Rahmenvereinbarung zur Lieferung von konservativem Instrumentarium
Was wird ausgeschrieben
Die Krankenhaus Rummelsberg GmbH schreibt im Namen der Sana Kliniken AG eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von konservativem Instrumentarium aus. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von vier Jahren ausgelegt und umfasst eine Vielzahl von Standorten in ganz Deutschland. Die Vergabe erfolgt auf Basis technischer Anforderungen sowie Preis- und Rabattkriterien.
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Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmen-vereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV über die Lieferung von konservativem Instrumentarium für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 1).
Die Krankenhaus Rummelsberg GmbH sucht für die Sana Kliniken AG einen Lieferanten für konservatives Instrumentarium, das in verschiedenen Krankenhäusern der Gruppe eingesetzt werden soll. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 1.460 Tagen, also genau vier Jahren. Da die Sana Kliniken ein großer Klinikverbund sind, ist ein entsprechendes Volumen für die medizinische Ausstattung zu erwarten. Die Auswahl des Anbieters erfolgt anhand von Preisvorgaben, Rabatten sowie qualitativen Kriterien wie der technischen Eignung und Nachhaltigkeit.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmen-vereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV über die Lieferung von konservativem Instrumentarium für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftragge-ber (Vertragsanlage 1). Im vorliegenden Vergabeverfahren wird ausdrücklich auf die in der Leistungsbeschreibung benannten Produkte Bezug genommen. Die dort aufgeführten Fabrikate, Typen und Ausführungen sind verbindli-cher Bestandteil der Ausschreibung. Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich die in der Leis-tungsbeschreibung spezifizierten Produkte anzubieten sind. Abwei-chungen hiervon, sind unzulässig. Die Bieter sind verpflichtet, ihre Angebote vollständig und eindeutig auf Grundlage der vorgegebenen Produktspezifikationen zu erstellen. Änderungen oder Ergänzungen der geforderten Leistungen sind nicht gestattet. Gefordert wird konservatives Instrumentarium, deren Spezifikationen und Mindestanforderungen in der Vertragsanlage 2 (LB und Preis-blatt) aufgeführt sind. Der Abruf erfolgt durch die Abrufberechtigten (vgl. Vertragsanlage 1) und kann in unterschiedlichen Mengen zu unterschiedlichen Zeitpunk-ten erfolgen. Ein bestimmtes Abrufverhalten seitens der einzelnen Abrufberechtigten kann nicht vorgegeben werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung ge-nannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festge-legten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 1 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermit-teln und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergabe-rechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftrag-geber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. In der Leistungsbeschreibung sind die vom Bieter auszufüllenden Felder bzw. Excel-Tabellenblätter gelb hinterlegt. Ist das Feld ausge-füllt, wird es weiß. Sollten in der Leistungsbeschreibung Felder (siehe farbliche Markierungen in der Leistungsbeschreibung) nicht ausgefüllt werden, handelt es sich aus vergaberechtlicher Perspektive um ein unvollständiges Angebot, welches aus dem Vergabeverfahren aus-geschlossen werden muss. Felder, die keinen Preis aufweisen, müs-sen somit mit 0,0000 EUR bepreist werden. Es sind Muss-Kriterien, Wertungsfragen sowie Informationsfragen in der Leistungsbeschreibung zu beantworten. Als Antwortkategorie stehen für Muss- und Wertungsfragen die Auswahl ja und nein zur Verfügung. Bei den Muss-Kriterien führt eine Beantwortung mit nein zum Ausschluss des Angebots. Beim Fragetyp Information und ver-einzelt auch bei Wertungsfragen besteht die Möglichkeit Freitexte sowie bei letzterem die entsprechenden Punkte einzutragen. Dies ist der Fall, wenn weder ja noch nein als Auswahl zur Verfügung steht. Die auszufüllenden Wertungsfragen werden mit einem fixen Gewich-tungsfaktor pro Kriterium multipliziert. Die Gewichtungsfaktoren kön-nen pro Wertungsfrage unterschiedlich sein und sind hinter jeder Wertungsfrage aufgeführt. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leis-tungsbeschreibung (Vertragsanlage 2).
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality20%
Leistungsbeschreibung/Technische Anforderungen
- cost50%
Investitionskosten
- cost25%
Projekt- und Rücknahmerabatte
- quality5%
Nachhaltigkeit
Zeitplan
- 22. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert