TED·445909-2026·Schließt in 9 Tagen

Konzessionsvergabe für ein gewerbliches E-Scooter- und Pedelec-Sharing-System

VerkehrsdienstleistungenDienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehr und LogistikMobilitaetOeffentliche VerwaltungSharing EconomyVerkehrsplanungKonzession
Auftragswert
~€1.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
9. Juli 2026
9 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt die Konzession für den Betrieb eines E-Scooter- und Pedelec-Sharing-Systems aus. Es handelt sich um ein eigenwirtschaftliches Modell, bei dem die Nutzung öffentlicher Flächen über eine Sondernutzungserlaubnis geregelt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt 1080 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beschaffung eines eigenwirtschaftlich betriebenen E-Scooter- und Pedelec-Sharing-Systems

VergabeHero-Einschätzung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen Betreiber für ein gewerbliches Sharing-System für E-Scooter und Pedelecs. Da das System eigenwirtschaftlich betrieben wird, trägt der Anbieter das unternehmerische Risiko und erhält im Gegenzug die Erlaubnis, die Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet bereitzustellen. Die Vergabe erfolgt als Konzession, wobei Kriterien wie das Abstellverhalten der Nutzer, die Verkehrssicherheit, das Flottenmanagement und die Nachhaltigkeit des Betriebs eine zentrale Rolle bei der Auswahl spielen. Die Laufzeit des Projekts ist auf 1080 Tage, also etwa drei Jahre, angelegt.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlussgründen
  • Einhaltung der Mindestlohn- und Sozialversicherungsbestimmungen
  • Erfüllung der Anforderungen aus der kommunalen Sondernutzungssatzung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Konzessionsvergabe eines gewerblichen E-Scooter- und Pedelec-Sharing-Systems

Beschaffung eines eigenwirtschaftlich betriebenen E-Scooter- und Pedelec-Sharing-Systems. Das Konzessionsvergabeverfahren beruht dabei auf den Bestimmungen der Konzessionsver-gabeverordnung (KonVgV). Die verkehrsrechtliche Grundlage für den Betrieb stellt die Son-dernutzungserlaubnis zur Einbringung von E-Scootern und Pedelecs auf die öffentlichen Ver-kehrsflächen im Rahmen eines gewerblichen Verleihsystems in der Landeshauptstadt Düssel-dorf auf Basis der kommunalen Sondernutzungssatzung dar.

CPV 600000001080 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • quality

    Abstellverhalten

    30%
  • quality

    Verkehrssicherheit

    25%
  • quality

    Flottenmanagement

    25%
  • quality

    Nachhaltigkeit

    20%
  • price

    Preis

    0%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 9. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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