Scooter- und Pedelec-Sharing-Systems
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen Partner für den Betrieb eines gewerblichen Leihsystems für E-Scooter und Pedelecs. Da es sich um eine Konzession handelt, betreibt das Unternehmen das System eigenwirtschaftlich, erhält dafür aber die notwendige Erlaubnis, die Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen in Düsseldorf abzustellen. Der Fokus der Vergabe liegt stark auf qualitativen Aspekten wie dem Abstellverhalten der Nutzer, der Verkehrssicherheit und einem effizienten Flottenmanagement. Die Laufzeit des Projekts ist auf 1080 Tage, also etwa drei Jahre, angelegt.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlussgründen (§ 123, § 124)
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Nachweis der Zuverlässigkeit und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotBeschaffung eines eigenwirtschaftlich betriebenen E-Scooter- und Pedelec-Sharing-Systems. Das Konzessionsvergabeverfahren beruht dabei auf den Bestimmungen der Konzessionsver-gabeverordnung (KonVgV). Die verkehrsrechtliche Grundlage für den Betrieb stellt die Son-dernutzungserlaubnis zur Einbringung von E-Scootern und Pedelecs auf die öffentlichen Ver-kehrsflächen im Rahmen eines gewerblichen Verleihsystems in der Landeshauptstadt Düssel-dorf auf Basis der kommunalen Sondernutzungssatzung dar.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- quality30%
Abstellverhalten
- quality25%
Verkehrssicherheit
- quality25%
Flottenmanagement
- quality20%
Nachhaltigkeit
- price0%
Preis
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung