Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Drees & Sommer SE

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

24. Juli 2026

TED·523823-2026

Hochbauliche Bestandsaufnahme und Bewertung Klinikareal Ebertplatz

Baden-Württemberg
Offenburg, Germany·Veröffentlicht 29. Juli 2026
Architektur- und IngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungStadtentwicklungStadtplanungArchitekturBestandsaufnahmeKonversionOeffentliche VerwaltungBauwesen
Auftragswert
~€115k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Offenburg schreibt die hochbauliche Bestandsaufnahme und Bewertung des Klinikareals am Ebertplatz aus. Hintergrund ist der geplante Umzug des Ortenauklinikums bis 2031 und die damit verbundene städtebauliche Neuentwicklung des Quartiers. Die Leistung umfasst die fachliche Analyse der Bestandsgebäude im Rahmen der Konversionsplanung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Konversion Ebertplatz, Hochbauliche Bestandsaufnahme und -bewertung

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Offenburg bereitet die Nachnutzung des Ortenauklinikums am Ebertplatz vor, da das Krankenhaus bis zum Jahr 2031 an einen neuen Standort umzieht. Um die städtebauliche Zukunft des Quartiers zu planen, wird ein Dienstleister gesucht, der den baulichen Zustand der bestehenden Klinikgebäude detailliert erfasst und bewertet. Diese Analyse bildet die Grundlage für die weitere Konversion des Areals und die zukünftige Entwicklung der nördlichen Oststadt. Der Auftrag wird nach einer Kombination aus fachlicher Qualität des Projektteams, dem methodischen Konzept und dem Preis vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Konversion Ebertplatz, Hochbauliche Bestandsaufnahme und -bewertung

Das Ortenauklinikum (am Ebertplatz) wird Ende 2030 an einen neuen Standort ziehen, spätestens 2031 fällt das Klinikareal zurück an die Stadt. Durch den Umzug des Klinikstandortes stehen für das Quartier rund um den Ebertplatz und auch die gesamte nördliche Oststadt in den nächsten Jahren größere Veränderungen an. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 140 BauGB (1) und §141 BauGB) wurden im ersten Schritt zunächst ergebnisoffene vorbereitende Untersuchungen (VU) ausgeschrieben, um sowohl die vorhandenen städtebaulichen Verhältnisse, die allgemeinen Ziele und Zwecke einer mög-lichen Sanierungsmaßnahme festzustellen, als auch die Notwendigkeit, die Art sowie Durchführbarkeit einer Sanierungsmaßnahme zu erhalten. Für die bestehenden Gebäude auf dem zentral gelegenen, mischgenutzten Standort um den Ebertplatz in Offenburg soll nun eine hochbauliche Bestandsaufnahme und -bewertung durchgeführt werden (ca. 65.100 qm NRF). Für die Durchführung sucht die Stadt Offenburg ein kompetentes Planungsteam, das mindestens folgende Leistungsbilder umfasst: Objektplanung Gebäude und (zugehörige) Freianlagen, Fachplanung TGA (ELT und HKLS), Tragwerksplanung/Statik und Brandschutz. Der Auftrag setzt sich dabei aus vier Modulen zusammen (Modul 1: Vorbereitung, Modul 2: Analyse und Bestandsaufnahme, Modul 3: Auswertung und Bewertung, Modul 4: Szenarien und Zielkonzept (Handlungsstrategie). Die Leistung ist dirket nach Auftragsvergabe zu erbringen, ein Zwischenstand der VU als Zuarbeit zum Fördermittelantrag wird für 10/2026 erwartet, die Fertigstellung soll bis 04/2027 erfolgen.

CPV 71000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • quality

    Eignung des einzusetzenden Schlüsselpersonals (einschl. jeweiliger Referenzen), Zusammenstellung Projektteam, Personaleinsatzplan bzw. Einsatz von Schlüsselpersonal

    30%
  • quality

    Konzept zur Vorgehensweise (unter anderem in Bezug auf Projektstruk-tur, Herangehensweisen, Terminplan und -management)

    30%
  • price

    Preis

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Drees & Sommer SE

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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