Konsortialbildung für deutsche Energieunternehmen im Auslandsmarkteintritt 2027
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Dienstleistungen zur strukturierten Bildung von Unternehmenskonsortien im Rahmen der Exportinitiative Energie. Im Fokus stehen drei Lose mit Zielmärkten in Asien, Australien und Westeuropa, die jeweils aus einer Informationsphase, einer Konsortialbildungsphase und einer gemeinsamen Marktpräsentation bestehen. Die Maßnahme dient dazu, deutsche KMU der Energiebranche bei der gemeinsamen Entwicklung und Vermarktung klimafreundlicher Technologien im Ausland zu unterstützen. Die Durchführung ist für das Jahr 2027 geplant.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Fördermodul Konsortialbildung (KB) ist Teil des Förderangebots der Exportinitiative Energie (EIE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ziel der Initiative ist es, deutsche Unternehmen der klimafreundlichen Energiebranche beim Markteintritt im Ausland zu unterstützen und die internationale Verbreitung innovativer Energie- und Umwelttechnologien „Made in Germany“ zu fördern. Das Modul Konsortialbildung ist speziell darauf ausgerichtet, deutsche Unternehmen bei der Bildung einer festen Gruppe zur gemeinsamen Bearbeitung konkreter Projekte im Ausland zu unterstützen. Die Maßnahme zielt darauf ab, mehrere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Energiebranche entlang der Wertschöpfungskette zusammenzuführen, um gemeinsam eine Systemlösung für einen konkreten Bedarf in einem Zielmarkt zu entwickeln und anzubieten. Für die Kunden im Ausland entstehen dadurch schlüsselfertige, integrierte Lösungen aus einer Hand, während die beteiligten Unternehmen von gemeinsamen Marktkenntnissen, Kontakten und Ressourcen profitieren. Im Rahmen des Moduls werden drei aufeinander aufbauende Phasen durchgeführt: Phase I: Webinar (WEB) und Projekterkundungsreise (PER) - Identifizierung von Projektchancen und Partnern sowie Auslotung der Systembedarfe im Zielmarkt Phase II: Konsortialbildungsphase (KBP) - Ausarbeitung einer gemeinsamen Systemlösung Phase III: Konsortialreise (KR) - Gemeinsame Reise des Konsortiums zur Präsentation der Systemlösung im Zielmarkt, einschließlich Nachbereitung und Unterstützung bei der Verstetigung der Zusammenarbeit Ziel ist, dass am Ende der Maßnahme ein arbeitsfähiges, wettbewerbsfähiges Konsortium besteht, das ein gemeinsames Angebot für ein definiertes Projektvorhaben abgeben kann.
Die Bundesregierung sucht einen Dienstleister, der deutsche Unternehmen der Energiebranche dabei unterstützt, sich zu festen Arbeitsgemeinschaften zusammenzuschließen, um gemeinsam Projekte im Ausland umzusetzen. Dafür werden drei Lose mit unterschiedlichen Zielmärkten ausgeschrieben: Wasserkraft in Laos und Singapur, CO2-Speicherung in den Niederlanden und Belgien sowie Photovoltaik-Produktion in Australien. Jeder Losbereich durchläuft drei aufeinander aufbauende Schritte: zunächst ein Webinar und eine Erkundungsreise, dann die gemeinsame Ausarbeitung einer technischen Lösung und schließlich eine Präsentationsreise in den Zielmarkt. Ziel ist es, dass die teilnehmenden Firmen am Ende als schlagkräftiges Konsortium ein konkretes Angebot für ein ausländisches Projekt abgeben können. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Konsortialbildung im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWE 2027, 1. Tranche)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung nach §§ 123/124 GWB (Ausschlussgründe)
- Abfrage des Wettbewerbsregisters (WRegG)
- Eigenerklärung nach MiLoG und AEntG
- Angebotssprache Deutsch
- Keine Beifügung eigener AGB
- Benennung eines bevollmächtigten Vertreters bei Bietergemeinschaften
