Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Ingentis Softwareentwicklung GmbH

Auftragswert

€0k

Zuschlag am

8. Juli 2026

TED·499485-2026

Konsolidierung von Softwarelizenzen zur Organisationsvisualisierung

Baden-Württemberg
Reutlingen, Germany·Veröffentlicht 20. Juli 2026
IT-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungIT-DienstleistungenSoftwarelizenzenOrganisationsvisualisierungIt DienstleistungenSoftware WartungOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
€250k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die civillent GmbH schreibt die Konsolidierung von Bestandslizenzen für eine Software zur Organisationsvisualisierung aus. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 1095 Tagen, was drei Jahren entspricht. Es handelt sich um eine direkte Vergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Seit 2013 wurde vom damaligen Rechenzentrum KRBF eine Software zur Organisationsvisualisierung beschafft. Den Zuschlag erhielt die Firma Ingentis.

VergabeHero-Einschätzung

Die civillent GmbH in Reutlingen möchte ihre bestehenden Softwarelizenzen für ein Programm zur Organisationsvisualisierung zusammenführen und konsolidieren. Diese Software wird bereits seit 2013 eingesetzt, wobei der ursprüngliche Zuschlag an die Firma Ingentis ging. Der Auftrag läuft über einen Zeitraum von drei Jahren. Da es sich um eine direkte Vergabe handelt, wird der Auftrag ohne ein öffentliches Ausschreibungsverfahren an einen spezifischen Anbieter vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Konsolidierung Bestandslizenzen

s.o.

CPV 480000001095 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Ingentis Softwareentwicklung GmbH · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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