Konzeption und Entwicklung eines nationalen Gebäudeenergieregisters
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle schreibt die Konzeption und Entwicklung eines nationalen Gebäudeenergieregisters aus, um EU-Berichtspflichten gemäß der EPBD-Richtlinie zu erfüllen. Der Auftrag umfasst die Erfassung, Speicherung und Auswertung von Energiedaten in einer modernen IT-Architektur über eine Laufzeit von bis zu 39 Monaten. Die Vergütung erfolgt aufwandsabhängig mit einer maximalen Abnahme von 14.500 Personentagen.
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Der Auftrag betrifft Arbeiten im Zusammenhang mit der Konzeption und Entwicklung eines nationalen Gebäudeenergieregisters zur Erfassung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden. Das Register dient als Grundlage für die Erfüllung der EU-Berichtspflichten. Grundlage ist Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Mit Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Datenbanken zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aufzubauen und zu betreiben, mit dem Ziel eine belastbare und transparente Datengrundlage für Monitoring, Steuerung des Gebäudesektors zu erhalten. Zur Umsetzung dieser Vorgabe soll ein Gebäudeenergieregister konzipiert und entwickelt werden, dass die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Bereitstellung und Auswertung gebäudebezogener Energiedaten in einer modernen, sicheren und interoperablen Architektur ermöglicht. Die zu erbringende Leistung verfolgt insbesondere folgende Ziele: - rechtskonforme Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 22 EPBD sowie der einschlägigen nationalen Regelungen, - Schaffung eines zentralen, modularen Systems gemäß EPBD für Energieausweise, Inspektionsberichte und perspektivisch individuelle Sanierungsfahrpläne, sowie ggf. weitere Instrumente, - Nutzerzentrierung durch schlanke, klare, barrierefreie und nachvollziehbare Prozesse für Eigentümerinnen und Eigentümer, Ausstellende, Verwaltungen und weitere berechtigte Stellen, - Minimierung der dauerhaften Wartungs- und Betriebsaufwände des Gebäudeenergieregisters durch entsprechende Konzeption und Entwicklung, - Reduzierung dauerhafter administrativer Aufwände durch standardisierte Schnittstellen, wiederverwendbare Daten und automatisierte Prozessschritte, - Bereitstellung anonymisierter und aggregierter Informationen für Verwaltung, Forschung, Öffentlichkeit und europäische Berichtspflichten. Der Auftragnehmer hat hierfür verschiedene Leistungen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber nach entsprechenden Abrufen durch den Auftraggeber zu erbringen. Die Vergütung erfolgt aufwandsabhängig. Die maximale Abnahme (Obergrenze) über die mögliche Gesamtlaufzeit von 39 Monaten (23 Monate Grundlaufzeit + zweimalige Verlängerungsoption für den Auftraggeber um jeweils 8 Monate) beträgt 14.500 Personentage.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle plant den Aufbau eines zentralen, digitalen Registers für Gebäudeenergiedaten. Dieses System soll Energieausweise und Sanierungsfahrpläne erfassen, um EU-weite Berichtspflichten zur Energieeffizienz von Gebäuden zu erfüllen. Der Auftrag ist als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von bis zu 39 Monaten angelegt und umfasst bis zu 14.500 Personentage für IT-Entwicklungsleistungen. Interessierte Unternehmen müssen sich in einem Auswahlverfahren qualifizieren, bei dem unter anderem Jahresumsatz, Projektreferenzen und Zertifizierungen bewertet werden.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekten
- Angabe zum durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015
- Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 27001
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe sowie § 124 Fakultative Ausschlussgründe Aus der „Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“ ergibt sich, welche Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Eine Nachforderung erfolgt dann, wenn dies vergaberechtlich zulässig ist und der Auftraggeber sein Ermessen entsprechend ausgeübt hat. Begrenzung der Anzahl der Bewerber Es werden ausschließlich fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Sollten mehr als fünf Bewerber geeignet sein, werden die fünf Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Grundlage der Systematik, die in dem Dokument „Eignungskriterien Begrenzung“ dargestellt wird (Dokument 04.01 in den Vergabeunterlagen), ausgewählt. Danach können die Bewerber für ihre