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Vorlage der Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576) bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine; Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere: • strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB, • Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten, • Insolvenz oder Liquidation, • sonstige schwere berufliche Verfehlungen, • wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit. Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben. Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB). Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung. Vorlage einer Erklärung nach - § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen, - § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen. Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Nach §56 Abs. (2) VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden. Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Aufteilung in Lose
3 LoteZielland: Laos, Singapur Anwendungsfeld: Energieerzeugung Möglicher Termin: Q1 2027 (Phase I) + Q3 2027 (Phase II) + Q4 2027 (Phase III) Zielsetzung: Ziel der KB-Maßnahme ist der Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums, das gemeinsam eine marktfähige Systemlösung für den Zielmarkt Laos entwickelt. Die Konsortialbildung ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert: Phase I: Webinar und Projekterkundungsreise Phase II: Konsortialbildungsphase Phase III: Konsortialreise und Nachbereitungsphase Das von den Bietern einzureichende Umsetzungskonzept muss alle Phasen inhaltlich und methodisch abdecken, die vorgesehenen Veranstaltungs- und Arbeitsformate beschreiben und die begleitende, koordinierende und moderierende Rolle der DFG über die gesamte Konsortialbildung nachvollziehbar darstellen. Durch die Projekterkundungsreise nach Laos und Singapur soll deutschen KMU und spezialisierten Dienstleistern ein strukturierter Marktzugang zu einem aktuell günstigen Zeitfenster im Wasserkraftsektor eröffnet werden – welcher sich auf Pumpspeicherkraftwerke (Neubau/PSH) sowie Retrofit und Modernisierung bestehender Fließwasserkraftwerke in Laos fokussiert. Vor dem Hintergrund der regionalen Netzintegration (ASEAN Power Grid / LTMS-PIP) und konkret anlaufender Machbarkeits- und Projektentwicklungen soll die Maßnahme belastbare Projektansätze identifizieren, technische und regulatorische Anforderungen einordnen und Kooperations- sowie Konsortialoptionen mit relevanten Akteuren (z. B. Betreiber, staatliche Institutionen, Netz- und Projektgesellschaften sowie internationale Partner) vorbereiten. Neben dem Zielmarkt Laos soll Singapur als zweiter Standort der Projekterkundungsreise dazu dienen, zentrale regionale Akteure im Bereich Finanzierung, Projektsteuerung und Projektentwicklung einzubinden. Im Fokus stehen dort insbesondere Gespräche mit wichtigen lokalen und internationalen Partnern zu finanzierungsfähigen Projektstrukturen, Bankability, Risikobewertung, Projektmanagement und der regionalen Vermarktung von Strom aus Wasserkraft. Darüber hinaus sollen in Singapur relevante Stakeholder der Nachfragerseite adressiert werden, insbesondere Akteure mit Bezug zur grenzüberschreitenden Energieübertragung. Die PER richtet sich insbesondere an deutsche Anbieter von Turbinen- und Pumpturbinentechnik, Automatisierungs- und Leittechnik (SCADA), Netzstabilitäts- und Regelungstechnik, elektromechanischer Ausrüstung, Stahlwasserbau sowie Ingenieur- und Gutachterleistungen. Hinweis: Das Quartal der ersten Phase (Q1 2027) ist verbindlich. Die angegebenen Quartale der darauffolgenden Phasen ergeben sich aus den Durchführungszeit-räumen der zuvor durchgeführten Leistungsphasen. Es soll ausschließlich eine Potenzialanalyse zum Zielmarkt Laos verfasst werden. