Konstruktion, Herstellung und Lieferung eines hochgeländefähigen Polizeilastwagens

Status
Offen
Angebotsfrist
01.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
23.10.2026
CPV-Codes
Kraftfahrzeuge (34100000)
Bekanntmachungsnummer
734804-2026
Verfahrensnummer
3724de34-9efa-450a-b6c0-ab05a1010153

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg in Stuttgart beschafft einen hochgeländefähigen Lastkraftwagen mit neutraler polizeispezifischer Ausstattung. Der Auftrag umfasst Konstruktion, Herstellung und Lieferung; die angegebene Laufzeit beträgt 540 Tage. Der Leistungsort liegt in der Region Stuttgart.

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Leistungsbeschreibung

Konstruktion, Herstellung und Lieferung von einem hochgeländefähigen LKW

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · hochgeländefähiger LKW

    Konstruktion, Herstellung und Lieferung eines hochgeländefähigen LKW mit polizeispezifischer Ausstattung (neutral) Das Polizeifahrzeug ist Einsatzmittel, das zur Erfüllung der unterschiedlichen polizeilichen Ein-satzaufgaben besonderen Beanspruchungen unterliegen. Dabei handelt es sich um ein han-delsübliches Fahrzeug mit polizeispezifischer Ausstattung, das unter besonderer Berücksichti-gung der Grundsätze der Sicherheit in Kraftfahrzeugen sowie ergonomischer und sicherheits-technischer Forderungen im Fahrzeuginnenraum unterzubringen ist. Der Einsatz erfolgt über-wiegend auf Straßen aber auch abseits befestigter Wege und ggf. ohne bzw. bei zerstörter Infrastruktur. Es wird höchstmögliche Geländefähigkeit gefordert. Anforderungen an ein Fahr-zeug für den Katastropheneinsatz müssen erfüllt bzw. übertroffen werden.

    Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.

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LOT-0001 · hochgeländefähiger LKW

Preis
60 %
Leistungskriterien, Bewertung anhand der B-Kriterien
40 %

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Anforderungen

- fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - fehlende/ falsche Eigenerklärung Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - fehlende/ falsche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - fehlende/ falsche Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG) Bieter müssen erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) und sie die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Bieter müssen erklären, dass weder ihr Unternehmen, noch ihre Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheinen/t. Die Nachforderung fehlender Unterlagen erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXR6YYDY49Y

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