Angaben zu ihrem durchschnittlichen Jahresumsatz (siehe Dokument 01.01 in den Vergabeunterlagen), zu ihren Referenzen (siehe Dokument 01.02 in den Vergabeunterlagen) und zu ihren Zertifizierungen für einer Qualitätssicherung (siehe Dokument 01.01 in den Vergabeunterlagen) Punkte erhalten: Für den durchschnittlichen Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren kann ein Bewerber bis zu 10 Punkte erhalten. Sollte sich eine Bewerbergemeinschaft beteiligen, werden hierfür die durchschnittlichen Jahresumsätze der einzelnen Bewerbergemeinschaftsmitglieder addiert. Für eine Referenz kann ein Bewerber bis zu 20 Punkte erhalten. Da mindestens zwei vergleichbare Referenzen gefordert sind und für zwei Referenzen jeweils 20 Punkte erzielt werden können, kann ein Bewerber für seine Referenzen insgesamt bis zu 40 Punkte erhalten. Für eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 kann ein Bewerber 5 Punkte erhalten. Für eine Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 27001 kann ein Bewerber ebenfalls 5 Punkte erhalten, sodass ein Bewerber für seine Zertifizierungen bis zu 10 Punkte erhalten kann. Unter Berücksichtigung der maximal möglichen 10 Punkte für den durchschnittlichen Jahresumsatz, der maximal möglichen 40 Punkte für die Referenzen und der maximal möglichen 10 Punkte für die Zertifizierungen kann ein Bewerber maximal 60 Punkte erhalten. Die Bewerber mit den fünf höchsten Punktzahlen werden sodann zu Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte anhand dieser Systematik eine Auswahl von fünf Bewerbern nicht möglich sein, kommt es zu einem Losentscheid (Beispiel: Bewerber A, B und C erhalten jeweils 60 Punkte, Bewerber D, E und F erhalten jeweils 55 Punkte und Bewerber G und F erhalten jeweils 40 Punkte. In diesem Fall werden die Bewerber A, B und C zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewerber G und F werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei den Bewerbern D, E und F werden zwei Bewerber ausgelost, die neben den Bewerbern A, B und C zur Angebotsabgabe aufgefordert werden).
Aufteilung in Lose
1 LotDer Auftrag betrifft Arbeiten im Zusammenhang mit der Konzeption und Entwicklung eines nationalen Gebäudeenergieregisters zur Erfassung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden. Das Register dient als Grundlage für die Erfüllung der EU-Berichtspflichten. Grundlage ist Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Mit Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Datenbanken zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aufzubauen und zu betreiben, mit dem Ziel eine belastbare und transparente Datengrundlage für Monitoring, Steuerung des Gebäudesektors zu erhalten. Zur Umsetzung dieser Vorgabe soll ein Gebäudeenergieregister konzipiert und entwickelt werden, dass die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Bereitstellung und Auswertung gebäudebezogener Energiedaten in einer modernen, sicheren und interoperablen Architektur ermöglicht. Die zu erbringende Leistung verfolgt insbesondere folgende Ziele: - rechtskonforme Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 22 EPBD sowie der einschlägigen nationalen Regelungen, - Schaffung eines zentralen, modularen Systems gemäß EPBD für Energieausweise, Inspektionsberichte und perspektivisch individuelle Sanierungsfahrpläne, sowie ggf. weitere Instrumente, - Nutzerzentrierung durch schlanke, klare, barrierefreie und nachvollziehbare Prozesse für Eigentümerinnen und Eigentümer, Ausstellende, Verwaltungen und weitere berechtigte Stellen, - Minimierung der dauerhaften Wartungs- und Betriebsaufwände des Gebäudeenergieregisters durch entsprechende Konzeption und Entwicklung, - Reduzierung dauerhafter administrativer Aufwände durch standardisierte Schnittstellen, wiederverwendbare Daten und automatisierte Prozessschritte, - Bereitstellung anonymisierter und aggregierter Informationen für Verwaltung, Forschung, Öffentlichkeit und europäische Berichtspflichten. Der Auftragnehmer hat hierfür verschiedene Leistungen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber nach entsprechenden Abrufen durch den Auftraggeber zu erbringen. Die Vergütung erfolgt aufwandsabhängig. Die maximale Abnahme (Obergrenze) über die mögliche Gesamtlaufzeit von 39 Monaten (23 Monate Grundlaufzeit + zweimalige Verlängerungsoption für den Auftraggeber um jeweils 8 Monate) beträgt 14.500 Personentage.
Zeitplan
- 18. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung