TED·545618-2026·Schließt in 33 Tagen

Konzession für Errichtung und Betrieb digitaler Außenwerbeanlagen

Nordrhein-Westfalen
Bochum, Germany·Veröffentlicht 6. Aug. 2026
DienstleistungenWerbung und MarketingÖffentliche VerwaltungMedien und WerbungAussenwerbungDigitale MedienKonzessionOeffentlicher RaumWerbetechnik
Auftragswert
~€1.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
8. Sept. 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Bochum schreibt eine zehnjährige Dienstleistungskonzession für die Errichtung und den Betrieb digitaler Werbeanlagen an 23 städtischen Standorten aus. Der Konzessionsnehmer trägt das wirtschaftliche Risiko und ist neben der werblichen Nutzung auch für die Ausspielung redaktioneller Inhalte verantwortlich. Der Vertrag läuft vom 01.03.2027 bis zum 28.02.2037.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Es handelt sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession über die Errichtung und den Betrieb von digitalen Werbeanlagen verschiedener Art auf städtischem Grund in Bochum vom 01.03.2027 bis zum 28.02.2037. Die Vergabe richtet sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV).

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Bochum sucht einen Partner für die Installation und den Betrieb von digitalen Werbeflächen an 23 ausgewählten Standorten im Stadtgebiet. Neben der Vermarktung der Werbeflächen übernimmt der Betreiber auch die Aufgabe, redaktionelle Inhalte auf den Anlagen zu zeigen. Da es sich um eine Konzession handelt, trägt der Auftragnehmer das unternehmerische Risiko und zahlt der Stadt im Gegenzug eine Vergütung für die Nutzung der Flächen. Der Vertrag ist auf zehn Jahre angelegt und endet im Februar 2037.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Ausschluss von zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
  • Ausschluss von fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Zwingende und Fakultative Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB Eine Nachforderung, Ergänzung, Erläuterung oder Vervollständigung von Unterlagen wird einzelfallbezogen unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung geprüft.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Konzession: Digitale Außenwerbung

Die Stadt überlässt dem Konzessionsnehmer 23 städtische Standorte im Stadtgebiet, auf denen digitale Werbung erfolgen kann. Dies beinhaltet das Recht und die Pflicht des Konzessionsnehmers, an städtischen Standorten und auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Werbeanlagen aufzustellen und diese werblich zu nutzen. Zusätzlich soll der Konzessionsnehmer auch redaktionelles Programm über die Werbeanlagen ausspielen. Als Gegenleistung erwartet die Stadt die Zahlung einer Vergütung - bestehend aus einem umsatzabhängigen ("Umsatzpacht") und einem umsatzunabhängigen ("Mindestpacht") Bestandteil, das Bereitstellen von Mediafreileistungen, die Gewährung von Rabatten auf Medialeistungen und das Ermöglichen von Krisenkommunikation. Es werden Standorte für 9 digitale Großflächen im Straßenraum - 4 Standorte ab dem 01.03.2027 und 5 weitere ab dem 01.07.2027 -, 8 digitale Kleinflächen in den Stadtbahnanlagen und 6 digitale Kleinflächen im Straßenraum zur Verfügung gestellt. Daneben hat die Stadt bereits Werberechte für den Betrieb weiterer Werbeanlagen vergeben. Für die Werbeanlagen auf Stadtgrund werden in dieser Ausschreibung Standorte vorgegeben. Es ist Aufgabe des Konzessionsnehmers, die baurechtlichen Genehmigungen für jede Werbeanlage einzuholen. In Abstimmung mit der Stadt können vorgegebene Standorte gegen alternative Standorte getauscht werden. Die Prüfung der planungs- und baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit alternativer Standorte sowie das Einholen der erforderlichen Genehmigungen ist Aufgabe des Konzessionsnehmers. Der städtische Raum wird zunehmend als Aufenthaltsraum geschätzt und in Anspruch genommen. Daher steigen die Anforderungen an die Qualität der Werbeanlagen, deren Pflege und deren Nutzen für die Stadt. Die Bieter sind aufgefordert, eine einheitliche Produktlinie für das Stadtgebiet anzubieten, die dem Stadtbild Bochums entspricht. Die Entwicklung einer exklusiven Designlinie ist nicht erforderlich, vielmehr sollen alle Angebote nach Möglichkeit die Auswahl aus mehreren serienreifen Modellen ermöglichen. Ein Teil der Werbeanlagen soll zudem möglichst einen Beitrag zur Entwicklung von Smart-City Lösungen leisten bzw. entsprechend nachrüstbar sein (z.B. WLAN-Zugänge, Handyladestationen oder Sensoren für verkehrssteuernd relevante Daten, Umweltdaten etc.). Die Stadt erwartet vom zukünftigen Konzessionsnehmer für die Bereitstellung der städtischen Flächen zur Durchführung von Werbung - die Zahlung einer Vergütung - bestehend aus einem umsatzabhängigen ("Umsatzpacht") und einem umsatzunabhängigen ("Mindestpacht") Bestandteil, - das Bereitstellen von Mediafreileistungen für den Konzern Stadt, - das Bereitstellen eines CMS, über das die Stadt ihre Motive eigenständig und direkt auf die digitalen Werbeanlagen senden kann, - 50% Rabatt auf den Listenpreis von Werbeschaltungen für den Konzern Stadt und den örtlichen Parteien und Wählergemeinschaften (bei diesen ab acht Wochen vor Wahlen) - sofern die digitalen Werbeanlagen für Wahlwerbung zur Verfügung gestellt werden, - das Ermöglichen von Krisenkommunikation durch Anbindung der Werbeanlagen an das MoWaS-System des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Eine MoWaS-Station ist in der Leitstelle der Feuerwehr bereits vorhanden, - ein zwischen der Werbung laufendes redaktionelles Programm, das sich an alle Zuschauergruppen richtet und Themen wie Nachrichten, Wetter, Sport, Unterhaltung und Lokales aufgreift, - das Einbinden der Top-News von der Webseite bochum.de in das redaktionelle Programm, - die Bereitschaft, die 20 Projektionsflächen mit Projektoren in U-Bahnhöfen für Werbezwecke zukünftig zu betreiben; die derzeit installierten Werbeanlagen inkl. Lichtschranken können möglicherweise vom bisherigen Eigentümer übernommen werden.

CPV 79341200, 79340000, 79341000, 79342200
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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