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Zielland: Niederlande, Belgien Anwendungsfeld: Energieerzeugung Möglicher Termin: Q1 2027 (Phase I) + Q3 2027 (Phase II) + Q4 2027 (Phase III) Zielsetzung: Ziel der KB-Maßnahme ist der Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums, das gemeinsam eine marktfähige Systemlösung für die Zielmärkte Niederlande und Belgien entwickelt. Die Konsortialbildung ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert: Phase I: Webinar und Projekterkundungsreise Phase II: Konsortialbildungsphase Phase III: Konsortialreise und Nachbereitungsphase Das von den Bietern einzureichende Umsetzungskonzept muss alle Phasen inhaltlich und methodisch abdecken, die vorgesehenen Veranstaltungs- und Arbeitsformate beschreiben und die begleitende, koordinierende und moderierende Rolle der DFG über die gesamte Konsortialbildung nachvollziehbar darstellen. Die Niederlande und Belgien gehören zu den europäischen Vorreitern in der Entwicklung von Projekten im CCUS-Bereich. Ziel der KB ist es, deutsche Unternehmen zu identifizieren und zusammenzubringen, sodass sie mit ihrer Systemlösung und ihrem Know-How vor Ort so positioniert werden, dass sie an laufenden CCUS-Projekten beteiligt bzw. in die Entwicklung zukünftiger Projekte vor Ort einbezogen werden. In der ersten Phase der KB sollen die Projektopportunitäten vorgestellt werden, bei denen deutsche Unternehmen ihre Technologien und ihre Expertise entlang der gesamten Wertschöpfungskette einbringen können. Eine erste Vernetzung mit zentralen Entscheidungsträgern vor Ort und beteiligten Akteuren an laufenden Projekten sowie eine frühzeitige Positionierung der deutschen Unternehmensgruppe soll erfolgen. In den folgenden Phasen soll die Zusammenarbeit im Konsortium formalisiert und eine Systemlösung erarbeitet werden, sowie die Sichtbarkeit vor Ort durch exklusiven Austausch und eine gezielte Vernetzung zwischen dem deutschen Konsortium und relevanten lokalen privaten sowie öffentlichen Akteuren forciert werden. Hinweis: Das Quartal der ersten Phase (Q1 2027) ist verbindlich. Die angegebenen Quartale der darauffolgenden Phasen ergeben sich aus den Durchführungszeiträumen der zuvor durchgeführten Leistungsphasen. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Zielland: Australien Anwendungsfeld: Energieeffizienz Möglicher Termin: Q1 2027 (Phase I) + Q3 2027 (Phase II) + Q4 2027 (Phase III) Zielsetzung: Ziel der KB-Maßnahme ist der Aufbau eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums, das gemeinsam eine marktfähige Systemlösung für den Zielmarkt Australien entwickelt. Die Konsortialbildung ist in drei aufeinander aufbauende Phasen gegliedert: Phase I: Webinar und Projekterkundungsreise Phase II: Konsortialbildungsphase Phase III: Konsortialreise und Nachbereitungsphase Das von den Bietern einzureichende Umsetzungskonzept muss alle Phasen inhaltlich und methodisch abdecken, die vorgesehenen Veranstaltungs- und Arbeitsformate beschreiben und die begleitende, koordinierende und moderierende Rolle der DFG über die gesamte Konsortialbildung nachvollziehbar darstellen. Mit der Projekterkundungsreise soll deutschen Unternehmen eine fundierte Erstorientierung im Zielmarkt Australien ermöglicht werden, um eine inhaltliche Grundlage für die anschließende Konsortialbildung zu schaffen. Vor dem Hintergrund des angestrebten Aufbaus einer heimischen PV-Fertigung in Australien sollen Marktpotenziale, Bedarfe und technologische Anknüpfungspunkte für eine gemeinsame marktfähige Systemlösung identifiziert werden. Im Fokus stehen insbesondere Lösungen für den Aufbau, die Automatisierung und die Qualitätssicherung von Produktionslinien für PV-Komponenten und -Module. Die Projekterkundungsreise soll dazu beitragen, relevante Marktakteure einzubinden, ein gemeinsames Marktverständnis unter den teilnehmenden Unternehmen zu entwickeln und komplementäre Kompetenzen für die Bildung eines leistungsfähigen Unternehmenskonsortiums sichtbar zu machen. Hinweis: Das Quartal der ersten Phase (Q1 2027) ist verbindlich. Die angegebenen Quartale der darauffolgenden Phasen ergeben sich aus den Durchführungszeiträumen der zuvor durchgeführten Leistungsphasen. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme ist die deutsch-australische Energiepartnerschaft einzubinden. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- quality
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Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung