Konzessionsvergabe fuer ein gewerbliches E-Scooter- und Pedelec-Sharing-System
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt die Konzession für den Betrieb eines gewerblichen E-Scooter- und Pedelec-Sharing-Systems aus. Es handelt sich um eine eigenwirtschaftliche Dienstleistungskonzession mit einer Laufzeit von rund drei Jahren. Die Vergabe erfolgt auf Basis der Konzessionsvergabeverordnung und der kommunalen Sondernutzungssatzung.
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Beschaffung eines eigenwirtschaftlich betriebenen E-Scooter- und Pedelec-Sharing-Systems
Die Stadt Düsseldorf sucht einen Betreiber für ein E-Scooter- und Pedelec-Sharing-System im Stadtgebiet. Das bedeutet, ein Unternehmen erhält die Erlaubnis, seine Leihfahrzeuge auf öffentlichen Flächen anzubieten, wobei der Betrieb eigenwirtschaftlich erfolgt, also primär über die Nutzergebühren finanziert wird. Die Vergabe ist auf eine Laufzeit von 1080 Tagen (etwa drei Jahre) ausgelegt und legt einen starken Fokus auf Qualitätskriterien wie das Abstellverhalten der Nutzer, die Verkehrssicherheit und ein effizientes Flottenmanagement. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Ausschlusskriterien nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB §§ 123, 124
- Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotBeschaffung eines eigenwirtschaftlich betriebenen E-Scooter- und Pedelec-Sharing-Systems. Das Konzessionsvergabeverfahren beruht dabei auf den Bestimmungen der Konzessionsver-gabeverordnung (KonVgV). Die verkehrsrechtliche Grundlage für den Betrieb stellt die Son-dernutzungserlaubnis zur Einbringung von E-Scootern und Pedelecs auf die öffentlichen Ver-kehrsflächen im Rahmen eines gewerblichen Verleihsystems in der Landeshauptstadt Düssel-dorf auf Basis der kommunalen Sondernutzungssatzung dar.
Zuschlagskriterien
5 Kriterien- quality30%
Abstellverhalten
- quality25%
Verkehrssicherheit
- quality25%
Flottenmanagement
- quality20%
Nachhaltigkeit
- price0%
Preis
Zeitplan
- 10. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung