TED·513150-2026

Konzeption, Implementierung und Überführung einer Lösung für konsistente Echtzeitinformationen

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 24. Juli 2026
IT-DienstleistungenVerkehr und TransportÖffentliche VerwaltungIt LoesungEchtzeitdatenOeffentlicher NahverkehrSoftwareentwicklungDigitalisierung
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beauftragen die Entwicklung und Implementierung einer IT-Lösung zur Bereitstellung konsistenter Echtzeitinformationen. Das Projekt umfasst die Konzeption, technische Umsetzung sowie die Überführung in den Regelbetrieb innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb.

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Konzeption, Implementierung und Überführung einer Lösung für konsistente Echtzeitinformationen

VergabeHero-Einschätzung

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) suchen einen Dienstleister für die Einführung eines neuen IT-Systems, das Fahrgästen und dem Betrieb konsistente Echtzeitdaten liefert. Das Projekt beinhaltet die gesamte technische Planung, die Programmierung der Lösung sowie die anschließende Inbetriebnahme innerhalb von etwa sechs Monaten. Da es sich um ein spezielles technisches Vorhaben handelt, erfolgt die Vergabe in einem direkten Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Ausschreibung. Ziel ist es, die Informationsqualität im öffentlichen Nahverkehr in Berlin durch eine einheitliche Datenbasis zu verbessern.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Konzeption, Implementierung und Überführung einer Lösung für konsistente Echtzeitinformationen

Konzeption, Implementierung und Überführung einer Lösung für konsistente Echtzeitinformationen

CPV 48100000180 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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