Konzessionsvergabe für ein gewerbliches E-Scooter- und Pedelec-Sharing-System

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt die Konzession für den Betrieb eines E-Scooter- und Pedelec-Sharing-Systems aus. Es handelt sich um ein eigenwirtschaftliches Modell, bei dem die Nutzung öffentlicher Flächen über eine Sondernutzungserlaubnis geregelt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt 1080 Tage.
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Beschaffung eines eigenwirtschaftlich betriebenen E-Scooter- und Pedelec-Sharing-Systems
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht einen Betreiber für ein gewerbliches Sharing-System für E-Scooter und Pedelecs. Da das System eigenwirtschaftlich betrieben wird, trägt der Anbieter das unternehmerische Risiko und erhält im Gegenzug die Erlaubnis, die Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet bereitzustellen. Die Vergabe erfolgt als Konzession, wobei Kriterien wie das Abstellverhalten der Nutzer, die Verkehrssicherheit, das Flottenmanagement und die Nachhaltigkeit des Betriebs eine zentrale Rolle bei der Auswahl spielen. Die Laufzeit des Projekts ist auf 1080 Tage, also etwa drei Jahre, angelegt.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlussgründen
- Einhaltung der Mindestlohn- und Sozialversicherungsbestimmungen
- Erfüllung der Anforderungen aus der kommunalen Sondernutzungssatzung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotBeschaffung eines eigenwirtschaftlich betriebenen E-Scooter- und Pedelec-Sharing-Systems. Das Konzessionsvergabeverfahren beruht dabei auf den Bestimmungen der Konzessionsver-gabeverordnung (KonVgV). Die verkehrsrechtliche Grundlage für den Betrieb stellt die Son-dernutzungserlaubnis zur Einbringung von E-Scootern und Pedelecs auf die öffentlichen Ver-kehrsflächen im Rahmen eines gewerblichen Verleihsystems in der Landeshauptstadt Düssel-dorf auf Basis der kommunalen Sondernutzungssatzung dar.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- quality30%
Abstellverhalten
- quality25%
Verkehrssicherheit
- quality25%
Flottenmanagement
- quality20%
Nachhaltigkeit
- price0%
Preis
Zeitplan
- 30. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung